Rechtsphilosophie und Rechtslehre. 17
die Materialsammlungen Posts, sich schleunig so viel Kenntnis
verschaffen zu können, um über diese Dinge zu urteilen. Die
ganze Merkelsche Rechtslehre entbehrt völlig des wissenschaftlichen
Charakters; von Bedeutung ist nur eine wirkliche, ernstlich durch—
gearbeitete Rechtsvergleichung, und diese allerdings ist die notwendige
Vorstufe für eine wissenschaftliche Rechtsphilosophie.
88.
Noch sei auf einen Einwurf eingegangen, den Berolz-—
heimer in seinem übrigens sehr verständnisvollen und tüchtigen
Werk über die Rechts- und Wirtschaftsphilosophie P S. 439
gegen meine Lehre erhoben hat. Er nimmt an, daß meine Ent—
wicklungslehre zu einer Art von Qui etismus führe und daß damit
die Bedeutung der ein zelnen Persönlichkeit unterschätzt werde;
daß bei ihr die Gegenwart zu kurz komme, denn diese gehe
vollkommen in der Zukunft auf, da das Gegenwärtige nur
als eine Entwicklungsform zur Bildung der Zukunft be—
trachtet werde.
Aber dies ist nicht zutreffend. Allerdings nehmen wir einen
steten Fluß der Dinge an, aber wir schätzen darum nicht minder
die Gegenwart, denn sie ist die Trägerin der Zukunft; und
indem wir in der Gegenwart wirken, haben wir das freudige
Zukunftsgefühl, daß es weiter und weiter gehe und auf der
Gegenwart sich eine lebhafte Fortbildung der Kultur aufbaue.
Wir sehen auch in der Gegenwart die Übermacht des Geistes und
die stets wachsende Gottähnlichkeit.
Mephisto mag die Ansicht aufstellen: „Vorbei — ein dummes
Wort.“ Wir aber haben die Zuversicht, daß das Wort „vorbei“
nur die Ankündigung einer weiteren Entwicklungsreihe ist, die in
einer höheren Welt des Geistes aufgeht. Auf ständigen Sprossen
steigen wir aufwärts; gilt aber die Sprosse, auf der wir stehen,
für nichts, wenn wir uns auf solche Weise dem Ziel des Ganzen
nähern? Sie ist bedeutsam, und das Wirken auf diesem Stand—
punkte ist vernünftig.
Auch erkennen wir in der Gegenwart die reifen Früchte
der Vergangenheit; wir genießen den Augenblick, voraus- und
rückwärtsschauend, aber wir sagen nicht zum Augenblick: „Ver—
weile doch, du bist so schön,“ wir haben zu viel von der gött⸗
lichen Unruhe in uns, als daß wir uns auf ein Faulbett legen
ANuG 128: Kohler, Rechtsprobleme.