Object : Die Reichseisenbahnen

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Eisenbahnüberschüsse  eine  vorsichtige  Abschreibungspolitik  betrieben  haben,
würden  jetzt  deren  Früchte  genießen.  Andere  Staaten,  die  im  Vertrauen ­
  auf  den  steigenden  Ertragswert  der  Eisenbahnen  von  solchen
Abschreibungen  abgesehen  haben,  sähen  sich  vor  der  Notwendigkeit,  in
Zukunft  den  ungedeckten  Teil  ihrer  Eisenbahnschuld  aus  allgemeinen
Staatsmitteln,  in  derHauptfache  also  ausSteuern,zu  verzinsen  undzutilgen.
Wieder  ein  anderes  Verfahren  sieht  vom  Werte  des  Eisenbahnunternehmens ­
  ganz  ab  und  betrachtet  dessen  Verkauf  lediglich  vom
Standpunkte  des  Verkäufers  aus.  Man  kann  es  als  System  der  Verlustentschädigung
  bezeichnen.  Es  stellt  die  Frage:  „Was  verliert  der  verkaufende ­
  Eisenbahnstaat  an  greifbaren  und  verfügbaren  Staatseinkünften,
d.  h.  an  Einkünften,  die  er  für  Zwecke  der  allgemeinen  Staatsverwaltung
verwenden  kann?"  Hiernach  würde  das  Reich  diejenigen  Eisenbahnnetze,
die  eine  volle  Verzinsung  und  Tilgung  nicht  gebracht  haben,  mit  Aktiven
und  Passiven  übernehmen  und  diejenigen  Staaten,  die  aus  ihrem  Eisenbahnbesitz ­
  über  die  Kosten  für  Verzinsung  und  Tilgung  hinaus  noch
Reinerträge  erwirtschaftet  haben,  für  die  der  Staatskasse  aus  den  Eisenbahnerträgen ­
  zugeflossenen  Reingewinne  nach  billigem  Übereinkommen
entschädigen.
Freilich  ließe  man  hierbei  die  offenen  Reserven  ganz  außer
Betracht,  die  Preußen  namentlich  durch  sein  Extraordinarium  angesammelt ­
  hat.  Sie  treten  bilanzmäßig  in  der  bereits  erwähnten  Form
der  Abschreibung  zutage  (Anlage  II).  Ein  solches  Vorgehen  wäre  natürlich ­
  rein  kaufmännisch  betrachtet  nicht  haltbar.  Keine  Aktiengesellschaft
ließe  es  sich  bei  Ankauf  oder  Verschmelzung  gefallen,  ihre  Anlagewerte
deswegen  geringer  bewertet  zu  sehen,  weil  sie  eine  vorsichtige  Dividendenpolitik ­
  getrieben  und  namhafte  Teile  ihrer  Betriebsgewinne  wieder  in
Form  von  Abschreibungen  oder  in  anderer  Weise  in  ihr  Unternehmen
hineingesteckt  hat,  statt  sie  auszuschütten.
Scheidet  man  aber  derartige  rein  finanzielle  Gesichtspunkte  aus
und  läßt  lediglich  die  staatsrechtliche  Rücksicht  auf  den
5)  aushalt  des  Einzelhaushalts  gelten,  so  könnte  man  sagen,
daß  diese  Rücksicht  gewahrt  ist,  wenn  der  Staatshaushalt  für  das  eine
billige  Entschädigung  empfängt,  was  er  aus  den  Eisenbahnerträgen  für
allgemeine  Staatszwecke  früher  empfangen  hat  und  bestenfalls  in  Zukunft ­
  zu  erwarten  hätte.  Die  Vermögenswerte,  die  der  Einzelstaat
  hierbei  verlieren  würde,blieben  dabei  ganz  außer  Berechnung.  Das
könnte  mit  Rücksicht  darauf  bedenklich  erscheinen,  daß  der  Staatsbesitz
kein  unwesentliches  Gegengewicht  gegen  die  Staatsschulden  darstellt.  Bei
Weggabe  der  Eisenbahnen  würde  z.  B.  in  Preußen  ein  verhältnismäßig
weit  größerer  Teil  der  Staatsschulden  ungedeckt  fein,  als  früher.
Auf  der  anderen  Seite  könnte  dem  folgendes  entgegengehalten
werden.  Aus  dem  Kriege  geht  das  Reich  als  Schulde  nt  räger
            
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