Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

tragungen durch Beifügung feines Namenszeichens 
in Spalte 9 unter dem Namenszeihen des Mus- 
rechners zu beftätigen. Der Arbeitsloje hat alsdann 
vor einem am Bahlgefchäft beteiligten Angeftellten 
auf dem BZahlbogen mit Tinte oder Tinteunftift den 
Empfang zu befcheinigen; Bleiftiftquittungen find 
verboten. Der Zahlbogen felbft ft dem Arbeitslofen 
tunlichtt nicht auszuhändigen. 
Nachdem der Arbeitsloje den Empfang beicheinigt 
hat, ijt der Zahlbogen. dem Auszahler zuguleiten. Bor 
der Auszahlung hat der Auszahler fich der Richtig- 
feit der Handzeichen und Der Empfangsbeftätigung 
in den Spalten 9—12 des Zahlbogens 3zU verfichern. 
Der Auszahler überprüft weiterhin die Legitimation 
des Empfangsberechtigten (Invalidenkarte, Num:- 
mernausgabe 1. a.). Bei Zahlungen an Dritte hat 
der ANuszahler die Echtheit der vorzulegenden Voll- 
macht forgfältig zu prüfen und fich über die Perfön- 
(ichteit des Bevollmächtigten zu vergewifjern. Die 
Vollmachtsurkunde ift einzubehalten und zu Den 
Unterftügungsaften zu bringen. It vom Karten- 
zieher der vorbereitete Betrag geändert worden und 
hat nicht ein zweiter Kartenzieher eine Gegenrecdnung 
vornehmen fönnen, fo ijt Dies MNufgabe des Aus- 
zahlers. 
Bei der Auszahlung {ft getrennt nach Arbeitslofen- 
unterftüßung und Krifenunterftügung eine Bahllifte 
aufzuftellen (Anlage 14), die die Aftennummer und 
den ausgezahlten Betrag fowie ZUr Erleichterung 
der Berechnung der Krantenkaflenbeiträge Spalten 
für Lohnflaffen und Tage enthält. Der Inhalt der 
Bahllifte kann je nad den örtlidHen Bereinbarungen 
für die Abrechnung mit der Krankenkalfe noch er- 
zänzt werden. Die Zahllifte darf nicht vor der Aus: 
zahlung auf Grund der errechneten Unterftüßungs- 
beträge aufgeftellt werden. In allen Fällen, in 
denen eine nachträglihe Kürzung des regelmäßigen 
Wochenbetrages durch Verrechnung verjäumter 
Meldetage, Anrechnung von Gelegenheitsverdienften, 
Einbehaltung überhobener Unterftüßungsbeträge, 
DHrdnungsftrafen und dergleichen ftattgefunden hat, 
ijt der Auszahlungsbetrag auf der Zahllijte befon- 
ders Fenntlich zu machen. Das Ergebnis der Zahl: 
fijte ift mit dem Geldbeftande des Auszahlers ZU 
vergleichen. Die abgefchloffene Bahllifte Yt vom Aus- 
zahler zu unter[hreiben, der damit die Verant- 
wortung für die richtige ZÜhrung der Lifte Üüber- 
nimmt. Durch eine an dem betreffenden Auszahlungs- 
gefchäft nicht beteiligte Rerfon ft die Neberein- 
jtimmung der Zahlbogen mit der Bahllifte nachzu- 
prüfen und durch Unterfchrift auf der Zahllifte zu 
Icheinigen. 
1, 
Aufgaben des Aus- 
zabhlers. 
4. 
Führung der Zabhl- 
Hilte. 
#4
	        
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