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die Mitte des 13. Jahrhunderts, als die Grundherren ihnen die
Möglichkeit einer Erkaufung der Freiheit gewährten, mitunter
den dafür geforderten Ablösungspreis in Geld nicht zu zahlen
vermochten. Ja, es kam 1248 auf der Grundherrschaft des Grafen
der Champagne vor, daß die Bauern entflohen, um nicht die
Summe zahlen zu müssen, durch welche sie sich von ihren bis-
herigen Leistungen zu befreien vermochten*).
Es war also einerseits auch damals in den Kreisen der bäuer-
lichen Hintersassen Geld noch nicht in ausreichender Menge vor-
handen, anderseits aber die Geldwirtschaft hier bloß aus dem
besonderen Interesse der geldbedürftigen Grundherren selbst ver-
breitet.
Auch in England haben z. B. geistliche Grundherrschaften
(Klöster) einen Großteil ihrer Einkünfte in Naturalzinsen be-
zogen”). Für Italien sei nur darauf verwiesen, daß die Bauern
vielfach ihre Abgaben noch in natura entrichteten??).
In den Gebieten des ostdeutschen Koloniallandes hat die
Ausbildung der sog. Gutswirtschaft am Ausgang des Mittelalters
zu einer Verstärkung der Naturalwirtschaft Anlaß geboten, indem
die Besitzer der Rittergüter, wegen des lohnenden Ertrages,
immer mehr die Eigenbauwirtschaft (Hofländerei) erweiterten
und dafür auch die Frondienste der Hintersassen wieder stärker
in Anspruch nahmen*?).
Es wird aber noch näherer Untersuchungen bedürfen, um
genauer festzustellen, ob diese Ausbreitung der Eigenwirtschaft
und Erweiterung der Hofländereien wirklich erst Ende des Mittel-
alters aufkam**) und nur dem Osten eigentümlich ist, wie die
nationalökonomische Forschung und auch v. Below angenommen
haben. Ich glaube, daß sie viel älter ist, mindestens im Prinzip
5) Vgl. H. See, Les classes rurales, S. 254.
4) Vgl. R. H. Snape, English Monastic finances in the later middle ages
(1926), S. 114.
*) Vgl. z. B. über das Kastell Matelica im 13. Jahrhundert. Vischr. f. Soz.
u. Wirt. Gesch. 11, 116 f. (1913).
®) Vgl. v. Below, Territorium und Stadt, S. ı ff.
*“) v. Below hatte ursprünglich, Territorium und Stadt, S. ı1, an-
genommen, daß die Gutsherrschaft uns zum erstenmal im 16. Jahrhundert ent-
gegentrete. Kötzschke, Allgem. Wirt. Gesch. d. MA., S. 563, sagt, daß die Guts-
herrschaft „seit spätmittelalterlichen Zeiten zur führenden ländlichen Wirtschafts-
macht des Ostens geworden ist“.