Full text : Moderne Rechtsprobleme

28 II. Probleme des Strafrechts.

eines Mordes ist: ob sich an diese Entschließung wieder eine
größere oder geringere Energiemasse anschließt, hängt vom Zu⸗
sammenstoß mit der Außenwelt ab, wie wenn ich mit dem Schritt
links in einen tiefen Abgrund falle, mit dem Schritte rechts auf
ebenem Boden bleibe: natürlich wird jede neu entwickelte Energie—
menge wieder ihre Ausgleichung finden, was hier nicht weiter in
Betracht kommt.
Noch weniger kann gegen die Willensfreiheit aus der
Physiologie des Gehirns etwas entnommen werden. Wenn es
richtig ist, daß den Hirntätigkeiten chemische Prozesse zugrunde
liegen, was ich nicht bezweifle, so ist damit in keiner Weise eine
Erklärung dafür gegeben, daß diesen chemischen Anderungen nicht
bloß Bewegungserscheinungen, sondern auch Empfindungen ent—
sprechen. Das Empfindungsleben ist physiologisch nicht faßbar, es
ist etwas, was auf physiologischer Basis ruht, aber eine selbständige
Wesenheit hat. Die Art und Weise, wie diese Empfindungsvorgänge
 sich entwickeln, sich weiterspielen und sodann wieder
Bewegungsvorgänge erzeugen, steht außerhalb der Gehirnphysiologie
und ist eine Sache für sich: sie kann nicht durch Beobachtung der
Bewegungsvorgänge weiter erklärt werden, sondern nur durch Er⸗
forschung der Empfindungstätigkeiten und des eigenen Innern.
Führt daher die Erforschung dieser Empfindungstätigkeiten zur
Annahme freier Willensentschließungen, so steht dies mit den
physiologischen Bewegungserscheinungen in keiner Weise in Wider⸗
spruch, und ebensowenig steht damit in Widerspruch, daß aus diesen
Empfindungsvorgängen heraus wiederum Bewegungserscheinungen
erwachsen: denn diese sind nicht die Ursache, sondern die Folgen
der in uns ausgelösten Gefühle und der aus dem Gefühlsleben
hervorgehenden Willensentschließung.
Alle Erforschung der Hirnphysiologie kann uns daher in
dieser Frage nicht weiter fördern, so wichtig diese Forschungen
auch nach anderer Seite sind und so viel Licht sie sonst auf unsere
Seelentätigkeit werfen können.

812.

Im übrigen ist die Freiheit des Willens eine Sache der
inneren Erfahrung, und zwar einer untrüglichen Erfahrung,
weil sie ebenso auf dem innersten Gefühl der Persönlichkeit beruht,
wie das berühmte cogito orgo sum. Wie ich weiß, daß ich denke,
            
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