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sie muss daher in der nächsten Sitzung von neuem erwogen und be-
schlossen werden. Alle 14 "Tage tritt auch die städtische Armen-
deputation zusammen, wo wiederum die Bezirksvorsteher Bericht zu
erstatten haben. Die Deputation trifft demgemäss die Entscheidung
und weist die nötigen Summen an. Sie kontrolliert und kritisiert das
Verfahren der unteren Organe und sorgt damit für eine angemessene
Ausgleichung.
Das Ergebnis dieser Einrichtung war schon nach kurzer Zeit,
dass sich die Zahl der unterstützten Personen infolge der genauen
Kontrolle nicht unbedeutend verminderte. Dagegen flossen die frei-
willigen Spenden weit reichlicher als früher, weil die Bevölkerung
mehr Vertrauen gewann, dass die Gelder in richtiger Weise verwendet
würden. Dadurch konnte die Unterstützung eine weit reichlichere und
angemessenere werden, weil auf Grund genauer Kenntnis der Verhält-
nisse eine grössere Individualisierung möglich wurde. Grosses Gewicht
ist auch darauf zu legen, dass eine grössere Zahl von Personen der
gebildeten Kreise in nähere Berührung zu der unteren Klasse kam,
auf sie unmittelbar einwirken konnte und selbst Verständnis für sie
zewann, wodurch der Klassengegensatz am besten gemildert wird,
Die grundsätzliche Gewährung der Unterstützung nur für kurze Zeit
nötigt zu fortdauernder Wiederholung der Untersuchung, ob noch die
alten Ursachen massgebend sind,
In seinem nunmehr 50 jährigen Bestehen in Elberfeld hat sich das
System durchaus bewährt, und in den meisten grösseren Städten Nord-
deutschlands ist dasselbe mehr oder weniger gleichartig zur Anwendung ge-
langt. Das niederösterreichische Gesetz von 1893 über das Armen-
wesen beruht in der Hauptsache auf dem Elberfelder System. Immer
allgemeiner sucht man freiwillige Armenpfleger der gebildeten Klasse
heranzuziehen. Das Baseler Armengesetz von 1897 verpflichtet bei
Ordnungsstrafe jeden Einwohner auf Verlangen der Behörde in der
freiwilligen Armenpflege ein Amt zu übernehmen, und allgemein ist
man bestrebt, die privaten Wohlthätigkeitsvereine in Konnex mit den
städtischen Behörden zu bringen und sie zu ihrer Ergänzung zu verwerten.
$ 101.
Die Grundprinzipien für die praktische Armenpflege.
Möglichste 1. Das Almosennehmen erschlafft die Schaffenskraft, stumpft das
Beschränkung Ehrgefühl ab und wirkt in jeder Hinsicht demoralisierend. Es ist
es Almosen- deshalb die Aufgabe für Staat und Gesellschaft vor allem vorbengend
gebens, 71 wirken, dass nur in Ausnahmefällen zu dem Almosengeben gegriffen
zu werden braucht. Zu diesen Vorbeugungsmitteln gehören überhaupt
alle Massregeln, welche die Volkswirtschaft heben und speziell der
unteren Klasse in der einen oder der anderen Weise wirtschaftlich
nützen können. Es können hier naturgemäss nur die berücksichtigt
werden, welche unmittelbar der Verarmung entgegenwirken. Dazu ge-
hören das ganze bereits besprochene Arbeiterversicherungswesen, die
Sparkassen, ferner öffentliche Leihhäuser, in welchen die Arbeiter-
bevölkerung gegen Verpfändung einzelner Besitzstücke Darlehen‘ er-
halten kann, ohne dass man dabei danach strebt, auf Kosten der Dar-
leiher Gewinne zu erzielen. Die Einrichtung trägt viel dazu bei, zu