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Eisenbahnüberschüsse eine vorsichtige Abschreibungspolitik betrieben haben,
würden jetzt deren Früchte genießen. Andere Staaten, die im Vertrauen
auf den steigenden Ertragswert der Eisenbahnen von solchen
Abschreibungen abgesehen haben, sähen sich vor der Notwendigkeit, in
Zukunft den ungedeckten Teil ihrer Eisenbahnschuld aus allgemeinen
Staatsmitteln, in derHauptfache also ausSteuern,zu verzinsen undzutilgen.
Wieder ein anderes Verfahren sieht vom Werte des Eisenbahnunternehmens
ganz ab und betrachtet dessen Verkauf lediglich vom
Standpunkte des Verkäufers aus. Man kann es als System der Verlustentschädigung
bezeichnen. Es stellt die Frage: „Was verliert der verkaufende
Eisenbahnstaat an greifbaren und verfügbaren Staatseinkünften,
d. h. an Einkünften, die er für Zwecke der allgemeinen Staatsverwaltung
verwenden kann?" Hiernach würde das Reich diejenigen Eisenbahnnetze,
die eine volle Verzinsung und Tilgung nicht gebracht haben, mit Aktiven
und Passiven übernehmen und diejenigen Staaten, die aus ihrem Eisenbahnbesitz
über die Kosten für Verzinsung und Tilgung hinaus noch
Reinerträge erwirtschaftet haben, für die der Staatskasse aus den Eisenbahnerträgen
zugeflossenen Reingewinne nach billigem Übereinkommen
entschädigen.
Freilich ließe man hierbei die offenen Reserven ganz außer
Betracht, die Preußen namentlich durch sein Extraordinarium angesammelt
hat. Sie treten bilanzmäßig in der bereits erwähnten Form
der Abschreibung zutage (Anlage II). Ein solches Vorgehen wäre natürlich
rein kaufmännisch betrachtet nicht haltbar. Keine Aktiengesellschaft
ließe es sich bei Ankauf oder Verschmelzung gefallen, ihre Anlagewerte
deswegen geringer bewertet zu sehen, weil sie eine vorsichtige Dividendenpolitik
getrieben und namhafte Teile ihrer Betriebsgewinne wieder in
Form von Abschreibungen oder in anderer Weise in ihr Unternehmen
hineingesteckt hat, statt sie auszuschütten.
Scheidet man aber derartige rein finanzielle Gesichtspunkte aus
und läßt lediglich die staatsrechtliche Rücksicht auf den
5) aushalt des Einzelhaushalts gelten, so könnte man sagen,
daß diese Rücksicht gewahrt ist, wenn der Staatshaushalt für das eine
billige Entschädigung empfängt, was er aus den Eisenbahnerträgen für
allgemeine Staatszwecke früher empfangen hat und bestenfalls in Zukunft
zu erwarten hätte. Die Vermögenswerte, die der Einzelstaat
hierbei verlieren würde,blieben dabei ganz außer Berechnung. Das
könnte mit Rücksicht darauf bedenklich erscheinen, daß der Staatsbesitz
kein unwesentliches Gegengewicht gegen die Staatsschulden darstellt. Bei
Weggabe der Eisenbahnen würde z. B. in Preußen ein verhältnismäßig
weit größerer Teil der Staatsschulden ungedeckt fein, als früher.
Auf der anderen Seite könnte dem folgendes entgegengehalten
werden. Aus dem Kriege geht das Reich als Schulde nt räger