Full text : Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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bringen. „Nicht nur, daß das städtische Leben seinen Verkehr
nahezu vollständig auf der Grundlage der Geldwirtschaft eingerichtet
 und entwickelt hat, — auch in den ländlichen Verhältnissen
 hat sich nun der Geldverkehr schon reichlich eingebürgert,
sowohl für die Entrichtung der bäuerlichen Zinse und Abgaben
wie für die marktgängige Verwertung der Bodenprodukte*?).“
Im besonderen meinten verschiedene Wirtschaftshistoriker
in der „Ablösung“ der alten Frondienste durch eine Geldleistung
jenen Vorgang zu sehen, in dem sich die Ausbildung der Geldwirtschaft
 deutlich vollziehe. Und auch dies führte man auf dieselbe
Ursache zurück: mit der Auflassung der alten Eigenbetriebe
wurden auch die Fronden der Bauern am Herrenhof entbehrlich
und konnten in Geld abgelöst werden?).
Tatsächlich liegt vielfach, sieht man die entsprechenden
Quellen (Urbare besonders) näher an*), gar keine Ablösung der
Frondienste vor, sondern nur die Entrichtung eines Geldzinses
statt derselben, also eine Umlegung in Geld. Diese Feststellung
gewinnt jetzt an Bedeutung, weil wir die Beobachtung machen
konnten, daß zu derselben Zeit in Westdeutschland‘) wie auch in
England®) die Grundherrschaften sich prinzipiell das Recht vorbehielten,
 die ihnen schuldigen Leistungen entweder in natura
oder in Geld entgegenzunehmen. Auch im deutschen Südosten
(Österreich) läßt sich Ähnliches wahrnehmen. Die Fronden wurden,
z. B. auf der Grundherrschaft des Klosters Göttweig im 12. Jahrhundert,
 in natura geleistet, es besteht aber die Möglichkeit, statt
der persönlichen Leistung einen Gelddienst zu entrichten. Derselbe
 terminus technicus, dem wir schon in der vorausgehenden
Zeit (Karolinger) begegnet sind — redimere —, findet sich auch
jetzt noch’). Mitunter kommen dort auch im 14. Jahrhundert
noch ebenso die Stellung von Schnittern (messores) und von Geldzinsen
 (ad messem) nebeneinander an demselben Orte vor®).

?) So Inama-Sternegg a.a.O. III, 2, 455 f. (1901).
3 So K. Lamprecht a.a.O. ı, 2, 817, sowie J. Kulischer 2.2.0. I, 112.
*) Vgl. z. B. die in Österr. Urbare ı, ı, Einl. CLXIV sowie 1 2,
Einl. CXIV f. zusammengestellten Belege.
5) Siehe oben S.ı50 für Prüm die Nachricht bei Cäsarius v. Heisterbach

 1222.
%) Siehe unten S. 176.
7?) Ad. Fuchs, Österr. Urbare II, 1, 6.
% Ebda. 5. 113.
            
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