Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Das Original., das als I. Meldung (f. Vordruck I) am Abschlußtage bis 
17 (Sonnabends bis 16) Uhr bei der L.K. einzureichen ist, dient zu Kon 
trollzwecken, insbesondere als Unterlage für die Berechnung des Obligos 
und der Sicherstellungen. Diese haben, in Effekten oder in bar, beim 
Kassenverein zugunsten der L.K. an dem dem Abschlußtage folgenden Werk 
tage bis spätestens IO 1 /,, Uhr zu erfolgen. 
Der 1. Durchschlag muß als II. Meldung (s. Vordruck In) an dem dem Ab 
schlußtage folgenden Werktage bis 15 (Sonnabends bis 14) Uhr eingereicht 
werden. Diese II. Meldung ist gegenüber der I. zu ergänzen. Sie muß 
die „Aufgabe", den „aufgegebenen Kurs" und vor allem den „aus 
machenden Betrag" enthalten. Nominal- und Effektivbeträge sämt 
licher in dem gleichen Papier und zum gleichen Termin getätigten Abschlüsse 
werden täglich addiert und bei der folgenden Rechnung neu vorgetragen. 
Endsumme der Umsätze an den vorhergehenden Tagen plus Tagesendsumme 
ergibt die A u f b a u s u m m e, d. i. das Engagement eines Mitgliedes in 
einem Papier für einen bestimmten Termin. Das Blatt, das die früher 
geführten sachlichen Engagementskonten ersetzt, verbleibt bei der L.K. Da 
gegen behält den 2. Durchschlag der II. Meldung das Mitglied als 
Unterlage für den eigenen Geschäftsbetrieb. 
Da die Mitglieder die Ausbausumme selbst errechnen, ist die L.K. stets 
ä jour. Für den Schlußtermin braucht sie daher nur die von den Mitglie 
dern eingereichten Endaufstellungen mit den ebenfalls von den 
Mitgliedern aufzustellenden Generalauf st ellungen abzustimmen 
Die Vorarbeiten zur Liquidation beginnen 3 Werktage vor dem Zahl 
tag. Am S k o n t r o t a g e hat jedes Mitglied, bis 15 Uhr, für jedes 
Effekt eine E n d a u f st e l l u n g (st Vordruck II, rotes Formular) einzu 
reichen, in der die Umsätze aller Transaktionen in dem betr. Papier iw 
Kauf und Verkauf, mit Nenn- und ausmachendem Betrag, zu addieren und 
zu saldieren sind. Bei den Endsummen sind folgende Gliederungen vor 
genommen: 1. feste Käufe bzw. Verkäufe, 2. Ergebnis der Prämien-Erklä- 
rung, 3. Geschäfte am Prämien-Erklärungstage selbst, 4. Prolongationen 
und 5. Beträge, die mit Essen, Frankfurt a. M. und Köln gehandelt wurden 
und mit dem Berliner Mitglied verrechnet werden sollen. 
Festgestellt wird also der S t ü ck e s a l d o — für die Lieferung der 
Effekten sind die auf dieser Endaufstellung saldierten Nominalbeträge maß 
gebend — und der Marksaldo.
	        
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