Full text : Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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hat sich auch tatsächlich nicht nur in den Städten abgespielt’). In
Wirklichkeit waren ganz andere Merkmale für die Stadtwirtschaft
charakteristisch, welche v. Below sehr klar auseinandergesetzt hat
(Gäste- und Stapelrecht, Vorkaufs-, Bann- ı und Meilenrechte
u. Ss, W.)*).
Endlich noch ein Wort über die wirtschaftliche „Autarkie des
Oikos“ bzw. der geschlossenen Hauswirtschaft. Die wirtschaftliche
Selbstherrlichkeit war ebensowenig historisch vorhanden wie die
Geschlossenheit der Hauswirtschaft an sich. Denn diese war gar nicht
unabhängig von der Außenwelt, sondern auf sie angewiesen, da sie
eben nicht den gesamten Bedarf aus eigenem zu erzeugen vermochte®).
Man könnte viel eher von einer Autarkie der mittelalterlichen Stadt
sprechen, wie sehr dies auch gegen den Geist der Bücherschen
Theorie verstoßen mag. Die Bezeichnung „geschlossene Stadtwirtschaft“
 ist jüngst geradezu schon von einem der besten Kenner
deutscher Stadtwirtchaft des Mittelalters bei der Schilderung der
Verhältnisse Lübecks im 14. Jahrhundert gebraucht worden, um das
Wirtschaftsprogramm dieser Stadt von damals zu charakterisieren*°).
 Die Stadt hat im Mittelalter eine Selbstversorgung mindestens
 sich zum Ziele gesetzt und wirtschaftlich tatsächlich auch
den Bedarf ihrer Bewohner zu befriedigen vermocht*). Natürlich
nicht durch Selbsterzeugung — obwohl auch da bemerkenswerte
Ansätze und Vorkehrungen getroffen wurden (z. B. Almende,
Grund- und Bodeneigentum außerhalb der Stadt, Vorratswirtschaft
u. s. w.)'“) —, wohl aber durch eine bestimmte, auf die Bedarfsdeckung
 abzielende Stadtwirtschafts- und besonders Handelspolitik
‚Lebensmittelbeschaffung, Marktzwang, Stapelrecht, Gästerecht
a. a. m.)*!).
Die Autarkie einzelner Wirtschaftskörper kommt noch am
ehesten, entgegen der Bücherschen Theorie vielmehr in den neueren
Zeiten vor, so besonders als Zielsetzung der merkantilistischen
’) Gegen die Schwäche dieser Charakterisierung hat bereits W. Sombart
polemisiert. Arch. f. soziale Gesetzgeb. 14, 385 f.
%) Histor. Zschr. 86 (1901) — Probleme der Wirtschaftsgesch. 143 ff.,
bes. 202 ff.
*) Siehe oben S. 10 f.
9) F. Rörig, Hansische Beiträge z. Deutschen Wirtschaftsgesch. 1928, S. 232.
4) v. Below, Probleme, S. 220 u. 229.
'?) Siehe oben S. 184 f.
®) v. Below a.a.0. S. 243.
            
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