Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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schränkte Herrschaft. Die Lehen erbten in der Familie fort, doch 
bedurfte der Erbe einer Bestätigung durch den Kaiser. Die Fürsten 
waren berechtigt, Afterlehen an ihre Minister oder Heerführer 
zu erteilen. Der Genuß eines Lehens war die eigentliche Ent- 
Johnung für die beamteten Würdenträger. Die Lehen waren 
häufig klein, sie umfaßten oft nur eine Ortschaft mit dem um- 
liegenden Lande. Den Lehensträgern waren militärische Dienste 
auferlegt. Ursprünglich wurden neueroberte Gebiete zu Lehen 
gegeben, später sind auch die einheimischen Fürsten, unter welchen 
die Außenstaaten standen, unter die Lehensfürsten aufgenommen, 
sie erhielten Adelsrang. Diese Lehensträger vermochten sich an 
der Peripherie des Reiches gegenüber der Zentrale zu verselb- 
ständigen. „An dem Lehenswesen ist das Reich der Tschou zu- 
grunde gegangen?).“ 
Eben diese neuesten Darlegungen Frankes, welche sich von 
der Neigung Max Webers‘), Analogien zu dem abendländischen 
Lehenswesen aufzufinden, freihalten, lassen uns nun eine richtigere 
Beurteilung der Verhältnisse in China gewinnen. In China war 
keineswegs die Unfähigkeit des Kaisers bzw. Staates, mit Geld zu 
zahlen, die Ursache der Verleihung von Ländereien; nicht die 
Tatsache der Naturalwirtschaft führte zu dieser Form der Ent- 
lohnung, vielmehr war hier der bestimmte politische Zweck, die 
Sicherung des Reiches und speziell jene der Grenzen maßgebend, 
wie anderseits auch die Empfänger der Lehen ebenso bestimmt 
abgegrenzt sind, nämlich Mitglieder der kaiserlichen Familie. Max 
Weber hat in seiner Vorliebe für die „Oikenwirtschaft“ Karl 
Büchers und als getreuer Anhänger der historischen Evolutions- 
theorie zu sehr den Zusammenhang des patrimonialen Heeres 
und Beamtentums mit dem Naturalabgabensystem betont. Er 
mußte sich gleichwohl doch schon gestehen, daß „zuweilen auch 
die Geldwirtschaft des Staates daneben, zum mindesten unter der 
Han-Dynastie, um den Beginn unserer Zeitrechnung, schon weit 
vorgeschritten war“. Und er hat sich, trotzdem er noch die „zu- 
nehmende Verschiebung nach der Seite der Geldwirtschaft“ an- 
nahm, doch nicht verhehlen können, daß ein „Nebeneinander 
von gelegentlichen Fronden, Natural- und Geldabgaben und Ge- 
bühren mit fürstlicher Oikenwirtschaft für gewisse Luxusbedürf- 
3) Franke a.a. 0. S. 376. 
*) Gesammelte Aufsätze z. Religionssoziologie ı, 314 ff.
	        
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