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nicht feudale Grundherren, in der Bezeichnung „Radschputen“
(= Mann königlichen Stammes) kommt diese Zugehörigkeit zum
Ausdruck. Es gab auch Militärlehen, die ghahtala. Sie stehen, zum
Schutze der Grenze bestimmt, jenen in China parallel.
Man verpachtete die Steuern unter anderem auch zu dem
Zwecke, daß der Pächter ein bestimmtes Kontingent Truppen auf-
stelle und ausrüste. Eben hier tritt klar zutage, daß nicht. die
Naturalwirtschaft oder besser gesagt das Unvermögen, in Geld
zu zahlen, zur Entstehung des Lehenswesens den Anstoß ge-
geben hat, denn diese Steuern waren, wie wir oben bereits ge-
sehen haben*), zum Teil doch schon in alter Zeit Geldleistungen.
In Indien wird überdies noch ein Motiv deutlich, das auch
Max Weber in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt hat:
die Berufs- bzw. Kastenethik. Es ist oben schon bemerkt worden,
daß es den Priestern wie Kriegern verboten war, Geldgeschäfte
zu betreiben”). Auch in Japan rühmten sich die Samurai, nichts
von Geldrechnung zu verstehen!). Es entsprach vielmehr dem
Standesbewußtsein und der sozialen Stellung dieser Kaste, von
den Diensten niederer Leute zu leben und diese jene Arbeiten
verrichten zu lassen, die ihnen verwehrt waren, die sie als ihrer
unwürdig ansahen. Daher die Überweisung von Ländereien mit
darauf sitzenden Leuten, die Zins entrichten und Dienste persön-
lich leisten.
Auch die Verhältnisse in Ägypten lassen doch soviel er-
kennen, daß die Gaufürsten des mittleren Reiches Lehensleute
des Pharao waren. Der Beamtenstaat des alten Reiches war zu
einem Lehensstaat geworden!!). Der König belehnte treuergebene
Leute mit den Gauen. Sie gingen von einer Familie in die andere
über. Die Immobilien und Einkünfte, mit denen die Gaufürsten-
würde ausgestattet ist, bilden aber nur einen Teil des Vermögens
eines solchen Gaufürsten. Er hat daneben Grundeigentum und
Einkünfte, die er von seinen Vorfahren ererbt hat), Es ist also
nicht so, daß diese Lehensträger erst durch die Verleihung von
8) Siehe oben S.4r u. 49.
%) Vgl. oben S. 44-
9%) Vgl. oben S. 35.
*) Vgl. Ad. Erman, Ägypten und ägyptisches Leben im Altertum. Neu
bearbeitet von H. Ranke, 1922, S. 102.
1) Ebda. S. 104.