Zuschlagszölle 65
wegung in der Welt, wenn auch, wie dargelegt, nicht als ihre ausschließliche
Stütze zu betrachten.
Die Erörterung der handelspolitischen Absperrung nach dem
Kriege stößt zunächst auf einige Schwierigkeiten. Der Währungsverfall
in vielen Ländern wirkt dahin, daß die eigentliche Belastung
der Einfuhr durch den Zollsatz schwer zu erkennen ist. Denn eine
Erhöhung der spezifischen Zölle (nach Gewicht, Stück, Maß) kann
unter Umständen, bei noch stärker gesteigerter Preisbildung infolge
Währungsverfalles, geradezu eine Verringerung der Belastung bedeuten,
wenn man vom Wert der ein- oder ausgeführten Waren
ausgeht. Aus diesem Grunde haben ja verschiedene Staaten besondere
Zuschlagszölle auf Waren vorgesehen, die aus Ländern mit
schlechter Währung stammen, — Zölle, die man streng genommen,
dem protektionistischen Ehrgeiz nicht zurechnen darf, da sie lediglich
einen Ausgleich des Valuta-Dumping bedeuten.’°) Wiederum
haben die Länder mit sinkender Währung dafür Sorge zu tragen,
daß ihre Zölle in der verschlechterten Währung ausgedrückt sich
an die Preisbildung durch eine nach oben gerichtete Skala anpaßten.
Auch hier wird also aus der „Erhöhung“ nicht ohne weiteres
der Schluß des erhöhten Protektionismus gezogen werden können.
Es wird daher nötig sein, in einzelnen Fällen die „Höhe“ der Zölle
und ihren Belastungsgrad durch besondere Berechnungen — wie
etwa die Berechnung des Warenwertes einst und jetzt oder die Umrechnung
auf eine stabile Währung — nachzuprüfen, eine Arbeit,
die besonders für englische Verhältnisse der Balfour-Bericht durch
das englische Handelsministerium hat ausführen lassen. Wir selbst
beschränken uns auf die Darstellung des gesteigerten Zollschutzes,
soweit er sich aus den Zolltarifen und handelspolitischen Maßnahmen
wichtiger Länder unzweideutig erkennen läßt.
75) Man kann freilich auch den Standpunkt vertreten, daß in diesen
Zuschlagszöllen eine Verletzung des Prinzips liegt, von der Schleuderausfuhr
anderer Länder als Konsument und Veredler Vorteile zu ziehen,
wie man ja auch in England seinerseits aus diesem Grunde vielfach die
Erhebung von Zuschlagszöllen auf gedumpten Zucker (Brüsseler Zuckerkonvention)
verurteilte.
Levy, Weltmarkt