Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

[82 
Leistungen längst in Geld entrichtet wurden“). Der Grund ist 
offenbar der gewesen, daß der Landesfürst auf diese Weise jederzeit 
die Versorgung seiner ritterlichen Dienstmannschaft mit Hafer für 
deren Pferde gewährleistet sah und zugleich auch unabhängig war 
gegenüber etwa auftretenden Preiswucher, der sich sonst bei den 
Lieferanten im Falle großen Bedarfes leicht einstellen konnte. 
Von hohem Interesse sind auch die Verhältnisse an der 
Römischen Kurie. Sie hatte frühzeitig, sicher schon im 
11. Jahrhundert, eine ausgebreitete Geldwirtschaft betrieben*‘) 
und war bald zu einer der größten Geld- und Finanzmächte des 
Mittelalters aufgestiegen, die im 13. Jahrhunderte über reiche 
Geldschätze verfügte”). Und doch wurde die Familia, d. h. die 
zanze Hofgesellschaft, Diener wie Beamte, noch im 14. Jahr- 
hundert naturalwirtschaftlich entlohnt. Sie erhielt nicht nur die 
Wohnung, sondern auch Essen und Trinken, Kleider, Beleuch- 
tung, Lieferung für Pferde und Maultiere u. s. w.°). Ich möchte 
aber darin nicht, wie L. Dehio meinte, den Übergang von Natural- 
zur Geldbesoldung an der Kurie erblicken, nicht einen Um- 
schwung, der um die Wende des 13. und 14. Jahrhunderts dort 
erfolgt ist, indem das eindringende Geld jahrhundertealte Zu- 
stände zur Auflösung gebracht habe“), Das ist tatsächlich nicht 
richtig, denn noch im 16. Jahrhunderte wurden den Beamten der 
Römischen Kurie Dienstbezüge in natura gegeben und die Familia 
des Papstes großenteils naturalwirtschaftlich entlohnt. Das läßt 
sich aus der Abhandlung Theod. Sickels über den Ruolo di 
famiglia des Papstes Pius IV. (15 59—1565) deutlich entnehmen, die 
bereits 1893 an sehr bekannter Stelle veröffentlicht worden ist”), 
Hier liegen ebenfalls ganz bestimmte Verhältnisse vor, die 
gleichfalls nicht in das allgemeine Schema der Generalisierung von 
Natural- und Geldwirtschaft eingeordnet werden können. Vor- 
5) Vgl. die ausführlichen Marchfutterverzeichnisse in UOsterr, Urbare r, 
2, 287 ff., dazu die Darlegungen Alfred Mells, ebda. Einleit. CXLVI sowie 
CLXIV £. 
5) Vgl. oben S. 171. 
55) Vgl. Steinherz, Die Einhebung des Lyoner Zehnten i. Erzbist. Salzburg. 
Mitt. d. Inst. 14, ı ff. 
5) Vgl. Ludw. Dehio, Der Übergang von Natural- zu Geldbesoldung an 
der Kurie. Vjschr. f. Soz. u. Wirt. Gesch. 8, 56 ff. (19710). 
57) Ebda. 5. 57. 
58) Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. Forsch. ı4, 537 ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.