fullscreen: Forstwirtschafts-Politik

302 Holzhandels- und Holzverkehrspolitik. 
§ W . u G ' © 
S§ | Vorkriegs-Zollsatz Nach- Jetziger Zollsatz 
Zi | Warengattung . für 1 de _ triegs- für 1 de 
: 2 allgemein | verirggs. S tt. "yr vertrage . 
Z RM RM EM RM i 
Fensterrahmen, Türen, 
Treppen und Teile von 
so l < en . c; . 3 15 
Fensterrahmen und Türen . + ~~ .. \ gn << 
P ru ftierte Holzleisten . ; 1 3 's 
Biertisten, gehobelt, mit Metallbesschlag ' f { HUCrreich 
Krauthobel aus schmiedbarem Eisen mit Schrift- 
Holzrahmen, der mit einem zur Auf- kasten 
nahme der Krautköpfe dienenden be- 3 s 6 
weglichen Holzkästchen versehen ist . " –~ | \ Hfterreich 
629 Gearbeitet O . ... . . . 12 sz, 6,10,111 12 18 
Krauthobel aus schmiedbarem Eisen mit 
Holzrahmen, der mit einem zur Auf- 
nahme der Krautköpfe dienenden be- 12 
weglichen Holzkästchen versehen ist . f Österreich 
Holzschuhe, mittels Rauches oder Holz- 
essigsäure geschwärzt oder gebräunt, 
auch mit Haltern aus ungefärbtem 
oder bloß geschwärztem Leder . . "31B 
630 Grobe Holzwaren in Verbindung mit 
anderen Stoffen, soweit sie nicht 
unter vorstehend aufgeführte Num- 
mern oder unter höhere Zollsätze 
fallen. t t u u u . 30 30 40 
Anm. Eine Verbindung mit Bast-, 
Binsen-, Schilf, Stroh-, Stuhlrohr- 
oder Korhgefteeht. mit ungefärbtem 
Leder, rohen (behaarten oder ent- 
haarten) Häuten, groben rohen Ge- 
weben aus pflänzlichen Spinnstoffen, 
Seilerarbeit der Nr. 484 oder 485, 
groben wasserdichten Geweben aus 
pflanzlichen Spinnstoffen, mit Eisen, 
Glas, Papier, Pappe, Steinen (mit 
Ausnahme der Edel- und Halbedel- 
r f. 21: 
c§es Einfluß., soweit nicht vorstehend 
etwas anderes bestimmt ist. 
6321 Feine Holzwaren (ausgenommen 
Stöcke), auch in Verbindung mit 
tirg ‘iuier füjett"zeults. ft: 
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten; 
Holzwaren mit feiner Schnitzarbeit; 
feine Drechslerwaren und andere 
feine Holzwaren; durch Presssen, 
Brennen, Ätzen oder Stanzen her- 
gestellte Rachahmungen feiner 
Schnitzarbeiten; Druckplatten aus 
M §r 
r
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.