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greifend sei gleich hier bemerkt, daß auch die großen Grundherr-
schaften sonst ihre Beamten und Diener bis ins 19. Jahrhundert
ebenso überwiegend naturalwirtschaftlich besoldeten und ent-
lohnten, indem sie ihnen neben der Dienstwohnung auch Natural-
bezüge (Getreide, Bier, Holz) zuwiesen, während die Geldbezüge
dagegen zurücktreten”). Das gilt nicht nur für Deutschland,
sondern war ähnlich auch in Schottland doch der Fall®®). Augen-
scheinlich war hier der ökonomische Gesichtspunkt maßgebend,
daß diese großen Grundherrschaften, welche über zahlreiche und
bedeutende Eingänge an Naturalien verfügten, durch direkte Ver-
wendung solcher zur Entlohnung ihrer Bediensteten mehr Zeit
und Geld sparten, als wenn sie dieselben erst auf den Markt ge-
bracht und aus dem Gelderlös jene besoldet hätten.
Zum Schlusse sei noch ein Moment kräftig hervorgehoben.
Die Umwandlung von Naturalzinsen und -diensten in eine Geld-
leistung ist vielfach auf Bitte der Verpflichteten hin erfolgt, die
infolge steter Entwertung der Münze mit der Festsetzung eines
bestimmten Geldzinses wirtschaftlich einen Vorteil gewannen. Sehr
bezeichnend dafür ist eine Urkunde vom Jahre 1256 vom Mittelrhein.
Die Pfarrleute zweier Dörfer (Wadenheim und Hemmessen) bitten,
daß ihr Weinzins umgewandelt werde: in quandam certam pecunie
summam que de cetero nec augeri nec minui possit®“).
Auch im späteren Mittelalter lassen sich Beispiele für die
bereits in der Karolingerzeit auftretende®) Erscheinung finden,
daß den grundherrschaftlichen Hintersassen erlaubt wird, bei
schlechten Ernteerträgen den Zins in Geld zu entrichten®‘).
Anderseits ist in Tirol während des 15. Jahrhunderts von
verschiedenen Grundherrschaften gegen die Versuche der Bauleute
Widerstand geleistet worden, Naturalzinse durch Geldzinse zu
ersetzen‘). „Bei der Teuerung der landwirtschaftlichen Produkte“,
bemerkt Wopfner richtig, „und der zumal durch häufige Münz-
5) Vgl. z. B. f. Brandenburg: K. Breysig, Gesch. d. brandenburg. Finanzen
1640—1697 (1895), S. 268 u. 283; f. Böhmen: W. Medinger, Wirt. Gesch. d.
Domäne Lobositz, Wien 1903, S. 159 ff.
%) Vgl. H. G. Graham, Social life of Scotland ı, 4-
%) Mittelrhein. UB. 3, 993, Nr. 1378.
3) Vgl. oben S. 138. .
5) Vgl. Das Weistum von Pfunds in Tirol v. Jahre 1303. Osterr. Weis-
:ümer 3, 311, Z. 3—9S.
8) Vgl. H. Wopfner, Die Lage Tirols zu Ausgang des MA. 1908, 5. 46 f.