Litteratur und Begriffe der Verwandtschaftsgruppen. 231
Kultur- und Rechtsgeschichte der einzelnen Vöolker haben uns einen Baustein nach dem
anderen dazu gereicht. Für die Nationalökonomie forderte Robert v. Mohl eine Ein—
ügung der Familienwirtschaft in ihr System; Stein, Schäffle und andere machten Ver⸗
uche dieser Art; die Socialpolitik bemächtigte sich mit Riehl, Le Play, J. St. Mill
der Frauen- und Familien-, jpäter der Wohnungsfrage. Die Kunstgeschichte und Archäo—
logie machten aus der Geschichte der Architektur und Wohnweise eine ganz eigene
Disciplin. Die philologisch-historischen Studien (Bachofen) und die Ethnologie und
Sociologie entdeckten das Mutterrecht und kamen zu einem keimenden Verständnis
desselben und der Gentilverfafsung. Lewis H. Morgan hat zwar durch doktrinäre
demokratische Ideale und falsch generalisierende Konstruktionen mannigfach gefehlt, aber
seine Untersuchungen über die älteste Familienverfassung bilden doch den Wendepunkt
iu der neueren wissenschaftlichen Entwickelung dieser Fragen, waͤhrend neben ihm
H. S. Maine als der Vegründer der wissenschaftlichen Geschichte der patriarchalischen
Familienverfassung dasteht. Starke, Westermarck und andere haben die Ubertreibungen
von Morgan nachgewiesen, aber im übrigen mehr Einzelheiten als die großen Fragen
gefördert. Dargun, Grosse und Cunow scheinen viel mehr als die eben Genannten das
Dunkel in der Urgeschichte der Familie einigermaßen geklärt zu haben.
Die wissenschaftlichen Kämpfe auf diesem Gebiete sind noch nicht abgeschlossen.
Ebensowenig sieht für die frühere Zeit der patriarchalischen und modernen Familie schon
alles so fest, wie es wünschenswert wäre. Aber das kann uns nicht abhalten, zu ver—
juchen, den Entwickelungsgang der Familie und Familienwirtschaft kurz so zu zeichnen,
wie er sich uns eben nach dem Stande unseres heutigen Wissens darstellt. Wir erkennen
wenigstens im großen und ganzen heute, wie die Formen der Familie sich entwickelt
haben, und wie sie mit dem Gang der Technik und des ganzen volkswirtschaftlichen
Lebens zusammenhängen; wie sie die Hauptphafsen des Familienrechtes bestimmten und
selbst von Religion, Sitie und geistigem Leben beeinflußt und gestaltet wurden. Vieles
einzelne und Äbweichende müssen wir beiseite lassen; nur das Wichtigste, volkswirt—
schaftlich und gesellschaftlich Bedeutsamste darf uns beschäftigen.
Berständigen wir uns vorher noch über einige Begrisfe und Namen. Wir wollen
unter einer Horde eine kleine Zahl von 20—100 Personen (Männer und Frauen,
Kinder, junge und alte Leute) verstehen, die, gemeinsamen Blutes, in engster örtlicher
Verbinduͤng' als geschlossene Einheit ieben. Wo mehrere solcher Gruppen miteinander
blutsverwandt, in nächster Nachbarschaft weilen, untereinander sich begatten, ein
geschlossenes Ganzes ausmachen, da sprechen wir von einem Stamm, dessen Teile wir
dun Sippen oder Gentes nennen. Der Stamm kann durch Verbindung von Horden,
wie durch eigenes Anwachsen und Scheidung in Sippen entstehen. Die Stämme
gehen von einigen hundert bis zu einigen tausend Seelen; haben sie schon eine kriegerische
und politische, kräftige Spitze, so können sie neben den Blutsgenossen auch Blutsfremde,
unterworfene Elemente mit umfassen; sie werden so nach und nach zu Völkern. In
der Regel sind die später als Völker bezeichneten Einheiten durch Stammesbündnisse
oder kriegerische Zusammenschweißung entstanden. — Die geschlechtliche Verbindung von
Mann und Frau innerhalb der Horde oder des Stammes, welche über die Fortpflanzungs—
thätigkeit hinaus bis nach Geburt des Sprößlings dauert, nennt Westermarck bereits
Ehe. Wir werden besser thun, diesen Begriff nur auf geschlechtliche Verbindungen
derselben Personen, welche in der Regel länger dauern, durch gesellschaftliche Sitte und
Satzung anerkannt und geheiligt sind, meist mehr als einem Kinde das Leben geben,
die Kinder gemeinsam erziehen wollen, anzuwenden. Unter Sippen oder Gentes
verstehen wir Teile eines Stammes, meist von 80—500 Personen aller Altersklassen
und beiderlei Geschlechtes, die ihre Abstammung auf eine gemeinsame Stammmutter
(Muttersippen) oder einen gemeinsamen Stammvater —D
innerhalb der Sippe sich nicht geschlechtlich verbinden. Regel ist, daß jedes Stammes—
mitglied einer, aber auch nur einer Sippe angehört. Die Sippen können die verschiedenste
Ausbildung haben; sie verfolgen teilweise nur den Zweck, gewisse Geschlechtsverbindungen
zu hindern; bei höherer Ausbildung sind sie zu Kult-, Rechts- und Schutz-, zu Wirtschafts—