512
Das Original., das als I. Meldung (f. Vordruck I) am Abschlußtage bis
17 (Sonnabends bis 16) Uhr bei der L.K. einzureichen ist, dient zu Kon
trollzwecken, insbesondere als Unterlage für die Berechnung des Obligos
und der Sicherstellungen. Diese haben, in Effekten oder in bar, beim
Kassenverein zugunsten der L.K. an dem dem Abschlußtage folgenden Werk
tage bis spätestens IO 1 /,, Uhr zu erfolgen.
Der 1. Durchschlag muß als II. Meldung (s. Vordruck In) an dem dem Ab
schlußtage folgenden Werktage bis 15 (Sonnabends bis 14) Uhr eingereicht
werden. Diese II. Meldung ist gegenüber der I. zu ergänzen. Sie muß
die „Aufgabe", den „aufgegebenen Kurs" und vor allem den „aus
machenden Betrag" enthalten. Nominal- und Effektivbeträge sämt
licher in dem gleichen Papier und zum gleichen Termin getätigten Abschlüsse
werden täglich addiert und bei der folgenden Rechnung neu vorgetragen.
Endsumme der Umsätze an den vorhergehenden Tagen plus Tagesendsumme
ergibt die A u f b a u s u m m e, d. i. das Engagement eines Mitgliedes in
einem Papier für einen bestimmten Termin. Das Blatt, das die früher
geführten sachlichen Engagementskonten ersetzt, verbleibt bei der L.K. Da
gegen behält den 2. Durchschlag der II. Meldung das Mitglied als
Unterlage für den eigenen Geschäftsbetrieb.
Da die Mitglieder die Ausbausumme selbst errechnen, ist die L.K. stets
ä jour. Für den Schlußtermin braucht sie daher nur die von den Mitglie
dern eingereichten Endaufstellungen mit den ebenfalls von den
Mitgliedern aufzustellenden Generalauf st ellungen abzustimmen
Die Vorarbeiten zur Liquidation beginnen 3 Werktage vor dem Zahl
tag. Am S k o n t r o t a g e hat jedes Mitglied, bis 15 Uhr, für jedes
Effekt eine E n d a u f st e l l u n g (st Vordruck II, rotes Formular) einzu
reichen, in der die Umsätze aller Transaktionen in dem betr. Papier iw
Kauf und Verkauf, mit Nenn- und ausmachendem Betrag, zu addieren und
zu saldieren sind. Bei den Endsummen sind folgende Gliederungen vor
genommen: 1. feste Käufe bzw. Verkäufe, 2. Ergebnis der Prämien-Erklä-
rung, 3. Geschäfte am Prämien-Erklärungstage selbst, 4. Prolongationen
und 5. Beträge, die mit Essen, Frankfurt a. M. und Köln gehandelt wurden
und mit dem Berliner Mitglied verrechnet werden sollen.
Festgestellt wird also der S t ü ck e s a l d o — für die Lieferung der
Effekten sind die auf dieser Endaufstellung saldierten Nominalbeträge maß
gebend — und der Marksaldo.