fullscreen: Volkswirtschaftspolitik

Preispolitik. 121 
von 1660—1784 neben dem Grundsätze der Ausschließung 
angewandt worden. In Frankreich haben sie — abgesehen 
von 1793—1816 — die Schiffahrtsschutzpolitik beherrscht urid 
sind zum Teil noch jetzt vorhanden. Auch Spanien und andere 
Länder haben noch Unterscheidungsabgaben. 
Die Maßnahmen der eigenen Gesetzgebung werden er 
gänzt durch Abmachungen mit anderen Staaten in Handels 
verträgen oder in besonderen Schiffahrtsverträgen. Sie 
suchen namentlich den Grundsatz der Meistbegünstigung und 
der Gleichstellung mit den Inländern zu verwirklichen, regeln 
aber auch viele andere Punkte, wie Küstenschiffahrt, Hilfe 
leistung bei Seeunfällen und Strandungen usw. 
(Vgl. Band 245 dieser Sammlung.) 
17. Preispolitik. 
Wie die mittelalterliche städtische Wirtschaftspolitik, so hat 
auch die neuzeitliche Volkswirtschaftspolitik im 17. und 
18. Jahrhundert in ausgedehntem Maße die Preisbildung 
beeinflußt. Für Lebensmittel und nicht wenige andere Waren 
wurden die Preise von den Staatsbehörden festgesetzt („Preis 
taxen"). JnZeiten geringer Verkehrsentwicklung und Kapital 
kraft und bei zunftmäßiger Verfassung eines großen Teiles 
des Gewerbes hatte das eine gewisse Berechtigung. Es schützte 
die Verbraucher gegen Überteuerung und die Gewerbetrei 
benden gegen übermäßigen Preisdruck und war bei den 
weniger verwickelten wirtschaftlichen Verhältnissen jener Zeit 
auch durchführbar. Die neuere Entwicklung hat ein gleiches 
Vorgehen in der Hauptsache unmöglich gemacht und überhaupt 
die Voraussetzungen für so unmittelbare dauernde Eingriffe 
in das wirtschaftliche Leben beseitigt. Die behördlichen Preis 
festsetzungen sind deshalb im wesentlichen abgeschafft. Die 
deutsche Gewerbeordnung ordnet in § 72 ausdrücklich die Auf 
hebung noch vorhandener polizeilicher Festsetzungen binnen
	        
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