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Vom Standpunkt der Gläubiger sind die Zinsausschüttungen auf öffentliche Anleihen
eine der wichtigsten Quellen des Renteneinkommens. Im Rahmen des gesamten Volks-
vermögens sind die Schulden, welche Reich, Länder und Gemeinden aufgenommen haben —
ebenso wie die Schulden der privaten Wirtschaft — Nominalausdruck desjenigen Teils der
Kapitalbildung, welcher auf dem Umweg über die Kreditgewährung an Dritte durch Um-
wandlung von Geldkapital in Sachkapital in Form von Gebäuden, Maschinen und sonstigen
Anlagen vor sich gegangen ist. In welchem Ausmaß und an welcher Stelle diese Geldkapi-
talien tatsächlich zur Neubildung von Sachkapital benutzt worden sind, ist aus den Angaben
über ihre Verwendung zu erkennen.
Die skizzierte allgemeinwirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Schulden kommt je-
Joch nur dem Teil der Schulden zu, welcher von den öffentlichen Körperschaften auf den
Kreditmärkten in weitestem Sinn aufgenommen worden ist. Nur die »Schulden aus
Kreditmarktmitteln« kommen als volkswirtschaftliches Bindeglied zwischen der nomi-
nellen Geldkapitalbildung einerseits und der Sachkapitalbildung andererseits in Betracht,
und nur sie stellen eine Belastung des Geld- und Kreditmarktes dar, nicht dagegen die » Schul-
den aus öffentlichen Mitteln«, d. h. die Beträge, welche aus Kreditgewährungen
der öffentlichen Körperschaften untereinander (Reich an Länder, Länder an Gemeinden
usw.) herrühren. Diese entstammen zwei Quellen: aus Anleihen und aus laufenden,
zumeist ordentlichen Haushaltsmitteln. Soweit sie aus eigenen Anleihen der Kreditgeber
stammen, ist die aus ihnen für Geld- und Kapitalmarkt entspringende Belastung schon durch
die Schulden aus Kreditmarktmitteln erfaßt. Soweit sie dagegen aus Haushaltsmitteln
Rießen, sind sie keine Kreditmarktbeanspruchung, sondern ein Teil der Steuerbelastung der
Wirtschaft.
Bei der Bildung von Gesamtziffern der öffentlichen Verschuldung aller Gebietskörper-
schaften müssen deshalb die Schulden aus öffentlichen Mitteln ausgeschieden werden. Bei
der Betrachtung der Verschuldung der einzelnen Körperschaften dagegen bedeuten die
Kredite, welche an andere öffentliche Körperschaften geschuldet sind, genau so eine finanz-
Wirtschaftliche Belastung für die kreditnehmende Körperschaft wie ihre Kapitalaufnahmen
auf den Kreditmärkten. Die Summe der Schulden der einzelnen Körperschaften je für sich
kann somit nur durch Addition der Schulden aus Kreditmarktmitteln und aus öffentlichen
Mitteln gebildet werden.
!.. Gesamtübersicht über die Schulden von Reich, Ländern
und Gemeinden‘)
a. Die Vorkriegsverschuldung
In der Vorkriegszeit ist eine zusammenfassende Erhebung über die Verschuldung von
Reich, Ländern und Gemeinden, wie sie erstmalig durch die Reichsfinanzstatistik für den
31. März 1928 erfolgt ist, nicht durchgeführt worden. Dennoch ermöglichen die für die Zeit
vor dem Kriege vorliegenden Einzelstatistiken eine zuverlässige Schätzung. Danach stellt
Sich die Gesamtverschuldung der“ öffentlichen Körperschaften im damaligen Reichsgebiet
Wie folgt dar:
Körperschaften
1908 | 1914
in Mill. 4
1908 | 1914
in vH a
5
A
Reich, ............ . 4.003,5 4917,9 162° 15,1
Bundesstaaten .....000000000000000 13.301,6 16 840,4 58,9 ME
Gemeinden und Gemeindeverbände ... 73636 | — 10800,0 BA
Summe.... | 246687 | 325585 | z00,0 | 2000
Die öffentliche Verschuldung betrug somit unmittelbar vor Ausbruch des Krieges
pe Clähr 32,6 Mrd, X. Der Hauptteil (ungefähr die Hälfte) dieser Schulden entfiel auf die
ündesstaaten, während die Gemeinden mit einem Drittel beteilixt waren. Auf das Reich traf
1) Einschl, der Gemeindeverbände.