tragungen durch Beifügung feines Namenszeichens
in Spalte 9 unter dem Namenszeihen des Mus-
rechners zu beftätigen. Der Arbeitsloje hat alsdann
vor einem am Bahlgefchäft beteiligten Angeftellten
auf dem BZahlbogen mit Tinte oder Tinteunftift den
Empfang zu befcheinigen; Bleiftiftquittungen find
verboten. Der Zahlbogen felbft ft dem Arbeitslofen
tunlichtt nicht auszuhändigen.
Nachdem der Arbeitsloje den Empfang beicheinigt
hat, ijt der Zahlbogen. dem Auszahler zuguleiten. Bor
der Auszahlung hat der Auszahler fich der Richtig-
feit der Handzeichen und Der Empfangsbeftätigung
in den Spalten 9—12 des Zahlbogens 3zU verfichern.
Der Auszahler überprüft weiterhin die Legitimation
des Empfangsberechtigten (Invalidenkarte, Num:-
mernausgabe 1. a.). Bei Zahlungen an Dritte hat
der ANuszahler die Echtheit der vorzulegenden Voll-
macht forgfältig zu prüfen und fich über die Perfön-
(ichteit des Bevollmächtigten zu vergewifjern. Die
Vollmachtsurkunde ift einzubehalten und zu Den
Unterftügungsaften zu bringen. It vom Karten-
zieher der vorbereitete Betrag geändert worden und
hat nicht ein zweiter Kartenzieher eine Gegenrecdnung
vornehmen fönnen, fo ijt Dies MNufgabe des Aus-
zahlers.
Bei der Auszahlung {ft getrennt nach Arbeitslofen-
unterftüßung und Krifenunterftügung eine Bahllifte
aufzuftellen (Anlage 14), die die Aftennummer und
den ausgezahlten Betrag fowie ZUr Erleichterung
der Berechnung der Krantenkaflenbeiträge Spalten
für Lohnflaffen und Tage enthält. Der Inhalt der
Bahllifte kann je nad den örtlidHen Bereinbarungen
für die Abrechnung mit der Krankenkalfe noch er-
zänzt werden. Die Zahllifte darf nicht vor der Aus:
zahlung auf Grund der errechneten Unterftüßungs-
beträge aufgeftellt werden. In allen Fällen, in
denen eine nachträglihe Kürzung des regelmäßigen
Wochenbetrages durch Verrechnung verjäumter
Meldetage, Anrechnung von Gelegenheitsverdienften,
Einbehaltung überhobener Unterftüßungsbeträge,
DHrdnungsftrafen und dergleichen ftattgefunden hat,
ijt der Auszahlungsbetrag auf der Zahllijte befon-
ders Fenntlich zu machen. Das Ergebnis der Zahl:
fijte ift mit dem Geldbeftande des Auszahlers ZU
vergleichen. Die abgefchloffene Bahllifte Yt vom Aus-
zahler zu unter[hreiben, der damit die Verant-
wortung für die richtige ZÜhrung der Lifte Üüber-
nimmt. Durch eine an dem betreffenden Auszahlungs-
gefchäft nicht beteiligte Rerfon ft die Neberein-
jtimmung der Zahlbogen mit der Bahllifte nachzu-
prüfen und durch Unterfchrift auf der Zahllifte zu
Icheinigen.
1,
Aufgaben des Aus-
zabhlers.
4.
Führung der Zabhl-
Hilte.
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