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Leistungen längst in Geld entrichtet wurden“). Der Grund ist
offenbar der gewesen, daß der Landesfürst auf diese Weise jederzeit
die Versorgung seiner ritterlichen Dienstmannschaft mit Hafer für
deren Pferde gewährleistet sah und zugleich auch unabhängig war
gegenüber etwa auftretenden Preiswucher, der sich sonst bei den
Lieferanten im Falle großen Bedarfes leicht einstellen konnte.
Von hohem Interesse sind auch die Verhältnisse an der
Römischen Kurie. Sie hatte frühzeitig, sicher schon im
11. Jahrhundert, eine ausgebreitete Geldwirtschaft betrieben*‘)
und war bald zu einer der größten Geld- und Finanzmächte des
Mittelalters aufgestiegen, die im 13. Jahrhunderte über reiche
Geldschätze verfügte”). Und doch wurde die Familia, d. h. die
zanze Hofgesellschaft, Diener wie Beamte, noch im 14. Jahr-
hundert naturalwirtschaftlich entlohnt. Sie erhielt nicht nur die
Wohnung, sondern auch Essen und Trinken, Kleider, Beleuch-
tung, Lieferung für Pferde und Maultiere u. s. w.°). Ich möchte
aber darin nicht, wie L. Dehio meinte, den Übergang von Natural-
zur Geldbesoldung an der Kurie erblicken, nicht einen Um-
schwung, der um die Wende des 13. und 14. Jahrhunderts dort
erfolgt ist, indem das eindringende Geld jahrhundertealte Zu-
stände zur Auflösung gebracht habe“), Das ist tatsächlich nicht
richtig, denn noch im 16. Jahrhunderte wurden den Beamten der
Römischen Kurie Dienstbezüge in natura gegeben und die Familia
des Papstes großenteils naturalwirtschaftlich entlohnt. Das läßt
sich aus der Abhandlung Theod. Sickels über den Ruolo di
famiglia des Papstes Pius IV. (15 59—1565) deutlich entnehmen, die
bereits 1893 an sehr bekannter Stelle veröffentlicht worden ist”),
Hier liegen ebenfalls ganz bestimmte Verhältnisse vor, die
gleichfalls nicht in das allgemeine Schema der Generalisierung von
Natural- und Geldwirtschaft eingeordnet werden können. Vor-
5) Vgl. die ausführlichen Marchfutterverzeichnisse in UOsterr, Urbare r,
2, 287 ff., dazu die Darlegungen Alfred Mells, ebda. Einleit. CXLVI sowie
CLXIV £.
5) Vgl. oben S. 171.
55) Vgl. Steinherz, Die Einhebung des Lyoner Zehnten i. Erzbist. Salzburg.
Mitt. d. Inst. 14, ı ff.
5) Vgl. Ludw. Dehio, Der Übergang von Natural- zu Geldbesoldung an
der Kurie. Vjschr. f. Soz. u. Wirt. Gesch. 8, 56 ff. (19710).
57) Ebda. 5. 57.
58) Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. Forsch. ı4, 537 ff.