Full text : Moderne Rechtsprobleme

16 J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

ordnet sein müssen, sondern auch das Recht im Wirken des Welt—
alls darzustellen; zu zeigen, welche Rolle es im Prozeß der Welt—
entwicklung spielt. Damit wird die Rechtswissenschaft angeknüpft
an die Universalwissenschaft der Philosophie, sie wird an die
— V
blick erst ist eine Rechtsphilosophie gegeben.

8

7

Wie weit man zurückbleibt, wenn man nicht auf eine Ge—
samtweltanschauung baut, das beweisen diejenigen Rechtsforscher,
die wie Merkel anstatt der Rechtsphilosophie ein Rechtslehre
zu bilden versuchten und diese an Stelle der Rechtsphilosophie zu
setzen unternahmen. Diese ganze Rechtslehre ist aber nichts
anderes als eine ganz unfertige Rechtsvergleichung,
welche aus den, zufällig dem betreffenden Juristen bekannten,
Rechten, — und die Zahl dieser Rechte pflegt meist keine über—
wältigende zu sein, — einige Abstraktionen zu schöpfen und einiges
zu zergliedern sucht; dem vergleichbar, wenn etwa jemand in der
Botanik einfach die Pflanzen seines Umkreises berücksichtigen und
daraus ein System bilden, oder wenn etwa der Sprachforscher aus
drei europäischen Mundarten das Wesen der Sprache, ihre Bedeu—
tung und ihre Gesetze erkennen wollte. Pflegen doch diese Juristen
nur selten auch nur das englische Recht heranzuziehen (mindestens im
Privatrecht), und von einer Vergleichung der Gesetze der Ost⸗
asiaten oder gar der Rechtserscheinungen der Naturvölker ist bei
ihnen keine Rede. Eine solche Art der Systembildung ist völlig un—
wissenschaftlich. Wir würden dem Botaniker sofort den Laufpaß
geben, der nicht mikroskopierte, der die Kryptogamina unberücksichtigt
ließe. Wie soll aber jemand die Bedeutung des Staates und seine
Entwicklungsgeschichte erkennen, dem die älteren Bildungen ganz un⸗
bekannt sind, der von Totemismus und Gruppenehe nichts weiß?
Und wenn man noch behauptet, daß über die älteren Perioden
überhaupt nichts Sicheres zu erkennen ist, so ist damit nur ge—
sagt, daß, wer dies behauptet, nichts davon weiß; denn wir
wissen über derartige Dinge mehr als über gewisse Perioden der
griechischen und römischen Geschichte. Allerdings erfordert ein
derartiges rechtsvergleichendes Studium Mühe und Arbeit, und
es ist völlig unwissenschaftlich, wenn manche glauben, durch Ein—⸗
blick in das eine oder andere rechtsvergleichende Buch, eiwa in
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.