Full text : Bankpolitik (2.1930)

das alleinige Verkaufsrecht der ersten Aktien-Emission der Darmstädter
Bank für Rechnung des Übernahme-Syndikats übertragen worden.
Die Bank hat bewußt den Namen „Bank für Handel und Industrie“
angenommen. Man wollte, wie es im Geschäftsbericht von 1853 heißt,
ein Institut schaffen, dem „die deutsche Industrie vorübergehend die zu
ihrem Betriebe dienenden Kapitalien verzinslich in laufender Rechnung
überweisen, oder von welchem sie zur Verstärkung ihres Betriebskapitals
vorübergehend Vorschüsse in laufender Rechnung entnehmen konnte, das
aber gleichzeitig geeignet und geneigt sei, das durch Aussicht auf hohe
Rente den industriellen Unternehmungen mehr und mehr zugewandte
Kapital, sowohl vorübergehend bis zu einer sich darbietenden festeren
Anlage mäßig zu. verzinsen, wie bei der Anlage selbst mit Einsicht und
Zuverlässigkeit zu leiten und durch Rat und Mitwirkung solche industrielle
 Schöpfungen ins Leben zu rufen, welche, wirklichen und anerkannten
 Bedürfnissen entsprechend, bei guter Leitung eine angemessene
Rentabilität verbürgen“.
„Die Bank hat keineswegs die Aufgabe, der Agiotage Vorschub zu
leisten und das Kapital zu unproduktivem Börsenspiel anzuregen. Sie ist
vielmehr berufen, durch eigene Beteiligung und durch Anlage fremder
Fonds solide und große Unternehmungen zu fördern und nach Kräften
durch die auf einem hohen Standpunkt sich darbietende klare Einsicht
in die Gesamtlage der deutschen Industrie dazu mitzuwirken, daß Unternehmungsgeist
 und Kapital in die richtigen, dem Bedürfnisse des Augenblicks
 entsprechende Bahnen geleitet werden. Ihre Organe im In- und
Auslande sollen den Export und Import und die tausend anderen Beziehungen
 der deutschen Industrie zum Geldmarkt vermitteln. Sie hat
das Recht und die Aufgabe, das Kapital, welches bei dem einen Industriellen
 zeitweilig disponibel, dem anderen, der es im gleichen Augenblick
 bedarf, zuzuführen und durch diesen stetigen Austausch die industrielle
 Tätigkeit zu beleben und zu steigern. — Wie bei den großartigen
Unternehmungen der Industrie, so ist sie auch berechtigt, bei den großen
Schöpfungen und bei den Geldgeschäften der Staaten sich zu beteiligen.“
Programm und Statuten der Darmstädter Bank sind erheblich von
denen des Crödit Mobilier beeinflußt worden und gleichen ihnen in wesentlichen
 Punkten. Einige Bestimmungen wieder sind wörtlich dem Statut
des Schaaffhausenschen Bankvereins entnommen. Die Emission verzinslicher
 Obligationen, die für den Crödit Mobilier ein wesentliches Mittel
zur Erreichung seiner Zwecke bilden sollte. war auch seitens der Darm-
            
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