Full text : Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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verschlechterung sinkenden Kaufkraft des Geldes bedeutete die
Entrichtung des Zinses in Geld für den Zinspflichtigen einen
sehr erheblichen Vorteil.“
Nun aber die Städte und Märkte. Es ist schon oft und
zur Genüge dargelegt worden, wie infolge der Entwicklung von
Gewerbe und Handel die Geldwirtschaft gerade an diesen Zentren
des Verkehrs aufblühte und immer größere Dimensionen annahm.
Dies bedarf keiner neuerlichen Begründung oder weiterer Quellenbelege.
 Aber selbst in den Städten und Märkten erlosch die
Naturalwirtschaft keineswegs; es trat da nicht etwa eine reine
Geldwirtschaft jetzt an Stelle der Naturalwirtschaft. Die Aufstellung
 der bekannten Wirtschaftsstufen durch Karl Bücher hat
auch da ein trügerisches Bild ergeben, das der historischen Wirklichkeit
 nicht entspricht. In den Städten gab es nach wie vor)
beträchtliches Grundeigentum in den Händen großer Grundherrschaften,
 nicht nur des Königs oder der Landesfürsten, sondern
auch von Bischöfen, Klöstern und weltlichen Herren. Auf diesem
Grundeigen waren auch grundhörige Leute vorhanden“), die für
ihre Herren arbeiteten und zinsten. Die Zinse aber waren, wenigstens
 zum Teile, in natura geleistet, vor allem auch von den
Handwerkern, die gewerbliche Bedarfsartikel lieferten®).
Auch große Städte, die, wie z.B. Nürnberg, eine sehr entwickelte
 Geldwirtschaft besaßen, haben noch Ende des 14. und
im 15. Jahrhundert einzelne Steuern in natura („Losungskorn‘)
ausgeschrieben, um jederzeit genügende Getreidemengen zur Verpflegung
 der Bürgerschaft in Bereitschaft zu halten®). Die Städte
hatten überdies auch außerhalb ihrer Mauern vielfach Grundbesitz
 in benachbarten Dörfern, besaßen Kornmühlen u.a.m.
Auch davon hatten sie zum Teil Naturaleinkünfte®).
Nicht unerwähnt mag bleiben, daß selbst große und alte
Städte, wie z. B. Frankfurt a. M., auch im 15. Jahrhunderte noch

65) Siehe oben S. 164.
%) Vgl. v. Below, Zur Entstehung der deutschen Stadtverfassung. Hist.
Zschr, 58, 210 u. 224, sowie A. v. Luschin-Ebengreuth, Österr. Reichsgesch. S. 244.
— Für Belgien: Des Marez, Etude sur la propri&te foncitre dans les villes
du Moyen äge. S. 86 ff.
*) v. Below a.a.O. S.216 und G. L. v. Maurer, Fronhöfe 2, 315 f. —
Des. Marez a.a.O. S. 326 ff.
%) Vgl. P. Sander, Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs ı, 254.
%) Ebda, S. 256 ff.
            
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