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des Bankgesetzes verdient es hervorgehoben zu werden, daß der All
gemeine Verband deutscher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
auf seiner diesjährigen Generalversammlung die Geschästsgrundsätze
der Reichsbank gebilligt und sich entschieden für die Verlängerung des
Reichsbankprivilegiums ausgesprochen hat.
Über ungenügende staatliche Förderung der genossenschaftlichen
Kreditorganisation können sich die Landwirte gewiß nicht beklagen,
seitdem die Centralgenossenschaftskasse mit Staatsmitteln ins Leben
gerufen worden ist und ihre Geschäfte in einer Weise führt, daß sie
nicht mit Unrecht als eine reine Wohlthätigkeitsanstalt bezeichnet
worden ist. Hier ist des Guten eher zu viel als zu wenig geschehen.
Gerade in Rücksicht auf die Centralgenossenschaftskasse sollte man
eigentlich erwarten dürfen, daß bei deil bevorstehenden Verhaildlungen
über das Bankgesetz die agrarischen Klagen über das mangelhafte
Entgegenkommen der Reichsbank gegenüber der Landwirtschaft nicht
abermals wiederholt werden. Aber es hat fast den Anschein, als
komme auch hier der Appetit beim Essen, und als sei die Thätigkeit
der Centralgenossenschaftskasse nur ein Anreiz zu der Forderung, die
Geschäftsgrulldsätze dieses Instituts sollten auch bei der Reichsbank
eingeführt werden.
Hoffeiltlich bleibt die deutsche Volkswirtschaft davor bewahrt.
Die Centralgeilossenschaftskasse giebt nicht, wie die Reichsbank, Noten
alls, mit ihr ist nicht das Schicksal der deutschen Währung verknüpft.
Weml dieses Institut sich gegenüber den übertriebenen agrarischen
Forderungeil, die mit jeder gesunden Geschäftsführung unvereinbar
sind, willfähig zeigt, so ist lücht allzuviel verloren. Im schlimmsten
Falle haben der Staatsfiskus und die durch allzu liberale Kredit-
gewährullg künstlich großgezogenen Genossenschaften den Schaden zii
tragen, nicht aber wird das ganze deutsche Geldwesen und die ganze
deutsche Volkswirtschaft gefährdet. Sollte aber auch die Central-
geilossenschaftskasse — woran kaum zu zweifelil ist und wofür hellte
scholl deutliche Anzeicheil vorhailden sind — rechtzeitig der Erfahrung
Ramil gebeil, daß ein Kreditinstitut, selbst wenn es mit k fonds perdu
gegebenen Staatsmitteln wirtschaftet, seine Geschäfte auf die Datier
llicht nach den Grundsätzell einer Wohlthätigkeitsanstalt führen
sann, so wäre das ein nicht zu unterschätzender Gewiim für unsere
fernere bankpolitische Entwickelung.