294 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
prozesse der Einrichtungen und Veranstaltungen, die wir unter diesem Begriffe zusammen—
fassen, dreierlei unterscheiden können: 1. die Markt- und Verkehrserscheinungen und deren
Organisation, wie sie zwischen der Stadt und ihrer ländlichen und weiteren Umgebung
sich ausbilden, einerlei ob beide ein politisches Gemeinwesen ausmachen, unter derselben
Administration stehen oder nicht, die Stadtgebietswirtschaft oder Stadt—
wirtschaft im weiteren Sinne, 2. die gesamte wirtschaftliche Organisation der Stadt
an sich auf dem geographischen Boden der Stadtmarkung und auf dem rechtlichen der
städtischen Korporations- und Verfassungsbildung, die Stadtwirtschaft im engeren
Sinne, und 8. innerhalb dieses gesellschaftlichen Körpers den Stadthaushalt, die
wirtschaftlich⸗finanzielle Seite des Stadtregiments. Ist dieser dritte, engste Begriff der
Stadtwirtschaft das, was uns hier am meisten interessiert, so ist er doch ohne einen
Blick auf die beiden anderen auch nicht verständlich.
Die Stadt erwächst lokal auf einer meist die des Dorfes wesentlich übertreffenden
Gemarkung. Die rasch wachsende, in den Stadtmauern eingeschlossene Einwohnerschaft
erhält durch gerichtliche und administrative Einrichtungen des Stadtherrn (des Königs,
Bischoss oder Fürsten), durch Ausbildung ihrer älteren genossenschaftlichen Gemeinde—
verfassung, durch das engere Zusammenwohnen und die lebendigen, neuen gemeinsamen
Wirtschaftsinteressen des Marktes, der Gewerbe und des Handels den Charakter einer
komplizierten, aber doch sehr eng verbundenen Genossenschaft. Aus einer oder mehreren
Bauerschaften, einer oder mehreren bischöflichen, königlichen oder klösterlichen Grundherr—
schaften, aus zugewanderten Kaufleuten und Handwerkern von weiterher, aus Ackerbauern
und Tagelöhnern aus der Umgegend wurde bald die einheitliche Bürgerschaft, die auf
engem Raume unter demselben Stadtherrn, unter demselben Stadtrechte, später unter
dem aus ihrer Mitte hervorgehenden Ausschusse, dem Stadtrate, in ihrer mäßigen
Größe, in ihrer Abgeschlossenheit, in ihrem Lokalegoismus, aber auch mit ihrem sehr
starken Lokalpatriotismus von einheitlichen Gefühlen, von unschwer zu erkennenden
städtischen Gesamtinteressen beherrscht ist.
Der Rat führte den Kampi um die Abschüttelung der Vormundschaft des Bischofs,
des Stadtherrn, ihrer Ministerialen, um die Beseitigung ihrer grundherrlichen und
territorialfürstlichen Tendenzen; er stellte die Einheit der verschiedenen Genosseuschaften
und Gruppen, der freien und unfreien Elemente in der Stadt her. Er nahm dem
Stadtherrn und seinen Beamten die Thätigkeit für Markt und Muͤnze, für gewerbliche
Hebung, für Handelseinrichtungen aus der Hand und reinigte die städtische Verwaltung
von den fiskalischen, fürstlichen und sonstigen Nebenzwecken und Mißbräuchen, welche die
selbständige wirtschaftliche Blüte der Stadt hinderten. Der Rat wußte über die Stadt
hinaus durch Meilenrecht, Straßenzwang, Verbot des Landhandwerkes, durch Abmachungen
mit den umliegenden Grundherren und Dörfern über Marktbesuch die Stadt zum wirt—
schaftlichen Centrum eines Gebietes zu machen. Diese wirtschaftliche Politik macht ihn
drotz aller Kämpfe zwischen Patriciat und Zünften, Groß- und Kleinbürgern zum un—
bedingten Herrn in der Stadt, zum Repräsentanten der Bürgerschaft und des Stadt—
gebietes, giebt der Stadt gegen König und Fürsten die durch Kämpfe aller Art, durch
Friedensschlüsse und teuere Privilegien erstrittene „Autonomie“. Durch ihn erhält die
Stadt die handlungsfähige Spitze, welche dem Dorfe gefehlt hatte, welche die Genossen—
schaft nur um den Preis der Unfreiheit erhalten hatte; seine Thätigkeit erhebt die Stadt
zur öffentlichrechtlichen Korporation, welche im Stadtsiegel das Symbol ihrer rechtlichen
Persönlichkeit, in der Stadtkasse den Ausdruck des selbständigen Korvorationshaushaltes
bekommt.
Im Stadtrate fitzen die Spitzen des städtischen Patriciats, die ersten Kauf- und
Geschäftsleute, bald auch die angesehensten Zunftmeister; die persönliche Verknüpfung
ihrer Geschäftsinteressen und Geschäftskenntnisse und ihrer politisch-administrativen
Schulung mit ihrem starken Stadtpatriotismus und ihrer vielfach vorhandenen Ehren—
haftigkeil ist die psychologische Grundlage der Blüte der italienischen, deutschen, fran—
zöfischen, niederländischen großen Städte vom 12. —16. Jahrhundert. In Venedig und
Genua, in Köln und Lübeck ist das so wie im Amsterdam des 17. Jahrhuünderts