Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

am vorlegten Zahltag vor der Ausfteuerung find 
die Arbeitslofen von der bevorftehenden CEr- 
ihöpfung des Anfprucdhs in Kenntnis zu jeken, 
ım ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig An- 
:rag auf Krifenunterftügung oder Wohlfahrts- 
ınterftüßung ftellen zu fönnen. 
Abichluß des Zahlbogens bei Arbeitsaufnahme, 
Rranfheit, Ausfteuerung. 
Ift die Meldekarte von der Vermittlung ab- 
zefchfoffen (vgl. oben II Ziffer 11), fo ijt der reft- 
che Unterftügungsbetrag zu errechnen und nach 
einer Auszahlung der gleiche Abfjchlußftempel 
myie in der Meldekarte auf dem Zahlbogen unter 
die lebte befchriebene Zeile zu feken; außerdem 
‘ft der Zahlbogen durch einen Yuerftrich abzu- 
‘hlieBen. Auf derartige abgefchlofjene Melde- 
farten und Zahlbogen darf Unterftüßung erft 
nieder gezahlt werden, wenn in der Meldekarte 
ein erneuter Stempel „Arbeitslosmeldung” vor: 
janden ift und auf dem abgefchloffenen Zahl- 
jogen eine erneute Auszahlungsanordnung ver- 
;ügt ift (vgl. oben III C 6a). 
Anichlußbogen. 
Sit der verfügbare Raum auf einem Zahl- 
bogen erfchöpft, dann find die weiteren Zahl- 
dogen als „erfter Anfchlußzahlbogen“, „zweiter 
Anfchlußzahlbogen“ uf. zu Fennzeichnen. Der 
ılte Zahlbogen ift abzufjcdhliegen mit dem Ver- 
mert „Anfchlußbogen ausgeftellt am ...... 
Unterfchrift .......“ und mit dem Anfchluß- 
jogen zu verbinden. 
als Anfjchlußbogen ift das allgemeine Zahl- 
jogenmufter zu verwenden. In der vorgedruckten 
Auszahlungsanordnung find nur das Aften- 
zeichen und der Name auszufüllen; im Übrigen 
{t die vorgedructe Auszahlungsanordnung auf 
jem Bahlbogen durchzuftreichen. 
Erfolgt die Verfügung auf Grund einer 
jeuen Anwartichaft, dann ift ein neuer Zahl- 
ogen aufzuftellen. 
Duplitfat des Zahlbogens. 
SIft ein laufender Zahlbogen unauffindbar, 
io ift eine Zweitfchrift anzufertigen. Um Miß: 
braucy zu verhindern, Mt die Ausftellung in 
den Unterftügungsakten und in der Bemerkungs- 
ipalte der Meldekarte zu vermerken. Die Zweit- 
ichrift it am Kopf deutlich als joldhe zu fenn- 
zeichnen und bedarf der Unterjchrift des VBor- 
jigenden. Sie ift längftens auf zwei Wochen zu 
befriften und in ein Verzeichnis einzutragen, in 
bem fie beim Auffinden der Urfchrift mieder ge- 
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