Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. 
privaten Rache durch den Richterspruch der Altesten, der Fürsten: das große Princip 
wird proklamiert, daß im Staate nicht der Faustkampf, sondern die Gerechtigkeit herrschen 
solle, daß alle Reibungen und Kämpfe im Innern nur innerhalb enger Schranken fich 
bethätigen dürfen. Und solches scheint da doppelt nötig, wo man aller Kräfte nach außen 
bedarf. Die sociale Zucht, die Unterordnung der einzelnen unter gemeinsame Zwecke, 
die Zusammenfassung der Kräfte gelingt in erster Linie durch den Kampf und den Krieg 
mit anderen Stämmen und Gemeinwesen. Die Stämme, deren Lebensweise körperliche 
Kraft und Ausbildung des Mutes begünstigte, in denen kühne Kriegshäuptlinge aus 
den freiwilligen Beutezügen heraus ein allgemeines Zwangsprincip der kriegerischen 
Organisation herzustellen wußten, wurden fähig, die Mittelpunkte von Stammes- 
bündnissen zu werden, schwächere Nachbarn zu vernichten oder zu unterwerfen, Reste 
halb aufgeriebener Stämme sich in verschiedener Form einzuverleiben. Solches war nur 
möglich durch Aufrichtung einer befehleuden Gewalt, durch Gehorsam, Disciplin, kriege⸗ 
rische Ubung, Vorratssammlung, Schutzbauten, kurz durch eine gesellschaftliche Einrichtung, 
die eine königliche Gewalt überhaupt für alle Lebensgebiete schuf, in ihre Hand einen 
Machtapparat legte, der fähig war, Recht zu sprechen, Frieden zu stiften, gemeinfame 
Zwecke aller Art zu verfolgen. „Daß sich das politische Staatswesen aus dem Kriegs— 
wesen entwickelt hat“, sagt Tylor, „unterliegt keinem Zweifel. Eine konstitutionelle 
Regierung ist eine Einrichtung, dürch welche eine Nation vermittelst der Maschinerie 
eines Militärdespotismus sich selbst regiert.“ Jedenfalls ist durch nichts so sehr wie 
durch die militärische Organisation der Einfluüß der Autoritäten in der Gesellschaft 
gesteigert, das Princip einer einheitlich-befehlenden Gewalt über gehorchende Massen 
ausgebildet worden, hat durch nichts so sehr die rechtsprechende Gewalt die nötige 
Macht und Exekutive erhalten, so daß wir heute, den Kernpunkt aller staatlichen 
Organisation in der Kriegshoheit und Justizhoheit sehend, nicht fehlgehen, wenn wir 
sagen: alle höhere Gefellschaftsentwickelung geht aus von der Friedensgemeinschaft nach 
innen und von der Kampfesgemeinschaft nach außen. 
Die Siedlungs- und Wirtschaftsgemeinschaft schließt sich direkt an 
die primitiven Bluts-, Friedens- und Kriegsgemeinschaften an. Auch so lange diese 
noch unstät von Ort zu Ort zogen, je nachdem die Möglichkeit der Ernährung, der 
Sieg oder die Niederlage sie weiter trieb, hatten sie zeitweise gemeinsam bestimmte 
Gaue, Thäler, Ebenen inne. Aber die Beziehungen zum Boden wurden erst dauernd 
und tiefgreifend, als sie den Acker-, Garten⸗ und Wasserbau, als sie gegen Feinde durch 
Wall und Graben sich dauernd zu schützen, Häuser zu bauen, den Boden zu teilen 
gelernt hatten. Mit der festen Siedlung, diesem so überaus wichtigen wirtschäftlichen. 
stets ursprünglich durch die Gemeinschaft vorgenommenen Akte entstehen die dauernden 
Nachbarschaftsbeziehungen, das Heimatsgefühl, die Vaterlandsliebe. Die gesamten 
Glieder eines Slammes sehen sich nun seltener, die am selben Orte wohnenden häufiger; 
neben die Beziehungen der Bluts- treten die der Ortsgemeinschaft; es bilden sich für 
wirtschaftliche, für Schutz⸗, für Verkehrs- und andere Zwecke die Orts- und Nachbar— 
verbände; die Gebietskörperschasten umfassen bald Leute verschiedenen Blutes; aus dem 
Stamme wird der mit einem bestimmten Lande verknüpfte Staat. Wir kommen unten 
beim Siedlungswesen und den Gebietskörperschaften hierauf zurück. 
Mit der festen Siedlung und der ersten Bodenverteilung erwachsen innerhalb des 
socialen Körpers eine Reihe kleinerer fester gefügter Gemeinschaften, die Familien mil 
ihrer Haus- und Hofwirtschaft, die Sippen, d. h. die Geschlechtsverbände, die Grund— 
herrschaften, die Orisgemeinden und Gaue, welche alle in sich nun stärkere Gemein— 
gefühle, festere Ordnungen der Herrschaft und Genossenschaft ausbilden, wie umgekehrt 
bestimmte Gegensätze und Spaltungen mit der Berufs und Arbeitsteilung, mit der 
verschiedenen Stellung und dem verschiedenen Besitz sich ergeben. Und wo vollends der 
Tausch- und Geldverkehr sich entwickelt, die Arbeitsteilung weiter voranschreitet, sociale 
Klassen entstehen, da bilden sich in steigendem Umfang eine Menge vielverzweigter wirt— 
schaftlicher Beziehungen, Abhängigkeits- Dienst- und Vertragsverhältnisse, neue dauernde 
Gruppierungen aller Art neben den tausendfachen täglich erfolgenden vorübergehenden
	        
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