Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn, 377
fallen sind: der Reichsbahn als Trägerin der Hauptreparationslast, der
Reichsbahn als einem der wichtigsten Glieder des deutschen Produk-
tionsprozesses, der Reichsbahn als größtem Arbeitgeber, von dem —
Pensionäre und Angehörige eingerechnet, aber ausschließlich Unter-
nehmer und andere, denen die Eisenbahn sonst Verdienst gibt —
3 Millionen Menschen leben. Und in diese verantwortungsvolle Auf-
gabe teilt sich die Leitung des Unternehmens mit jedem, der den Ehren-
titel „Deutscher Eisenbahner” trägt,
Einer zweckmäßigen Eisenbahnbetriebspolitik stehen nun leider
bedeutendeHindernisse entgegen. DieReichsbahn-Gesellschaft soll nach
ihrem Statut den Betrieb kaufmännisch führen; ihr fe h1t aber in mehr
als einer Hinsicht diekaufmännischeBewegungsfreiheit.
Durch den ihr auferlegten Zwang, 40 Jahre lang „bei Vermeidung von
Zwangsvollstreckung' erhebliche Summen an das Ausland abzuführen,
ist die Reichsbahn genötigt, ohne Rücksicht auf die jeweilige Betriebs-
lage Jahr für Jahr zu bestimmten Terminen Barmittel in Höhe von
mehreren hundert Millionen dem Betrieb zu entnehmen. Eine Aktien-
gesellschaft würde aus wohlerwogenen Gründen, um den inneren Status
des Unternehmens zu stärken, eine Zeitlang geringere oder keine
Dividende ausschütten können, wenn die Lage des Betriebs dies er-
fordert. Die Reichsbahn muß für eine ihr zwangsweise auferlegte
Schuld jedes Jahr feste Beträge aufbringen, und zwar in Millionen
Goldmark:
Im Reparationsjahr”) TRAOHALTES Verkehrs- Ausleihe Insgesamt
Reparationslast steuer ücklage
1924/25 200 250°") „I - 560
1925/26 595 250 . 45
1926/27 550 290 #50
1927/28) 660 290 2 =="1070
Die Reparationslast, die vom vierten bis vierzigsten Reparations-
jahr 660 Millionen Mark jährlich beträgt, und die Verkehrssteuer von
jährlich 290 Millionen Mark fließen an das Ausland, so daß diese ge-
waltige Summe von jährlich 950 Millionen Mark der deutschen Wirt-
schaft ohne jeden Nutzen verloren geht. Die Verkehrssteuer ist an sich
bei der Reichsbahn ein durchlaufender Posten; da sie aber die Tarife
dauernd um 7% höher hält, als ohne sie nötig wäre, wird der Wirkungs-
grad des Reichsbahnbetriebs zum Nachteil der Gesellschaft und der
*) 1. September bis 31. August,
**) Im ersten Reparationsjahr noch an das Reich zu zahlen.
***) Berechnet nach den für 1925 geschätzten Betriebseinnahmen und in der An-
nahme, daß der Verkehr sich Jahr für Jahr mäßig steigert.
T) usw. bis 1964.