Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

Har aus den Akten erkennen fann. Die Berufungs- 
Aiederfchrift it von demjenigen Angeltellten oder 
Beamten zu unterzeichnen, der den Vorfig in der 
Spruchausfchußfikung geführt hat, in der die ange- 
'ochtene Ent{heidung ergangen {ft (val. Grund. Ent- 
heidung Nr. 3211, Reichsarbeitsbl. 1928 S. IV 247). 
Auf Einhaltung der Berufungsfrift ijt gegebenen- 
‘als zu achten; fie gilt nur als gemahrt, wenn 
nnerhalb der Berufungsfrift die unter[Ohriftlich voll- 
jogene Reinfchrift aus dem perfönlichen Bereich des 
zur Einlegung der Berufung Berechtigten in den Ge: 
häöftsgang des Arbeitsamts felbjt gelangt ift (Dal. 
3rund]. Entjcheidung Nr. 3738, ReichsarbeitsbI 
1930 S. IV 210). 
Die Vertretung der Reichsanftalt vor der 
Sprucdfammer obliegt dem Landesarbeitsamt. 
Diefes fann jedoch in geeigneten Fällen ein Arbeits: 
amt zur Vertretung bevollmächtigen. 
3. a) Sranfenverficherung der Arbeitslofjen. 
Die Berficherung veranlaßt die Kranfkenver- 
licherung der Arbeitslofen. Sie erteilt die hierzu 
erforderlichen Zahlunasanweifjungen an Die 
Kaffe. Die Unterfchriftsbefugnis regelt fich wie 
bei der Bewilligungsverflügung. Neber die An- 
und Abmeldungen zur Kranfenkaffe find be- 
jiondere örtliche Vereinbarungen mit den ein- 
zelnen Rranfenkajfen anzuftreben. Soweit id 
ber Arbeitslofe bei feiner bisherigen Kranfenfkajfe 
yeiterverfichern will, hat er die Anmeldung felbit 
zu beforgen. Die Erftattung der Beiträge gemäß 
3125 ABAVBG. erfolgt auf Grund einer belon: 
deren Bahlungsanweifung. 
Erhaltung der Anwartjhaft in der Invaliden-, 
Ungeftellten- und Inappichaftlichen Benlionsver- 
lücherung. 
Ift die Anwartijchaft in der Invaliden-, MAn- 
zeftellten= oder Fnappjchaftlichen Benfionsverfiche- 
“ung gefährdet, fo ijft die Kaffe dur befondere 
Anmeifung zum Kleben der notwendigen Ver 
üicherungsmarfen zu veranlaffen (Anlage 15). 
;) 3Zuftändigkeitserklärungen. 
Die BVerficherung nimmt die Anträge auf 
lebermeifung an ein anderes Arbeitsamt ent- 
gegen (8 168 Ab]. 2 UBAVBSG.) und bearbeitet fie 
nach Anhörung der Vermittlung (Anlage 11). 
Wird dem Antrage {ftattgegeben, fo find Die 
Unterftüßungsakften mit einer Zweitfchrift des 
Ueberfichtsbogens dem Für auftändig erflärten 
Arbeitsamt zu überfenden. Das Original des 
Uleberfichtsbogens verbleibt als Erjag für Die 
Mften bei dem überweilenden Arbeitsamt. 
) 
8. Sonffige Aufgaben 
der DBerlicherung.
	        
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