Full text : Moderne Rechtsprobleme

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II. Probleme des Strafrechts.

etwas Gutes oder etwas Schlimmes zu erwarten wäre: es wäre
dasselbe, wie wenn wir eine gute Uhr, die richtig geht, oder ein
Lasttier, das seinem Zweck entspricht, eben wegen ihrer zweckdien—
lichen Eigenschaft hoch oder niedrig werten.
Auf diese Weise wird aber der Begriff der Verantwortung
völlig verkannt. Die größere oder geringere Wertschätzung
kann niemals dahin führen, ein danach geringer geschätztes Wesen
zur Verantwortung zu ziehen, ihm Strafe aufzuerlegen oder
ihm eine Schadenersatzpflicht aufzubürden. Nicht darin besteht
die Verantwortlichkeit, daß jemand auf der Stufenleiter der Wert⸗
schätzung höher oder niedriger steht, sondern darin, daß er in einer
bestimmten Weise gehandelt hat, die man ihm deswegen zur Last
legt, weil er anders hätte handeln können und sollen,
und die deshalb für ihn Übel und Leiden herbeiführt, und zwar
verdientermaßen, weil er nicht als aufgedrehte Maschine
gehandelt hat, sondern nach einer ihm als freiem Men—
schen zustehenden Wahl.
Wollte man jene Wertschätzung als maßgebend betrachten,
so müßte man wie die sittliche, so auch die intellektuelle
Wertschätzung bei der Verantwortung mit in Betracht ziehen; denn
wenn diese sich aufbaut auf einem Werturteil über die Persönlich—
keit und auf die Bedeutung der Persönlichkeit für die soziale
Welt, so müßte in gleicher Weise auch der Wert des Denk—
vermögens in Berücksichtigung kommen. In vielen Beziehungen
ist die Denkschärfe einer Person für die Menschheit viel bedeutungs⸗
voller als ihre Sittlichkeit: für den General in der Schlacht,
für den Staatsmann, für den Diplomaten ist ein hervorragender
Geist wichtiger als ein lauterer Charakter; und auch im gewöhn⸗
lichen Leben ist ein heller Kopf mit mäßiger Sittlichkeit meist
mehr wert als ein gutartiger Tölpel. Nichtsdestoweniger wäre
es uns völlig zuwider, einen solchen, der in geistiger Minder—
wertigkeit gefehlt hat, zur Verantwortung oder Strafe
zu ziehen. Wir werden ihn zwar als geistig gering in
der Geschichte brandmarken, weil dies so der Wahrheit entspricht
und die Wahrheit Aufgabe der Geschichte ist; es würde aber
unserer Kulturanschauung im höchsten Grade widersprechen, wollte
man den General, der aus mangelnder Einsicht die Schlacht ver—
loren hat, oder den Diplomaten, der sich aus mangelndem Fein—
sinn hat täuschen lassen lassen, ins Zuchthaus sperren oder auch
nur von ihnen Schadenersatz begehren. Wir alle empfinden es
            
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