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Für Belgien bleiben unter Berücksichtigung der Versprechungen, die bei den Friedensverhandlungen
von Versailles gemacht worden sind, die Kriegsschulden, d. h. die bis zum Waffenstillstande gewährten
Vorschüsse, zinslos. Die Nachkriegsschulden tragen bis zum Jahre 1935 wesentlich ermäßigte Zinsen.
In die für Frankreich und Belgien festgesetzte Fundierungssumme sind die obenerwähnten Verpflich-
tungen aus der Übernahme des Kriegsmaterials einbezogen worden. Frankreich hat das Fundierungs-
abkommen bisher (Anfang 1927) noch nicht ratifiziert.
Nachstehende Übersicht zeigt die festgesetzten Fundierungssummen und den Stand der Kapital-
schuld am 1. Januar 1927: Schuldner Fundierungs- Stand
summe 1.1.1927
in Millionen $
Großbritannien +. +... +++ + 4 600,0 4 505,0
Frankreich. .............. 24 025,0 4 025,0 1%
N NET 417,78 415,68
Haben 2 042,0 2 037,0
Die Zahlungen, die Großbritannien, Belgien und Italien in Erfüllung der Fundierungsabkommen bisher
geleistet haben, sind aus folgender Übersicht zu ersehen:
Zeitpunkt Großbritannien Belgien Italien
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
in Millionen $
U — 69,0
15. Dezember 1923... ..... 7 23,0 69,0
15. Juni 1024 000 — 68,655
15. Dezember 1924 ........ 23,0 68,655 e
15. Juni 1996 — 68,31
15. Dezember 1925-4244 20 68,31 0,87
16. Juni 1926 er een — 67,95 0,87
15. Dezember 1926 .040.- u 25,0 67,95 1,0
Frankreich hat, wie oben erwähnt, bisher nur die Zinsen auf die Schulden aus der Übernahme von
Kriegsmaterial in Höhe von rund 20 Millionen $ jährlich gezahlt.
In den bearbeiteten Nachkriegsetats der vier Staaten sind folgende Beträge für den Dienst der vor-
genannten Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten eingesetzt.
Großbritannien hat in den Finance Aecounts 1924/25 für das Etatsjahr folgende Posten aufgeführt:
Aus dem New Sinking Fund von 1923 werden 5202 232,19.11 £ für die am 15. Dezember 1924 fällige
Tilgungsrate in Höhe von 23 000 000 Dollar gezahlt. Für die Verzinsung sind 31 214 066.9.2 £ zur Ab-
tragung einer Zinsenlast von 137 310.000 Dollar vorgesehen. Der £-Kurs ist hier mit rund 4,42 Dollar
angesetzt.
Im französischen Etat 1925 finden sich nur die bereits erwähnten Zinsen für die Stocks de Guerre in
genauer Höhe von 20 367057 $, das sind bei einem Kurse von 1 $ = 18 fr., 366 607 026 fr.
Im belgischen Etat 1925 sind keine Mittel gesondert ausgewiesen, aus denen Zahlungen an die Ver-
einigten Staaten bewirkt werden sollten. Dies erklärt sich aus der Tatsache, daß die Fundierung der
belgischen Schulden an Amerika erst im Laufe des belgischen Fiskaljahres 1925 in Angriff genommen
wurde. Die Zinsen, die auf die Stocks de Guerre bezahlt wurden, sind im Etat nicht gesondert ausgewiesen”).
Im italienischen Etat 1925/26 ist bei einem angegebenen Stand der Verpflichtungen Italiens an Amerika
in Höhe von 8536 816 383,65 Lire?) eine 5prozentige Verzinsung mit 426 840 819,15 Lire?) eingesetzt,
jedoch ist die Zahlung nicht erfolgt.
2, Großbritannien als Gläubiger der Vergleichsländer.
In der gleichen Weise wie die Vereinigten Staaten hat auch die britische Regierung ihren Alliierten
Vorschüsse zur Beschaffung von Kriegsmaterial gewährt. Die Verteilung dieser Vorschüsse auf die einzelnen
Kriegsjahre ist aus den amtlichen britischen Quellen nicht zu ersehen. Bekannt ist nur, daß seit dem
Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg und dem gleichzeitigen Einsetzen der amerikanischen
Kredite die Vorschußgewährung der britischen Regierung teilweise eingeschränkt worden ist. Am
31. März 1919 sind die Frankreich, Belgien und Italien eingeräumten Kriegsvorschüsse wie folgt aus-
gewiesen worden: in
Frankreich „+ 440er Gwun 434490 000,—.—
a N
Malen rer 412.520.000—,—
1) Die im Jahre 1926 fälligen 30 Mill. $ sind noch nicht gezahlt worden.
2) Vgl. jedoch 8. 247.
3) Die Umrechnung von $ auf Lire ist über die Goldparität erfolgt.
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