DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 787
Je nach ihrer Art gelangen die Streitigkeiten aus der Krankenver-
sicherung vor
z) die Schlichtungskommissionen ;
b) den Minister für Handel, Gewerbe und Arbeit;
2) die ordentliche Gerichte.
Die Schlichtungskommissionen
Zusammensetzung
Die Schlichtungskommissionen bestehen aus einem Vorsitzenden, der
aus den Friedensrichtern erwählt wird, ferner aus je einem Vertreter der
Arbeiter und der Arbeitgeber.
Die Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeiter werden in geheimer
Wahl gewählt. Bei der Wahl haben die Arbeitnehmer ihr Versicherungs-
buch vorzulegen. Die Arbeitgeber stimmen nach den Listen, die für die
Wahlen der Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern massgebend sin d
Die Wähler beider Gruppen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben (Art.
47, Abs, 3). Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre.
Zuständigkeit
Die auf örtlicher Grundlage errichteten Schlichtungskommissionen sind
zur Entscheidung von Streitigkeiten wegen der Bar- und Sachleistungen
zuständig.
Gegen ihre Entscheidungen ist die Berufung an den Minister gegeben.
Der Minister für Handel, Gewerbe und Arbeit
Alle Streitigkeiten, ausser denen wegen der Leistungen, werden in
erster Instanz durch den Minister für Handel, Gewerbe und Arbeit ent-
schieden.
Der Minister entscheidet in zweiter Instanz über Berufungen gegen
die Entscheidungen der Schlichtungskommission.
Die ordentlichen Gerichte
Alle Entscheidungen des Ministers können vor den ordentlichen Gerichten
angefochten werden.
CHILE
GESETZ VOM 8, SEPTEMBER 1924
Das chilenische Kranken- und Invalidenversicherungsgesetz schweigt
sich über Art und Zuständigkeit der mit der Entscheidung über Versiche-
rungstreitigkeiten betrauten Spruchbehörden aus. Gleichwohl lässt die
Vorschrift in Artikel 7 des Gesetzes, wonach den Kassen vor Gericht das
Armenrecht eingeräumt wird, vermuten, dass die ordentlichen Gerichte
zuständig sind.
In Chile umfassen die Spruchbehörden des gemeinen Rechts :;
|. die Bezirksrichter ;
2, die Kreisrichter ;
3. die Richter an den ordentlichen Gerichten,
Die Bezirksrichter
In jedem Bezirk (distrito) der Republik entscheidet ein Beamter mit
ler Amtsbezeichnung „Bezirksrichter‘‘ die in dem Bezirk anfallenden
Jürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu höchstens
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