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yar nicht vorliegt oder nur verschwindend ist. Ist in einem solchen
Falle doch von einem besonderen Unternehmergewinne zu sprechen ?
Mit Recht hat man darauf hingewiesen, daß die Leistung der Aktio-
näre vor allem in der Uebernahme des Risikos liegt, wofür über den
Zins hinaus eine Entschädigung berechtigt sei. Wo nun die Aktien-
gesellschaft Hervorragendes leistet, wird aber die Thätigkeit der ersten
Aktionäre, d. h. der Gründer ins Gewicht fallen, welche in dem rich-
tigen Momente die Initiative zur Bildung der Gesellschaft ergriffen
und ihr die rechte Richtung gaben. Die Leistung wird von den
Aktionären fortgesetzt durch die richtige Auswahl der leitenden Kräfte
und durch sonstige durchgreifende Maßregeln, welche für das Gedeihen
des Unternehmens von Bedeutung sind. Mag diese Einwirkung auch nicht
viel Zeit und Kräfte in Anspruch nehmen, so gehört sie immerhin
zur Arbeitsleistung und der daraus ersprießende Gewinn ist Arbeitsrente.
Auf der anderen Seite giebt es Unternehmungen, bei denen das
Kapital eine durchaus untergeordnete Rolle spielt. Man braucht nur
an ein großes Dienstmanninstitut oder an eine Privatschule zu denken,
wo es sich in der Hauptsache um die unter der Leitung des Diri-
genten stehenden Personen unter Hinzuziehung ev. ganz unbedeutender
Summen handelt und doch infolge der Tüchtigkeit des Leiters große
Gewinne erzielt werden können.
Aus dem angeführten Beispiele geht hervor, daß trotz des
Gegensatzes der angeführten Unternehmungen sich doch als gemein-
schaftlich ergiebt, daß ein jeder Ueberschuß, welchen der oder die
Unternehmer erlangen, sich aus Kapital- und Arbeitsrente zusammen-
zetzt. Wir haben es nicht etwa mit einer vierten Art der Rente zu
thun, sondern ein Teil der früher behandelten ist bei dem ‚Einkommen
als ein besonderer Teil eigener Art auszusondern und dem Kapital-
zins wie dem Arbeitslohne gegenüberzustellen.
Daß derselbe im großen Ganzen seine unbedingte Berechtigung
hat, geht aus dem früher Gesagten genugsam hervor. Wenn ein Krupp
durch seinen Gußstahl, Gruson durch seinen Hartguß die Leistungen
ihrer Maschinenbauanstalten zu exceptioneller Blüte brachten, und nicht
in der Form eines einfachen Kapitalzinses oder Arbeitslohnes, sondern
durch weit darüber hinausgehende Einnahmen große Vermögen er-
langten, so haben sie doch für die Gesamtheit durch die Erfindungen,
wie dann durch die Leitung in ihren Fabriken unendlich mehr ge-
aützt und zur Steigerung des Gesamtwohlstandes beigetragen, als die
ihnen persönlich zugefallenen Summen betragen. Diese Summen sind
allein durch ihre persönliche Leistung geschaffen, Ohne sie würden
zie überhaupt nicht vorhanden sein. Es hat daher Niemand sonst
darauf Anspruch. In ähnlicher, wenn auch sehr viel unbedeutenderer
Weise schaffen die übrigen Unternehmer bis zum Handwerksmeister
herunter einen Unternehmergewinn, sobald sie durch ihre überlegene
Tüchtigkeit höhere Erträge erzielen als der Durchschnitt. Natürlich
kann die überlegene Leistung, wie schon oben angedeutet, auch durch
besonderen Großbetrieb mit Heranziehung größerer Kapitalien er-
reicht werden, als sie den Konkurrenten zur Seite standen, aber auch
dies ist ein Verdienst des Unternehmers, Das Maßgebende bleibt,
daß mehr erreicht wird als von dem Durchschnitt der Unternehmungen
und mehr, als für Kapitalzins und Arbeitslohn anzurechnen ist, und
zwar durch das persönliche Eintreten des oder der Unternehmer.
Unter-
nehmer-
zewinn als
Arbeits-
rente,