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schaftsbetrieb gewesen ist, der davon abhängig war und von dort
aus geleitet wurde?®). Mitunter erscheint auch der Besitz in einem
Dorf mit curia bezeichnet, ohne daß im Urbar selbst an der
betreffenden Stelle eine curia dominicalis besonders erwähnt
wird’). Man wird also auch da mit Folgerungen über Auflassung
oder Zerschlagung der Fronhofswirtschaft doch vorsichtiger sein
und jeweils den Einzelfall näher untersuchen müssen.
Im ganzen betrachtet ergibt sich, daß die Grundherrschaften
auch im 12. Jahrhunderte noch, trotzdem viel Land zu Erbleihe
und Teilbau ausgetan war, doch keineswegs die Eigenbauwirtschaft
völlig aufgegeben hatten und nicht ein bloßes Renteisystem vorgelegen
hat. Das ist wichtig festzustellen, wenn man sich von dem
Verhältnis der Natural- und Geldwirtschaft ein richtiges Bild
machen will.
Ohne Zweifel hat die letztere sich entwickelt und Fortschritte
gemacht. Aber wir werden nunmehr eine neue und
richtigere Einstellung dazu gewinnen können, wenn wir uns
gegenwärtig halten, daß der Ausgangspunkt dieser Entwicklung
ein wesentlich anderer war, als bisher angenommen wurde. Erwägen
wir, daß schon zur Karolingerzeit keine Geschlossenheit
des Grundbesitzes vorhanden war, sondern weithin Streulage
vorherrschte, so war auch damals schon die Veranlassung zu Leiheverhältnissen
mannigfacher Art gegeben. Teilbau und Erbpacht
sind damals bereits nicht selten; ein großer Teil des Gesamtbesitzes
war schon im 8. und 9. Jahrhundert tatsächlich nicht in
Eigenwirtschaft gehalten, sondern gegen eine Zinsleistung: ausgetan'®).
%) Vgl. z. B. im Prümer Urbar a.a.O. S. 184 B: in partibus inferioribus
habemus VI curias integras, idest ... numerantur pro una, villicus Monasteriensis
tenet Tuntdorpht, Juernesheym et Notine que numerantur pro duabus; quelibet
istarum dabit...
7 Ebda. S. 195, No. A: omnes curie hic descripte site sunt apud S. Goarem
ex utraque parte Reni. Dazu B: abbas Prumiensis tres habet principales sedes ...
Prumia... Monasteri... ap. S. Goarem. Vgl. dazu die Aufzählung von curie,
welche ein Graf von Prüm innehatte, ebda. 159 n. 2, sowie auch meine Beobachtungen
über ähnliche Verhältnisse in dem deutschen Südosten. Osterr. Urbare
ı, x. Einl. CVOIF,
®) Vgl. besonders die Ausführungen Gu&rards zu seiner Ausgabe der
großen Polyptycha von St. Germain des Pres und Reims. Ferner G. Seeliger
aa. O. sowie v. Below, Probleme der Wirtschaftsgesch. S. 40.
Dopsch, Naturalwirtschaft.