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wicklung .als sich nach einem unabänderlichen Naturgesetze vollziehend
hinstellte und damit den Unternehmern die Verantwortung für das
Elend der Arbeiter abnahm.
Die Staatsgewalt aber ist in dieser Hinsicht früher niemals auftUnterlassungs
Seite. des Arbeiters getreten, abgesehen von der Beseitigung der guts- sünden des
herrlich-bäuerlichen Verhältnisse. Sie hat im Gegenteil die hergestellte Staates.
Freiheit und Selbständigkeit hauptsächlich zu Gunsten des Arbeit-
gebers gestaltet, ihm den isolierten Arbeiter hülflos gegenübergestellt
und ihm noch vielfach die Hände gebunden, wo er sich sonst hätte
der Uebermacht erwehren können, während der ohnehin mächtigere
fortdauernd besonderen Schutz genoss. Auch dies hat sich erst ganz
allmählich und unter dem Druck der Arbeiterbewegung und in Folge
des Fortschritts objektiver wissenschaftlicher Beurteilung der Volks-
wirtschaft verbessert. Wir haben noch darauf des Näheren zurück zu
kommen.
Aber noch in anderer Weise wurde die Missstimmung der unteren
Klassen gegen die Staatsgewalt durch eine offenbare Bevorzugung der
besser situierten Kreise genährt. Es ist nur nötig darauf hinzuweisen,
dass in allen Staaten der Steuerdruck überwiegend auf den Aermeren
lastete. Die Bevorzugungen des Adels in dieser Hinsicht bei der
Grundsteuer reichte bis tief in unser Jahrhundert hinein, Neben den
Ertragssteuern wurden die hauptsächlichsten Summen aus den indirekten
Steuern gezogen, in denen die gewöhnlichen Nahrungsmittel, Salz, Brot,
Fleisch eine Hauptrolle spielten. Auch als man Personalsteuern ein-
zuführen begann, wagte man es nicht, sofort die Reichen mit dem
yleichem Prozentsatze heranzuziehen, wie den Aermsten. Die preussische
Einkommensteuer ist bekanntlich von der Kopfsteuer ausgegangen, dann
in eine Klassensteuer umgewandelt, die zunächst nur von 1 bis 48,
dann bis 144 Thalern abgestuft war, und es hat fast eines Jahrhun-
derts bedurft, bis die ärmere Klasse davon befreit und dafür die
Wohlhabenderen progressiv belastet wurden. KEs beweist dies die
krasseste Ungerechtigkeit, welche noch in der ersten Hälfte des letzten
Jahrhunderts in dem Steuersystem obwaltete, damit ist aber auch gezeigt,
dass man fortdauernd daran gearbeitet hat, diese Ungerechtigkeit zu be-
seitigen; wir müssen aber hinzufügen, dass sie in Deutschland noch bis
zum heutigen Tage nicht völlig aus der Welt geschafft ist.
Auch auf anderen Gebieten ist es leicht nachzuweisen, dass die
Regierungen bis in die neuere Zeit hin den Interessen der unteren
Klassen nicht gerecht zu werden vermochten. Längst hat zum Bei-
spiel in Preussen der Staat bedeutende Mittel für das höhere Schul-
wesen ausgegeben, während die Elementarschule den Gemeinden allein
zum Unterhalt überlassen war, und sehr bedeutende Schulgelder auch
von dem einfachen Arbeiter gefordert wurden, (in Halle noch An-
fang .der siebziger Jahre 18 Mark pro Kopf, in den höheren Klassen
des Gymnasiums nur 80 Mark, jetzt 120 Mark) so weit derselbe
nicht ein Armutsattest beibrachte und dadurch Befreiung erlangte.
Heutigen Tages ist der Unterricht in den Volksschulen völlig frei,
und die gebildete Klasse wird mit Recht zu höheren Beiträgen zu
den Latein-Schulen herangezogen. Die Staatsgewalt konnte aller-
dings nicht anders vorgehen. Sie musste zunächst die Einrichtungen
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