Würdigung der Grundherrschaft; ihre Auflösung. 293
Schutzes, der unzweifelhaften Überlegenheit folgen; auf der anderen Seite kräftigstes
Selbstgefühl, Glauben an den eigenen Herrscherberuf, aber auch menschliche Rücksicht,
Anerkennung des ärmsten Grundholden als Glied der sogenannten „familia“, Schutz in
Not, Beistand im Unglück; auch der gedrückte Hintersasse hat seine Kate, sein Ackerland,
sein Familienleben, seine rechtlich fixierte Stelle in dem grund- und gutsherrschaitlichen
Verbande.
Gewiß war dabei die Organisation eine rohe und eine enge, stets mit einer ge—
wissen Härte für die Untergebenen verbunden; die herrschaftliche Spitze vertrat, was
heute Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde, Kirche und Schule, Armee, Gericht, Polizei,
Unternehmung, Arbeitgeber, Armenhaus, Unterstützungsgenossenschaft als getrennte Or—
gane verfolgen. Viele, vielleicht die meisten Individuen, wurden in engstem Kreise für
die herrschaftlichen Zwecke gebraucht, eine Anzahl verbraucht; höhere technische und
geistige Kultur war so nur für die an der Spitze Stehenden möglich. Aber immer war
die Grundherrschaft und die Gutsherrschaft für Millionen und Milliarden einfacher
Menschen eine in gewisser Beziehung erziehende und sie befriedigende fociale Lebensform,
ein Ring in der Kette zu größeren und vollendeteren gesellschaftlichen Formen, in mancher
Beziehung teilweise vollkommener als ein Teil unserer heutigen Großunternehmungen
mit ihren freien, aber proletarischen Arbeitern.
Die sich vom 16. -19. Jahrhundert ausbildende Gutsherrschaft hat ihre unteren
Glieder noch stärker gedrückt als die ältere Grundherrschaft, weil sie die Eigenwirtschaft
der Leute beschnitt, dieselbe mehr und mehr zu ihrer gesteigerten Marktproduktion ver—
wendete; freilich blieben stets gewisse Schranken des Rechtes und des Herkommens, zu
denen dann die neuen der fürstlichen Gewalt kamen; diese wollte im hörigen Bauern
den Soldaten, den Steuerzahler, den Unterthan schützen. Auch die Gutsherrschaft wurde
nicht reine Unternehmung, sondern blieb ein Mittelding zwischen ihr und patriarchalischer
Lokalverwaltung. Das hinderte aber nicht, daß die Mißstimmung und gegenfeitige
Erbitterung zwischen Gutsherrschaft und halbfreien Bauern von 1700-1800 so wuchs,
daß sie auch die vorhandenen technisch-wirtschaftlichen Fortschritte der Gutswirtschaften
so hemmte, daß die Auflösung dieses Verhältnisses von 17891860 in ganz Europa
zu der wichtigsten volkswirtschaftlichen Reformfrage wurde.
Seit dem 183., noch mehr seit dem 15. Jahrhundert hatte an begünstigten Stellen
dieser Auflösungsprozeß begonnen; in den meisten Staaten ist er erst durch große
staatliche Reformmaßregeln 1750—1870 durchgeführt worden: das Eigentum und die
Personen wurden frei, Gutsbesitzer und Bauern mußten lernen, mit freiem Gesinde und
freien Arbeitern zu wirtschaften, sich im freien Getriebe der Volkswirtschaft zu Groß—
und Kleinunternehmern umzubilden. Der ältere agrarische Verfassungszustand war seit
Jahrhunderten um so schlimmer geworden, je mehr die Geldwirtschaft vordrang, die
patriarchalischen Gefühle schwanden, der individualistische Erwerbstrieb bei Gutsherren
und Hintersassen zunahm, die vor Jahrhunderten ausgebildeten Rechtsformen starr und
unbildsam geworden, für die intensivere Landwirtschaft, für die Marktproduktion und
den neuen Verkehr sich nicht mehr eigneten; der sociale Druck hatte für die unteren
Klassen außerordentlich zugenommen, ohne den oberen entsprechende Vorteile zu gewähren.
Freilich klammerte sich die ländliche Aristokratie noch immer an ihre alten Vorrechte
an, obwohl sie längst den Kriegsdienst und die Lokalverwaltung nicht mehr besorgte,
ihre social-patriarchälischen Pflichten nicht mehr wie früher erfüllte, weil sie vom Geiste
des Erwerbstriebes ergriffen war. —
105. Die ältere Stadtwirtschaft. Die Wirtschaft des Dorfes ruhte auf
einer genossenschaftlichen, die der Grundherrschaft auf einer herrschaftlichen Gebietsorgani—
sation, beide hatten es zu gemeinsamen Wirtschaftseinrichtungen, aber nicht zu einer
über den Einzelwirtschaften stehenden selbständigen, aktiv führenden Korporationswirt—
schaft gebracht. Das gelang nun der komplizierteren Stadtwirtschaft.
Die Entstehung der Städte im Altertume und Mittelalter haben wir im vorigen
Kapitel (S. 257 u. 263) erörtert. Hier haben wir uns auf die Ausbildung der Stadt—
wirtschaft in der zweitgenannten Epoche zu beschränken. Man wird an dem Ausbildungs—