hat sich bei Beginn der Lehre beim Zentralkomite anzumelden,
das ihm eine Ausweiskarte und ein Arbeitsbüchlein verabreicht.
Nach bestandener Lehrzeit hat sich der Sticker den Befähigungs
nachweis oder das Diplom zu erwerben. Dasselbe ist doppelter
Art nnd kann für die Qualität eines Nornlal- oder Grob
stickers oder eines Feinstickers erworben werden. Das erstere
wird ertheilt nach regulär Verlaufener Lehre und nach be
standener Prüfung, deren Normen ein spezielles Reglement
bestimmt. Um das Diplom als Feinsticker zu erhalten, ist
nothwendig in erster Linie der Besitz des Normalstickerdiploms,
ferner eine weitere Thätigkeit als Sticker von mindestens ein-
jähriger Dauer und drittens die Bestehung einer Prüfung
nach Maßgabe des bezüglichen Regulativs. Für die Lehrzeit
wurde sodann ein Verbands-Lehrvertrag aufgestellt. Jeder
Lehrling, der sich nicht nach 1 si2 Jahren das Diplom als
Normalsticker erwirbt, füllt aus der Branche iiitb darf von
Verbandsmitgliedern nicht mehr beschäftigt werde». Für die
Prüfungen bestellte das Komite eine Spezialkommission. Die
Prüfungen selber bestehen in einem mündlichen lind praktischen
Theile. Der letztere besteht in Ausführung bestimmter vor
geschriebener Arbeiten, der erstere in Fragen über die Vorgänge
beim Sticken, Material- und Maschinenbehandlung. Das
Regulativ soll aber nur für die vom 28. Mürz an in die
Lehre Tretenden Gültigkeit haben lind für Jene, welche 51t
jenem Zeitpunkt sich in der Lehre befanden, nicht aber auf
die bereits als Sticker thätigen; immerhin war diesen das
Recht gesichert, die eingeführten Diplome sich ebenfalls zll
erwerben, falls sie sich der Prüfung unterzogen nnd dieselbe
bestanden.
Die einstimmige Annahme der Verordnung war unr so
erfreulicher, als im Anfange eine Opposition lautbar wurde,
welche ihr zünftlerischen Zopf und derlei vorwarf. Die Zu
kunft lvird aber zeigen, welchen segensreichen Schritt der
Verband mit der Regelung dieser Vorlage that. Sie wird