Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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Auch Getreidelieferungen für die Truppen waren zu leisten, 
außerdem Frondienste für die königlichen Bauten und Parks, 
Hervorgehoben darf werden, daß die königliche Hofhaltung, 
nicht nur soweit sie einen ständigen Sitz hatte, sondern auch auf 
Reisen!?”), naturalwirtschaftlich gedeckt, dagegen die Steuern. in 
Geld erhoben wurden. Eine Exemtion genossen die Tempelgüter, 
welche vom König die Steuerfreiheit erhielten. 
Bei der Ausgabengebarung ist zu bemerken, daß ein Teil 
der Zahlungen, die der König zu leisten hat, auf die Tribute der 
betreffenden Provinz angewiesen wurde. Andere erfolgten aus 
dem „Königsschatz‘“ oder „Königshaus“**®), so wie später die 
„Kammer“ des Königs oder Fürsten im Mittelalter zu solcher 
Tätigkeit berufen erscheint. Wahrscheinlich haben Satrapen und 
Heerführer für unmittelbar auftretenden Zahlungsbedarf Silber- 
und Kupferprägungen ausgeführt, z. B. für die Entlohnung von 
Soldtruppen**®). 
Die Goldwährung, welche Dareios eingeführt hatte, wurde 
später aufgegeben, als infolge regen Handelsverkehrs mit den 
Griechen, die Silberwährung besaßen, ein stetes Sinken des 
Kurses sich einstellte. Philipp von Makedonien führte 358 die 
Doppelwährung ein. Alexander d. Gr. hat diese dann beseitigt 
und die Silberwährung nach attischem Fuße durchgeführt. Das 
Gold wurde zu einer bloßen Ware gemacht. Die Erbeutung des 
zroßen Edelmetallschatzes der Perserkönige hat aber keine fühl- 
bare Erschütterung der auf Silber gestellten Preise in der griechi- 
schen Welt zur Folge gehabt**). 
Will man sich ein auch nur annähernd zutreffendes Bild von 
der Verbreitung der Natural- und Geldwirtschaft in dem weiten 
Perserreiche machen, dann wird man nicht nur das, was über den 
königlichen Haushalt und die Finanzen des Reiches berichtet wird, 
zum Maßstab nehmen dürfen. Was hier ob der Fülle von Natural- 
lieferungen möglich war, konnte der kleine Mann nicht ebenso 
17) Vgl. Theopomp Frag. 124. 
3) Ed. Meyer a.a. O. S. 88. 
'39) Dies nimmt Ed. Meyer S.82 an, ist jedoch nicht sicher, Babelon be- 
streitet es. Ich führte es nur deshalb an, weil auch da sich bemerkenswerte 
Analogien zu den Verhältnissen des ı5. Jahrhunderts in Deutschland (Kaiser 
Friedrich III.) ergeben. 
120) Vgl. W. Geiger und E. Kuhn, Grundriß der iran. Philol. 2, 439 (1896).
	        
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