Object : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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ihrer  Giroverbindlichkeiteil  einen  erheblichen  Barbestand  halten  müßte,
und  es  ist  unmöglich,  eine  Trennung  des  Barvorrats  in  zwei  Teile,
deren  einer  speciell  zur  Notendeckung  bienen  würde,  vorzunehmen.
Wohl  kann  man  sagen:  der  Bruttoertrag  des  Notenrechtes  besteht
aus  dem  Zinsgewinn,  aus  demjenigen  Teil  des  Notenumlaufs,  welcher
den  speciell  zur  Notendecknng  dienenden  Teil  des  Barvorrates  übersteigt; ­
  aber  darüber,  wie  groß  dieser  Teil  des  Barvorrates  ist,  gehen
die  Meinungen  weit  auseinander.  Kämmerer  hat  berechnet,  daß  die
großen  deutschen  Banken  ohne  Notenausgabe  im  Jahre  1896  durchschnittlich ­
  einen  Barvorrat  hielten,  der  16  o/o  ihrer  täglich  fälligen
Verbindlichkeiten  betrug.  Der  Berechnung  des  Gewinnes,  welchen
die  Neichsbank  ans  dem  Notenrecht  zieht,  legt  er  ein  gleiches  Decknngsverhältnis
  für  die  fremden  Gelder  der  Reichsbank  zu  Grunde'.  Lotz
ist  der  Ansicht,  daß  bantit  der  für  den  Giroverkehr  der  Reichsbank
notwendige  Barbestand  stark  unterschätzt  sei^.
Auf  diesem  Wege  ist  also  zu  keinem  Resultat  gn  gelangen.  Wir
schlagen  deshalb  einen  andern  Weg  ein.  Verteilt  man  ben  Barbestand ­
  der  Reichsbank  auf  die  Notendecknng  und  die  Deckung  der
sonstigen  täglich  fälligen  Verbindlichkeiten  nach  bent  Verhältnis  dieser
beiden  Passivposten,  so  erhält  man  auf  Grund  der  Durchschnittszahlen ­
  für  das  Jahr  1897  bei  einem  Notenumlauf  von  1  086  Millionen
Mark  eine  specielle  Notendeckung  von  631  Millionen  Mark,  sodaß
sich  als  tlngedeckter  Notenumlauf  in  diesem  besonderen  Sinne  ein
Betrag  von  455  Millionen  Mark  ergiebt.  Der  Bruttoertrag  der
durchschnittlichen  Wechselanlage  belief  sich  im  Jahre  1897  auf  3,7  °/o.
Danach  würde  der  uitgedeckte  Notenumlauf  eine  Verziitsung  voit
16,8  Millionen  Mark  gebracht  haben.  Dieser  Betrag  märe  als
Bruttoertrag  des  Noteurechtes  anzusehen.  Der  gesäurte  Vruttogewimr
der  Reichsbank  (abzüglich  der  Noteltstetter  tmb  der  an  Preußen  zu
zahlenden  Reírte)  betrug  im  Jahre  1897  30,1  Millionen  Mark.  Die
Verwaltungskosten  beliefen  sich  auf  10,3  Millionen  Mark;  von  dieserr
kommen,  wenn  man  sie  nach  Maßgabe  der  Bruttoerträge  repartiert,
5.7  Millionen  Mark  auf  die  Notenausgabe.  Dazu  kommen  410  000
Mark  für  Banknotenanfertigung.  Danach  würde  sich  also  der  Reingewinn ­
  der  Reichsbank  aus  dem  Noteirrecht  im  Jahre  1897  auf
10.7  Millionen  Mark  belaufen  haben.  In  demselben  Jahre  zahlte
die  Reichsbank  air  das  Reich  und  an  Prenßerr  als  Gewiirrrarrteil,

1  Neichsbank  und  Geldumlauf,  S.  80.
2  Der  Streit  um  die  Verstaatlichung  der  Reichsbank,  S.  7.
            
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