53
nur 5626 Tlr. zur Wirtschaftseinrichtung auf Regulierungsländereieu er-
halten, Farenheid allerdings 38000 Tlr. zur Schuldenablösnng und
8000 Tlt. als Kulturkapital. Aber von dem Manne, der nach dem Kriege
vor seinen Schuldnern nach Polen hatte fliehen müssen und dessen Güter
1824 schon einmal in landschastlicher Sequestration gestanden hatten, wird
sich kaun, behaupten lassen, daß er einer Unterstützung nicht benötigt hätte %
Die Unterstützungskapitalien mußten mit 4% verzinst^) und nach fünf
Jahren in festen Raten zurückgezahlt werden. Allen Versuchen, die Zins-
und Rückzahlungen zu umgehen, hat Schön entgegengearbeitet. „Die Worte
Niederschlagung und Stundung darf ich in der Landes-Unterstützungssache
nicht statuieren, ohne in Absicht der Zinsenzahlung die Landschaften vollends
zu lähmen." In Notfällen hatte Schön, der in Ostpreußen stets bemüht
war, Geldleistungen durch Naturalleistungen zu ersetzen, die Möglichkeit
sich offen gehalten, statt der Zahlungen Arbeiten ausführen zu lassen. Die
Gutsbesitzer, die nicht zahlen konnten, sollten z. B. eine gewisse Anzahl
Steine zun, Chausseeban anfahren lassen oder mit ihren Leuten bei Ent
wässerung eines Sumpfes oder Sees Hilfe leisten. Etwa 60000 Taler sind
daraufhin durch Arbeiten an den Straßen Königsberg-Bartenstein, Königs-
berg-Quednau, Preußisch-Holland-Elbing, Stargard-Czarlin abgetragen
worden. Es wurde ferner verstattet, die vom Staat verteilten Schafe in
natura zurückzugeben. Wenn sich aber einzelne Gutsbesitzer wegen völligen
Erlasses des Unterstützungskapitals unmittelbar an den König wandten,
hat Schön immer widerraten, den, Gesuche stattzugeben „des sehr nach
teiligen Beispiels wegen". An seinem Widerspruch sind z. B. in den dreißiger
Jahren mehrere derartige Immediatgesuche des Landschastsdirektors
Ben eck endorf von Hindenburg gescheitert, der im Jahre 1824 für
Neudeck einen Vorschuß aus den, Unterstützungssonds erhalten hatte%
In einen, Fall, in den, der König den Erlaß der Zinsen schon in Aussicht
gestellt hatte, schlug Schön eben „des Beispiels wegen" vor, den Betreffenden
die Zinsen zwar zahlen zu lassen, ihn, aber in gleicher Höhe eine Summe
aus dem Unterstützungsfonds anzuweisen.
Mit einem Verlust von etwa 25% bei den Rückzahlungen hatte Schön
aber von Anfang an gerechnet. Auf seinen Antrag wurde schließlich durch
Kabinettsordre vom 26. April 1831 den Gutsbesitzern gestattet, die Unter
stützungskapitalien zu 66^3% abzulösen, und 1837 der Zinsfuß von 4 auf
3% herabgesetzt. Aus der Schlußabrechnung von, 12. August 1834 geht
hervor, daß bis dahin von den 1% Millionen Talern der fünfte Teil wieder
') Böhme S. 78: 8 Farenheidsche Güter im Kaufwert von 546500 Tlr. waren
1819 mit 394040 Tlr. verschuldet.
2 ) Nur das Kulturkapital blieb drei Jahre zinsenfrei.
3 ) Geh. St. A. 80 6 XXI Preußen Spec. E-H. nr. 6.