Object: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Vom Standpunkt der Gläubiger sind die Zinsausschüttungen auf öffentliche Anleihen 
eine der wichtigsten Quellen des Renteneinkommens. Im Rahmen des gesamten Volks- 
vermögens sind die Schulden, welche Reich, Länder und Gemeinden aufgenommen haben — 
ebenso wie die Schulden der privaten Wirtschaft — Nominalausdruck desjenigen Teils der 
Kapitalbildung, welcher auf dem Umweg über die Kreditgewährung an Dritte durch Um- 
wandlung von Geldkapital in Sachkapital in Form von Gebäuden, Maschinen und sonstigen 
Anlagen vor sich gegangen ist. In welchem Ausmaß und an welcher Stelle diese Geldkapi- 
talien tatsächlich zur Neubildung von Sachkapital benutzt worden sind, ist aus den Angaben 
über ihre Verwendung zu erkennen. 
Die skizzierte allgemeinwirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Schulden kommt je- 
Joch nur dem Teil der Schulden zu, welcher von den öffentlichen Körperschaften auf den 
Kreditmärkten in weitestem Sinn aufgenommen worden ist. Nur die »Schulden aus 
Kreditmarktmitteln« kommen als volkswirtschaftliches Bindeglied zwischen der nomi- 
nellen Geldkapitalbildung einerseits und der Sachkapitalbildung andererseits in Betracht, 
und nur sie stellen eine Belastung des Geld- und Kreditmarktes dar, nicht dagegen die » Schul- 
den aus öffentlichen Mitteln«, d. h. die Beträge, welche aus Kreditgewährungen 
der öffentlichen Körperschaften untereinander (Reich an Länder, Länder an Gemeinden 
usw.) herrühren. Diese entstammen zwei Quellen: aus Anleihen und aus laufenden, 
zumeist ordentlichen Haushaltsmitteln. Soweit sie aus eigenen Anleihen der Kreditgeber 
stammen, ist die aus ihnen für Geld- und Kapitalmarkt entspringende Belastung schon durch 
die Schulden aus Kreditmarktmitteln erfaßt. Soweit sie dagegen aus Haushaltsmitteln 
Rießen, sind sie keine Kreditmarktbeanspruchung, sondern ein Teil der Steuerbelastung der 
Wirtschaft. 
Bei der Bildung von Gesamtziffern der öffentlichen Verschuldung aller Gebietskörper- 
schaften müssen deshalb die Schulden aus öffentlichen Mitteln ausgeschieden werden. Bei 
der Betrachtung der Verschuldung der einzelnen Körperschaften dagegen bedeuten die 
Kredite, welche an andere öffentliche Körperschaften geschuldet sind, genau so eine finanz- 
Wirtschaftliche Belastung für die kreditnehmende Körperschaft wie ihre Kapitalaufnahmen 
auf den Kreditmärkten. Die Summe der Schulden der einzelnen Körperschaften je für sich 
kann somit nur durch Addition der Schulden aus Kreditmarktmitteln und aus öffentlichen 
Mitteln gebildet werden. 
!.. Gesamtübersicht über die Schulden von Reich, Ländern 
und Gemeinden‘) 
a. Die Vorkriegsverschuldung 
In der Vorkriegszeit ist eine zusammenfassende Erhebung über die Verschuldung von 
Reich, Ländern und Gemeinden, wie sie erstmalig durch die Reichsfinanzstatistik für den 
31. März 1928 erfolgt ist, nicht durchgeführt worden. Dennoch ermöglichen die für die Zeit 
vor dem Kriege vorliegenden Einzelstatistiken eine zuverlässige Schätzung. Danach stellt 
Sich die Gesamtverschuldung der“ öffentlichen Körperschaften im damaligen Reichsgebiet 
Wie folgt dar: 
Körperschaften 
1908 | 1914 
in Mill. 4 
1908 | 1914 
in vH a 
5 
A 
Reich, ............ . 4.003,5 4917,9 162° 15,1 
Bundesstaaten .....000000000000000 13.301,6 16 840,4 58,9 ME 
Gemeinden und Gemeindeverbände ... 73636 | — 10800,0 BA 
Summe.... | 246687 | 325585 | z00,0 | 2000 
Die öffentliche Verschuldung betrug somit unmittelbar vor Ausbruch des Krieges 
pe Clähr 32,6 Mrd, X. Der Hauptteil (ungefähr die Hälfte) dieser Schulden entfiel auf die 
ündesstaaten, während die Gemeinden mit einem Drittel beteilixt waren. Auf das Reich traf 
1) Einschl, der Gemeindeverbände.
	        
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