43
durch die primitive oder rückständige Art der Wirtschaft
(Naturalwirtschaft) bedingt, sondern es zahlte der Verbraucher
und Besteller mit dem ihm nächstliegenden Zahlungsmittel, hier
mit Land- und Bodenprodukten, während die städtischen Kunden
zu derselben Zeit in Metallgeld zahlten.
Auch der Umstand, daß bestimmte Fronden an den König
gerade von Handwerkern auch in Geld umgelegt und geleistet
werden konnten, möchte ich nicht mit M. Weber im Sinne einer
Weiterentwicklung der Wirtschaft vom fürstlichen Oikenwerk
zum freien städtischen Handwerk”) auffassen. Vielmehr sicherte
sich der König damit die Möglichkeit, im Falle eines geringeren
Naturalbedarfs an dergleichen gewerblicher Arbeit, die Verpflich-
teten nicht leer ausgehen zu lassen, sondern doch Geldeinnahmen
auch von ihnen zu beziehen. Die Fakultativleistung konnte hier
ebensosehr eine Begünstigung des Verpflichteten, als eine Ver-
stärkung des Forderungsrechtes auf seiten des Königs sein. Über-
dies bezog sich diese Umwandlung in eine Geldleistung ja nur
auf die gewerblichen Dienste (Handwerksartikel) der Betreffenden.
Sie blieben aber doch auch weiterhin im grundherrlichen Ver-
bande des Kronlandes, an welchem sie als Deputatisten fort-
laufend Nießbrauch besaßen).
Man kann, glaube ich, die Wirtschaft im ganzen nicht nach
diesen grundherrschaftlichen Handwerkern beurteilen, sondern
muß für die Wertung der Naturalwirtschaft die freien Gewerbe
in den Städten vor allem berücksichtigen. Denn bei diesen war
die durch die Grundherrschaft natürlich begründete naturalwirt-
schaftliche Entlohnung nicht ebenso vorhanden*?). Es ist auch
bereits zutreffend betont worden, daß die niedere soziale Stellung,
in welcher diese sich vielfach befanden, nicht durch ihren Beruf
an sich bedingt war, sondern durch ihre Abstammung. Sie
stammten von der einheimischen Urbevölkerung nichtarischer
Rasse ab®*). Beispiele sind schon angeführt worden, daß der Stand
der Handwerker als solcher vielfach sehr beträchtliches Ansehen
genoß, besonders in Südindien*).
5) A.a.O.2, 96.
51) Vgl. A. K. Coomaraswamy, The Indian craftsman (1909), S. 39 ff.
52) Vgl. Ebda. S. 51 £.
53) So richtig schon Coomaraswamy a.a.O. S.s2 ff.
5) Ebda. S. 53 ff.