Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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Rationalisierungsmaßnahmen auf dem Gebiete der Produktion und
des Absatzes, der Spezialisierung. -
„Spezialisierung ist die Verständigung einer Anzahl von Fabriken
 über den Arbeitsplan d. h. also Abstimmung ihrer Fabrikations-Programme
 durch ein Übereinkommen darüber, welche Erzeugnisse
jede der beteiligten Firmen herstellen soll“).
Diese Arbeitsteilung trägt ein großes Risikomoment in sich, das
Nur durch eine Arbeitsverbindung ausgeglichen wird. Denn durch
die Spezialisierung auf ein Erzeugnis spielt die Gefahr einer zeit-Weiligen
 Unterbeschäftigung z. B. in ungünstigen Wirtschaftszeiten
eine viel größere Rolle als vordem, da dann die unrationelle Produktionsweise
 infolge der Spezialisierung nicht durch erhöhte Rentabilität
 anderer Erzeugnisse ausgeglichen werden kann. Auch Gruntzel*)
 sagt von der Spezialisierung, „daß sie ein Unternehmen von
dem Geschäftsgang eines oder weniger Erzeugnisse abhängig macht
und der Rückschlag in einem nicht durch größeren Erfolg in dem
andern abgeschwächt werden kann“
Ein Risikoausgleich, eine Art Rentabilitätsversicherung kann
durch Arbeitsverbindung erzielt werden, indem die verschiedenen
Betriebe zu einer neuen einheitlichen Unternehmungsform zusammengefaßt
 werden, sodaß die Selbständigkeit der einzelnen Unternehmungen
 entweder ganz aufgehoben wird, oder in größerer bezw.
geringerer Form bestehen bleibt. (Untergesellschaft). Daß für diese
Subordination, deren Notwendigkeit im Wesen der Arbeitsteilung
begründet liegt, der kartellrechtliche Rahmen äußerst ungünstig ist,
kann nach dem oben Gesagten nicht zweifelhaft sein. Der Unternehmer
 kann nicht seine Selbständigkeit in produktions- und ab-Satztechnischer
 Hinsicht weitgehender Beschränkung unterwerfen,
Seine Betriebsgeheimnisse und Betriebserfahrungen, seine Kundenund
 Absatzorganisation vollständig preisgeben und sich auf eine
beschränkte, wenn auch. rationellere Produktionsweise einlassen,
Wenn er nicht die Möglichkeit sieht, sein Konkurrenzinteresse ohne
eigene Schädigung dauernd auszuschalten. Diese Möglichkeit oder
besser die Sicherheit dafür bietet die zeitlich beschränkte Dauer
des kartellmäßigen Zusammenschlusses nicht, und deshalb muß der
Unternehmer seine Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf späteren
Konkurrenzkampf weitgehend. wahren, mit andern Worten: die

33) Müllensiefen, Kartelle als Produktionsförderer, S. 28.
34) Gruntzel, Wirtschaftliche Konzentration, S. 10.

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