Diese auf die Sicherung des wirtschaftlichen Bedarfs gerichtete
Wirtschaftspolitik kam insbesondere auch in dem Ausschluß der
fremden Konkurrenz zum Ausdruck, welche das Innungsrecht darstellt‘).
Die Ergänzung der Eigenproduktion durch Heranführung
von Waren mittels des Handels stellt dann kein Hindernis für die
Autarkie in wirtschaftlicher Beziehung dar, wenn die Bedarfsdeckung
derart sichergestellt werden kann, daß sie nicht durch
äußere Umstände (z. B. Krieg) behindert werden kann oder von
solchen abhängig ist.
Der Merkantilismus hat mit Übertragung des stadtwirtschaftlichen
Prinzips auf das Staatsgebiet eine nach außen abgeschlossene
Staatswirtschaft schaffen wollen, welche alle Bedürfnisse der Staatsangehörigen
durch nationale Arbeit zu befriedigen imstande sei,
zugleich aber durch einen lebhaften Verkehr im Inneren alle natürlichen
Hilfsmittel des Landes und alle individuellen Kräfte des
Volkes in den Dienst des Ganzen stellen sollte??).
Wie im Mittelalter die Stadt, so sucht jetzt der Staat es dahin
zu bringen, daß alles, was er nötig hat, nach Möglichkeit in seinem
Gebiet produziert wird!®). Die Landwirtschaft bleibt dienendes
Glied auch jetzt, aber Handel und Industrie werden noch direkter
gefördert, ja der Staat beteiligt sich selbst dabei als Unternehmer,
zu dem ausgesprochenen Zwecke, um die wirtschaftliche Hebung des
ganzen einheitlichen Wirtschaftskörpers mitzubewirken. Gerade bei
diesem System, welches den Handel in so nachdrücklicher Weise
betont hat, zeigt sich also, wie wenig die Tauschwirtschaft der
Autarkie feind ist.
In der neuesten Zeit sind zweimal besonders Bestrebungen
hervorgetreten, um in Deutschland eine wirtschaftliche Autarkie zu
schaffen. Beide Male hat die Not des Krieges dazu Anlaß gegeben,
am Beginn des 19. Jahrhunderts, als Napoleon I. die Kontinentalsperre
verhängte, und im letzten Weltkrieg, als die Ententemächte
Deutschland und dessen Bundesgenossen von jeder Zufuhr absperrten.
1) Vgl. F. Keutgen, Ämter und Zünfte (1903), S. 199: „Das Innungsrecht
ist die Grundfeste des Systems der sog. Stadtwirtschaft.“
”) Wilbrandt a.a. O.
18) Vgl. v. Below, Mittelalterl. Stadtwirtschaft u. gegenwärtige Kriegswirtschaft.
1917, S. 38.