Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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regulatives  zu  hindern,  welche  ohne  diese  Karten  sehr  leicht,
so  aber  unmöglich  war;  denn  wer  nicht  im  Besitze  einer  Karte
war,  mußte  nun  entweder  die  Prüfung  machen  oder  er  bekam
keine  Arbeit  mehr.  Die  Karte  selber  enthielt  zwar  nichts  über
die  Qualität  des  Stickers,  trotzdem  wurde  von  ihr  eher  eine
säubernde  Wirkung  erwartet.  Die  Neuerung  fand  jedoch  bei
den  Fabrikstickern  nur  sehr  mäßigen  Anklang.  Sie  gab  Anlaß
zu  verschiedenen  Protestversammlnngen,  deren  größte  am  26.
Juli  in  St.  Gallen  tagte  und  von  400  schweizerischen  Fabrikstickern, ­
  sowie  drei  sächsischen  Stickern  besucht  war.  Die  Versammlung ­
  machte  nicht  Front  gegen  die  Karten  als  solche,  im
Gegentheil,  sie  wurden  eher  begrüßt,  vielleicht  zu  enthusiastisch
als  Mittel  zur  Fernhaltnng  des  Pfuscherthmns  von  der
Stickerei,  „welches  auch  den  tüchtigen  Arbeiter  schädige".  Dagegen ­
  erregte  die  Bestimmung  Anstoß,  wonach  der  Sticker  die
betreffende  Karte  beim  Arbeitgeber  zu  hinterlegen  hatte.  Es
wurde  gesagt,  der  Arbeiter  habe  dadurch  nur  Chicanen  von
Seite  der  Arbeitgeber  zu  riskiren,  dieser  könne  die  Karte  zurückbehalten ­
  K'.,  und  man  verlangte,  das  Zentralkomite  solle  seinen
Beschluß  dahin  abändern,  daß  der  Fabriksticker  die  Stickerkarte ­
  dein  Fabrikanten,  bei  dem  er  eintritt,  blos  vorzuweisen
habe,  nachdem  das  Zentralkomite  selber  dieselbe  ausdrücklich
als  Eigenthum  des  Stickers  erklärte.
An  der  Delegirtenversammlnng  vom  1.  August  wurde
von  Seite  eines  Fabrikanten  die  Motion  eingebracht,  dem
Begehren  der  Fabriksticker  zu  entsprechen.  Die  Versammlung
konnte  aber  darauf  nicht  eintreten,  weil  in  Sachen  einzig  das
Zentralkomite  kompetent  war.  Dasselbe  entsprach  dem  Wunsche
insofern,  als  es  die  bestimncke  Weisung  erließ,  daß  die  Fabrikanten ­
  dem  Sticker  die  Karten  beim  Austritte  ans  dem  Geschäfte
ohne  Weiteres  zurückzugeben  haben  und  daß  kein  Retentions-  ■
recht  in  irgend  einer  Form  dürfe  geltend  gemacht  werden.
Charakteristisch  für  das  Verhältniß  der  Fabriksticker  zum
Verbände  waren  die  Dankeserklürungen  der  Fabriksticker-
            
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