Full text : Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

236 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

Charaktere als herdenartige Menschen erzeugten. Wir kommen darauf gleich zurück,
wenn wir die Sippenverfafsung in ihrer älteren Gestalt der Muttersippen und in ihrer
Umbildung zu den Vatersippen besprechen.
Diese Verfassung konnte aus der Üüberlieferung älterer Zeit nicht klar erkannt
werden; aber daß sie noch in den letzten hundert Jahren in Amerika, Afrika, Australien,
Asien, Polynesien, bei den Malaien vielfach, oft freilich schon halb in Auflösung, sehr
verbreitet war, ist heute durch Reisende und Sprachforscher sicher erwiesen. Ebenso daß
sie da, wo die patriarchalische Familie einmal Fuß gefaßt hat, diese nie wieder ablöste.
Die heute noch offene Kontroverse ist, ob sie überall dieser vorausgegangen sei. Dies
als unbedingt anzunehmen, geht wohl zu weit. Die ältere Vatergewalt kann da und
dort direkt in die eigentlich patriarchalische übergegangen sein. Aber wahrscheinlich ist,
daß die Völker, welche eine Epoche des Hackbaues durchmachten, fast alle derartige,
freilich im einzelnen vielfach modifizierte Einrichtungen haiten.
89. Die Sippen- oder Gentilverfasfuüng haben wir in ihrer Entstehung
eben kennen gelernt. Ihre im ganzen ältere, uterine Form füllt mit dem Mutterrechte
zeitlich und örtlich zusammen, ihre spätere Form, die Vatersippe, ist in derselben Zeit
entstanden wie das Patriarchat, das sie aber überlebt und aufzulosen geholfen hat. Wir
erwähnten schon, daß die selbständige Entstehung von Vatersippen denkbar sei. Das
Wahrscheinlichere bleibt mir, daß sie hauptsaͤchlich als Nachbildung der Muttersippen
entstanden, weil die Sippenverfassung aus Muttet- und Geschwistergruppen viel leichter
erklärlich ist. Stämme mit Vaterrecht, mit patriarchalischer Familienverfassung enthielten
in sich größere Sonderinteressen, größere Besitzunterschiede, waren differenzierter nach allen
Seiten; sie konnten viel schwieriger von felbst zu brüderlichen Genossenschaften kommen;
die Söhne und Enkel der verschiedensten, oft blutsfremden Frauen konnten zur Zeit des
Vaterrechts viel schwerer sich als Brüder behandeln, auch wenn ihre Väter verwandt
waren, als die Söhne blutsverwandter Mütter zur Zeit des Mutterrechtes. Wo aber
die Sippenverfassung hergebracht und Voraussetzung aller Stammeseinrichtungen war,
konnte leicht beim Ubergang zum Vaterrecht teils von felbst, teils durch Stammes—
anordnung die Vatersippe, wenn auch von Anbeginn an in etwas abgeschwächter Gestalt,
entstehen.
Alle Sippenbildung ist in erster Linie das Ergebnis natürlicher Blutsverwandt—
schaft, geht aus den Gefühlen und Gewohnheiten des Blutszusammenhanges hervor;
aber sie ist daneben eine Folge konventioneller Einrichtung!: der Namengebung, der
Benennung gewisser Verwandter mit demselben Namen, des Bedürfnisses, die Verwandten
zu gruppieren, ein Verwandtschaftssystem aufzustellen; und daran wieder reiht sich die
Tendenz, gewisse Verbote des Geschlechtsverkehrs an diese Einteilung und diese Namen
anzuknüpfen. Die Auffassung der Verwandtschaft mit ihren Namen und Einteilungen
wird unmittelbar zu einer Vorstellung über Abstammung von Göttern, Tieren oder
anderen Wesen, sie führt zu gemeinsamen Kulthandlungen, Symbolen, Darbringungen,
Festen und in weiterer Linie zu wirkschaftlichen und rechtlichen Einrichtungen. Auf jeder
Stufe dieser Ausbildung kann der Entwickelungsprozeß stehen bleiben. Die Sippe ist,
je mehr sie Aufgaben übernimmt, desto mehr kine künstlich oder historisch gewordene
Institution, keine Ratureinrichtung. Sie ist bei gewissen Rassen kümmerlich, bei anderen
hoch ausgebildet. Sie erzeugt hier nur Verbote des Geschlechtsverkehrs für verwandte
Personen, die zerstreut wohnen, dort ein gemeinsames, geschlossenes Auftreten, Wohnen,
ja Wirtschaften. Wo sie blühte, spielte sie eine große Roͤlle, war sie lange das wichtigste
Unterorgan des Stammes.
Die älteren Stämme mit Gentilverfassung zählen bis zu einigen tausend Seelen;
aber auch in den späteren Stammesbündnifsen und Völkerschaften bis zu 10 und
20 000 Seelen treffen wir Sippen die antiken Völker der Griechen und Römer, auch
die Germanen beginnen ihre Geschichte mit noch sehr starken Sippen nach Vaterrecht,
Die Mitglieder des Stammes zerfallen in eine Anzahl Sippen in der Weise, daß jedes
einer angehören muß, aber auch nur einer angehören darf, daß ohne Sippengenossen—
schaft keine Stammeszugehörigkeit denkbar ist. Die Zahl der Sippen ist oft scheinbar
            
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