Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

218 
nicht feudale Grundherren, in der Bezeichnung „Radschputen“ 
(= Mann königlichen Stammes) kommt diese Zugehörigkeit zum 
Ausdruck. Es gab auch Militärlehen, die ghahtala. Sie stehen, zum 
Schutze der Grenze bestimmt, jenen in China parallel. 
Man verpachtete die Steuern unter anderem auch zu dem 
Zwecke, daß der Pächter ein bestimmtes Kontingent Truppen auf- 
stelle und ausrüste. Eben hier tritt klar zutage, daß nicht. die 
Naturalwirtschaft oder besser gesagt das Unvermögen, in Geld 
zu zahlen, zur Entstehung des Lehenswesens den Anstoß ge- 
geben hat, denn diese Steuern waren, wie wir oben bereits ge- 
sehen haben*), zum Teil doch schon in alter Zeit Geldleistungen. 
In Indien wird überdies noch ein Motiv deutlich, das auch 
Max Weber in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt hat: 
die Berufs- bzw. Kastenethik. Es ist oben schon bemerkt worden, 
daß es den Priestern wie Kriegern verboten war, Geldgeschäfte 
zu betreiben”). Auch in Japan rühmten sich die Samurai, nichts 
von Geldrechnung zu verstehen!). Es entsprach vielmehr dem 
Standesbewußtsein und der sozialen Stellung dieser Kaste, von 
den Diensten niederer Leute zu leben und diese jene Arbeiten 
verrichten zu lassen, die ihnen verwehrt waren, die sie als ihrer 
unwürdig ansahen. Daher die Überweisung von Ländereien mit 
darauf sitzenden Leuten, die Zins entrichten und Dienste persön- 
lich leisten. 
Auch die Verhältnisse in Ägypten lassen doch soviel er- 
kennen, daß die Gaufürsten des mittleren Reiches Lehensleute 
des Pharao waren. Der Beamtenstaat des alten Reiches war zu 
einem Lehensstaat geworden!!). Der König belehnte treuergebene 
Leute mit den Gauen. Sie gingen von einer Familie in die andere 
über. Die Immobilien und Einkünfte, mit denen die Gaufürsten- 
würde ausgestattet ist, bilden aber nur einen Teil des Vermögens 
eines solchen Gaufürsten. Er hat daneben Grundeigentum und 
Einkünfte, die er von seinen Vorfahren ererbt hat), Es ist also 
nicht so, daß diese Lehensträger erst durch die Verleihung von 
8) Siehe oben S.4r u. 49. 
%) Vgl. oben S. 44- 
9%) Vgl. oben S. 35. 
*) Vgl. Ad. Erman, Ägypten und ägyptisches Leben im Altertum. Neu 
bearbeitet von H. Ranke, 1922, S. 102. 
1) Ebda. S. 104.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.