am vorlegten Zahltag vor der Ausfteuerung find
die Arbeitslofen von der bevorftehenden CEr-
ihöpfung des Anfprucdhs in Kenntnis zu jeken,
ım ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig An-
:rag auf Krifenunterftügung oder Wohlfahrts-
ınterftüßung ftellen zu fönnen.
Abichluß des Zahlbogens bei Arbeitsaufnahme,
Rranfheit, Ausfteuerung.
Ift die Meldekarte von der Vermittlung ab-
zefchfoffen (vgl. oben II Ziffer 11), fo ijt der reft-
che Unterftügungsbetrag zu errechnen und nach
einer Auszahlung der gleiche Abfjchlußftempel
myie in der Meldekarte auf dem Zahlbogen unter
die lebte befchriebene Zeile zu feken; außerdem
‘ft der Zahlbogen durch einen Yuerftrich abzu-
‘hlieBen. Auf derartige abgefchlofjene Melde-
farten und Zahlbogen darf Unterftüßung erft
nieder gezahlt werden, wenn in der Meldekarte
ein erneuter Stempel „Arbeitslosmeldung” vor:
janden ift und auf dem abgefchloffenen Zahl-
jogen eine erneute Auszahlungsanordnung ver-
;ügt ift (vgl. oben III C 6a).
Anichlußbogen.
Sit der verfügbare Raum auf einem Zahl-
bogen erfchöpft, dann find die weiteren Zahl-
dogen als „erfter Anfchlußzahlbogen“, „zweiter
Anfchlußzahlbogen“ uf. zu Fennzeichnen. Der
ılte Zahlbogen ift abzufjcdhliegen mit dem Ver-
mert „Anfchlußbogen ausgeftellt am ......
Unterfchrift .......“ und mit dem Anfchluß-
jogen zu verbinden.
als Anfjchlußbogen ift das allgemeine Zahl-
jogenmufter zu verwenden. In der vorgedruckten
Auszahlungsanordnung find nur das Aften-
zeichen und der Name auszufüllen; im Übrigen
{t die vorgedructe Auszahlungsanordnung auf
jem Bahlbogen durchzuftreichen.
Erfolgt die Verfügung auf Grund einer
jeuen Anwartichaft, dann ift ein neuer Zahl-
ogen aufzuftellen.
Duplitfat des Zahlbogens.
SIft ein laufender Zahlbogen unauffindbar,
io ift eine Zweitfchrift anzufertigen. Um Miß:
braucy zu verhindern, Mt die Ausftellung in
den Unterftügungsakten und in der Bemerkungs-
ipalte der Meldekarte zu vermerken. Die Zweit-
ichrift it am Kopf deutlich als joldhe zu fenn-
zeichnen und bedarf der Unterjchrift des VBor-
jigenden. Sie ift längftens auf zwei Wochen zu
befriften und in ein Verzeichnis einzutragen, in
bem fie beim Auffinden der Urfchrift mieder ge-
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