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Wahlvereins. Dann aber ließ auch das Statut des Zentralwahlvereins den
örtlichen Wahlvereinen allerhand Spielraum für die Entwickelung eines
eigenen inneren Lebens, und je mehr diese Vereine wuchsen, um so mehr
wirkte das praktische Bedürfnis und das natürliche Bestreben nach Selbst
bestimmung dahin, die örtliche Selbstverwaltung zu steigern. Die örtlichen
Wahlvereine hielten eigene Agitationsversammlungen ab, nahmen zu Partei-
ftagen selbständig Stellung, führten ihre Wahlkämpfe selbständig und waren
namentlich frei in der Auswahl ihrer Kandidaten für die örtlichen Ver
tretungskörper und die Bestimmung ihrer Wahltaktik. Diese Einschränkung
oder sagen wir lieber diese Begrenzung des Zentralismus war notwendig,
sollte er nicht zum engen und geisttötenden Bureaukratismus ausarten.
Indes waren es weniger vorgefaßte theoretische Anschauungen, welche zu
ihr führten, als die erfahrungsmäßig gewonnene Einsicht in die Erfordernisse
eines gesunden, nach allen Seiten hin sich kräftig entfaltenden Lebens der
Partei. Nicht nach einem fertigen Schema, sondern schrittweise, wie
das Bedürfnis selbst sich einstellte, erhielt der Organismus die Form einer
methodischen Verbindung zentralistischer und föderativer Einrichtungen, und
gewöhnlich hatte das Statut nur zu sanktionieren, was sich in der Praxis
verschiedentlich schon selbst Bahn gebrochen hatte.
Sehr viel später wie der Wahlkreis Teltow-Beeskow-Storkow schuf
sich der Wahlkreis Niederbarnim einen Zentralwahlverein, dessen Statut
sich heute in keinem wesentlichen Punkt voin Statut des erstgenannten Kreises
unterscheidet. Das Verhältnis der örtlichen Wahlvereine des Kreises zum
Kreiswahlverein ist hier das gleiche wie dort.
Dies der äußere oder formale Entwickelungsgang der Organisation
der Sozialdemokratie Groß-Berlins. Ihr inneres Leben läßt sich schwer
in Kürze so veranschaulichen, daß es dem Leser unmittelbar vor Augen
tritt. Lier muß die Phantasie nachhelfen, und wer auch nur einige
Erfahrung im Partei- und Vereinsleben hat, dem wird es nicht schwer
fallen, auf Grund des hier gegebenen Bildes von der Gliederung der
Organisation sich das Zusammenwirken der Glieder vorzustellen. Im
gewöhnlichen Verlauf der Dinge lag in Berlin in den ersten Jahren nach
Ablauf des Sozialistengesetzes der Schwerpunkt des Parteilebens bei den
Vertrauensmännern und den „Korporas", verschob sich aber dann immer
mehr nach den Wahlvereinen der einzelnen Wahlkreise hin, wobei die
Teilung von Berlin IV, außer bei der Reichstagswahl, fast wie eine Teilung
in zwei selbständige Kreise wirkte. Nach Aufhebung des Verbindungs
verbots sind die sieben sozialdemokratischen Wahlvereine der Lauplstadt
ganz selbständige politische Körper, die nur für gewisse gemeinsame
Agitations- usw. Zwecke begrenzte Vollmachten an die für diese Zwecke
eingesetzten Kommissionen abgeben, während in den beiden Vorortswahl
kreisen der Schwerpunkt zwischen Kreiswahlverein und Ortswahlverein zu
liegen kommt. In Berlin geben die Wahlvereine bezw. deren Vorstände
den Abteilungsführern und diese den Bezirksführern die auf die Besorgung
der Parteigeschäfte, die Vorbereitung von Wahlen usw. bezüglichen
Weisungen, was sich in der Regel so macht, daß erst der Vorstand die
Abteilungsführer zu einer erweiterten Sitzung einladet und dann diese in
ihren Abteilungen Sitzung mit den Bezirksführern abhalten. In deir
Vorortswahlkreisen tritt in solchen Fällen für den Verkehr zwischen Kreis-