Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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hat sich auch tatsächlich nicht nur in den Städten abgespielt’). In 
Wirklichkeit waren ganz andere Merkmale für die Stadtwirtschaft 
charakteristisch, welche v. Below sehr klar auseinandergesetzt hat 
(Gäste- und Stapelrecht, Vorkaufs-, Bann- ı und Meilenrechte 
u. Ss, W.)*). 
Endlich noch ein Wort über die wirtschaftliche „Autarkie des 
Oikos“ bzw. der geschlossenen Hauswirtschaft. Die wirtschaftliche 
Selbstherrlichkeit war ebensowenig historisch vorhanden wie die 
Geschlossenheit der Hauswirtschaft an sich. Denn diese war gar nicht 
unabhängig von der Außenwelt, sondern auf sie angewiesen, da sie 
eben nicht den gesamten Bedarf aus eigenem zu erzeugen vermochte®). 
Man könnte viel eher von einer Autarkie der mittelalterlichen Stadt 
sprechen, wie sehr dies auch gegen den Geist der Bücherschen 
Theorie verstoßen mag. Die Bezeichnung „geschlossene Stadtwirt- 
schaft“ ist jüngst geradezu schon von einem der besten Kenner 
deutscher Stadtwirtchaft des Mittelalters bei der Schilderung der 
Verhältnisse Lübecks im 14. Jahrhundert gebraucht worden, um das 
Wirtschaftsprogramm dieser Stadt von damals zu charakteri- 
sieren*°). Die Stadt hat im Mittelalter eine Selbstversorgung min- 
destens sich zum Ziele gesetzt und wirtschaftlich tatsächlich auch 
den Bedarf ihrer Bewohner zu befriedigen vermocht*). Natürlich 
nicht durch Selbsterzeugung — obwohl auch da bemerkenswerte 
Ansätze und Vorkehrungen getroffen wurden (z. B. Almende, 
Grund- und Bodeneigentum außerhalb der Stadt, Vorratswirtschaft 
u. s. w.)'“) —, wohl aber durch eine bestimmte, auf die Bedarfs- 
deckung abzielende Stadtwirtschafts- und besonders Handelspolitik 
‚Lebensmittelbeschaffung, Marktzwang, Stapelrecht, Gästerecht 
a. a. m.)*!). 
Die Autarkie einzelner Wirtschaftskörper kommt noch am 
ehesten, entgegen der Bücherschen Theorie vielmehr in den neueren 
Zeiten vor, so besonders als Zielsetzung der merkantilistischen 
’) Gegen die Schwäche dieser Charakterisierung hat bereits W. Sombart 
polemisiert. Arch. f. soziale Gesetzgeb. 14, 385 f. 
%) Histor. Zschr. 86 (1901) — Probleme der Wirtschaftsgesch. 143 ff., 
bes. 202 ff. 
*) Siehe oben S. 10 f. 
9) F. Rörig, Hansische Beiträge z. Deutschen Wirtschaftsgesch. 1928, S. 232. 
4) v. Below, Probleme, S. 220 u. 229. 
'?) Siehe oben S. 184 f. 
®) v. Below a.a.0. S. 243.
	        
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