Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

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yar nicht vorliegt oder nur verschwindend ist. Ist in einem solchen 
Falle doch von einem besonderen Unternehmergewinne zu sprechen ? 
Mit Recht hat man darauf hingewiesen, daß die Leistung der Aktio- 
näre vor allem in der Uebernahme des Risikos liegt, wofür über den 
Zins hinaus eine Entschädigung berechtigt sei. Wo nun die Aktien- 
gesellschaft Hervorragendes leistet, wird aber die Thätigkeit der ersten 
Aktionäre, d. h. der Gründer ins Gewicht fallen, welche in dem rich- 
tigen Momente die Initiative zur Bildung der Gesellschaft ergriffen 
und ihr die rechte Richtung gaben. Die Leistung wird von den 
Aktionären fortgesetzt durch die richtige Auswahl der leitenden Kräfte 
und durch sonstige durchgreifende Maßregeln, welche für das Gedeihen 
des Unternehmens von Bedeutung sind. Mag diese Einwirkung auch nicht 
viel Zeit und Kräfte in Anspruch nehmen, so gehört sie immerhin 
zur Arbeitsleistung und der daraus ersprießende Gewinn ist Arbeitsrente. 
Auf der anderen Seite giebt es Unternehmungen, bei denen das 
Kapital eine durchaus untergeordnete Rolle spielt. Man braucht nur 
an ein großes Dienstmanninstitut oder an eine Privatschule zu denken, 
wo es sich in der Hauptsache um die unter der Leitung des Diri- 
genten stehenden Personen unter Hinzuziehung ev. ganz unbedeutender 
Summen handelt und doch infolge der Tüchtigkeit des Leiters große 
Gewinne erzielt werden können. 
Aus dem angeführten Beispiele geht hervor, daß trotz des 
Gegensatzes der angeführten Unternehmungen sich doch als gemein- 
schaftlich ergiebt, daß ein jeder Ueberschuß, welchen der oder die 
Unternehmer erlangen, sich aus Kapital- und Arbeitsrente zusammen- 
zetzt. Wir haben es nicht etwa mit einer vierten Art der Rente zu 
thun, sondern ein Teil der früher behandelten ist bei dem ‚Einkommen 
als ein besonderer Teil eigener Art auszusondern und dem Kapital- 
zins wie dem Arbeitslohne gegenüberzustellen. 
Daß derselbe im großen Ganzen seine unbedingte Berechtigung 
hat, geht aus dem früher Gesagten genugsam hervor. Wenn ein Krupp 
durch seinen Gußstahl, Gruson durch seinen Hartguß die Leistungen 
ihrer Maschinenbauanstalten zu exceptioneller Blüte brachten, und nicht 
in der Form eines einfachen Kapitalzinses oder Arbeitslohnes, sondern 
durch weit darüber hinausgehende Einnahmen große Vermögen er- 
langten, so haben sie doch für die Gesamtheit durch die Erfindungen, 
wie dann durch die Leitung in ihren Fabriken unendlich mehr ge- 
aützt und zur Steigerung des Gesamtwohlstandes beigetragen, als die 
ihnen persönlich zugefallenen Summen betragen. Diese Summen sind 
allein durch ihre persönliche Leistung geschaffen, Ohne sie würden 
zie überhaupt nicht vorhanden sein. Es hat daher Niemand sonst 
darauf Anspruch. In ähnlicher, wenn auch sehr viel unbedeutenderer 
Weise schaffen die übrigen Unternehmer bis zum Handwerksmeister 
herunter einen Unternehmergewinn, sobald sie durch ihre überlegene 
Tüchtigkeit höhere Erträge erzielen als der Durchschnitt. Natürlich 
kann die überlegene Leistung, wie schon oben angedeutet, auch durch 
besonderen Großbetrieb mit Heranziehung größerer Kapitalien er- 
reicht werden, als sie den Konkurrenten zur Seite standen, aber auch 
dies ist ein Verdienst des Unternehmers, Das Maßgebende bleibt, 
daß mehr erreicht wird als von dem Durchschnitt der Unternehmungen 
und mehr, als für Kapitalzins und Arbeitslohn anzurechnen ist, und 
zwar durch das persönliche Eintreten des oder der Unternehmer. 
Unter- 
nehmer- 
zewinn als 
Arbeits- 
rente,
	        
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