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Tauglichkeit des Vermögensobjektes und berechnet aus der so ge
schätzten wahrscheinlichen iVerwendungsdauer und dem Unterschied
zwischen dem Anfangs- und dem etwa in Frage kommenden End wert
die Abschreibungsprozente. Gewöhnlich schreibt man von einem
Vermögensobjekt alljährlich den gleichen Prozentsatz ab,
obgleich die Wertminderung in den einzelnen Jahren der Ver
wendung häufig verschieden ist. Theoretisch richtig ist es, für die
der Abnutzung unterliegenden Vermögensteile alljährlich für sich
das Maß der Abnutzung zu bestimmen, und zwar nicht nach 100
Teilen des Anfangswertes, ein Weg, der für den größten Teil des
Anlagevermögens zu feuer und zu umständlich wäre.
Eine gleichmäßige Abschreibung ohne Rücksicht auf
die Abnutzung und den Beschäftigungsgrad der Unternehmung muß
auch vom kaufmännischen Standpunkt aus zu falschen Ergebnissen
führen. Eine theoretisch richtige Berechnung erfordert Kenntnis
entweder der Zahl der Leistungen, der Benutzungen, oder der Zeit
dauer der Benutzung, der Betriebsdauer. Die Abnutzung einer
Maschine beispielsweise wird bedingt durch Inanspruchnahme, Mehr
belastung, durch Überschicht, Druck usf. Eine Maschine, die Tag
und Nacht arbeitet, wird schneller abzuschreiben sein infolge der
größeren Beanspruchung und Abnutzung. Man tut in einzelnen Fällen
gut, nicht die äußerste Zeitdauer der Verwendungsmöglichkeit einer
Maschine der Rechnung zugrunde zu legen, sondern mit Rücksicht
auf die Fortschritte der Technik eine kürzere Lebensdauer anzu
nehmen.
Sind Reservemaschinen vorhanden, so sind deren Zinsen
den Betriebskosten izuzurechnen; bei zeitweiliger Mitbenutzung ist
ein angemessener Abschreibungsbetrag einzusetzen. Der konstante
von der Benutzung der Maschine unabhängige Teil der Abschreibung
(S. 241) kann jener Betriebsabteilung zugeschrieben werden, zu deren
Verfügung das in den Maschinen investierte Kapital steht. Für
Arbeitsjnaschinon läßt sich auch die Verrechnung unter den Hand-
lungs- bzw. iVertriebsunkosten rechtfertigen, wenn man deduziert,
daß infolge der Möglichkeit eines größeren Absatzes Maschinen zwecks
Erreichung einer größeren Produktivität des Betriebes bereit gehalten
werden müssen.
§ 56. Manche Unternehmer verzinsen auch die Ab
schreibungsbeiträge, „weil in den Abschreibungen sich gewisser
maßen ein Kapital ansammelt, das um die Zinsen und Zinseszinsen
vermehrt wird“ 1 ). Die Anwendung dieses Berechnungsmodus 2 ) ge-
’) Maatz, Die kaufmännische Bilanz und das steuerbare Einkommen.
S. 138. 4. Aufl., Berlin 1907.
! ) a — ^~yopn ^ j^' worin p der landesübliche Zinsfuß ist. Die preußische