Würdigung der Gentilverfaffung. Entstehung der patriarchalischen Familie. 239
als die Schule des brüderlich-genossenschaftlichen Geistes erscheinen. Aus dieser Schule
erwuchs die psychologische Möglichkeit verschiedener späterer lokaler, kirchlicher, kriegerischer,
standes- und berufsmäßiger Bildungen, die nach und nach die Sippen erfetzten: die
Gilden und Zünfte, die Ortsgemeinden und kirchlichen Brüderschaften sind die Fort—
setzungen der Sippen.
Auf die Verfassung der späteren Vatersippen hier noch ausführlicher einzugehen,
ist des Raumes wegen nicht möglich; es ist bekannt, daß die irische Sept noch bis ins
12., die holsteinische Slacht bis ins 15., der schottische Klan bis ins 17. und 18. Jahr—
hundert sich erhielt, daß bei den Römern der religiöse Charakter der Gens bis in die
spätere Zeit der Republik fortdauerte. Die Vatersippen mußten überall in dem Maße
an Kraft und Einfluß verlieren, wie die patriarchalische Familie sich ausbildete. Die
Kraft der Sippenverfassung hatte in der Schwäche der Muttergruppe, in dem losen
Verhältnis des Vaters zu Frau und Kindern gelegen. Zur Zeit des Mutterrechtes
konnten die höchsten Familientugenden, wie sie aus dem Zusammenleben von Mann und
Frau, von Vater und Kindern entspringen, sich nicht entwickeln; als das Haus mit feiner
Hauswirtschaft, seinem festen Gefüge, seiner Disciplin, seiner Tradition entstand, als
aus der kleinen Familie die Großfamilie mit 15, 30, 100 Gliedern sich entwickelt hatte,
da mußte diese die im ganzen doch schwachen Sippenverbände, die keine so feste Gewalt
über sich hatten, die auf Sympathien, nicht auf Herrschaft und Eigentum beruhten,
nach und nach sprengen. Die Großfamilie ruhte auf sich, sie bedurfte der Hülfe und
Ergänzung durch die Sippe nicht mehr so notwendig. Soweit die differenzierte Gesellschaft
noch ähnliche Verbände nötig hatte, entstanden sie neu auf Grund der örtlichen oder Be—
rufsgemeinschaft, nicht mehr auf Grund der Blutsbande; und über all' dem entstand die
Staatsgewalt, welche mehr und mehr einen Teil der Funktionen auf sich nahm, die so
lange auf den Sippen geruht: Kultus, Kriegsverfassung, Blutrache, Gericht, Boden⸗
verteilung, Schiffsbau, Vorratshaltung und Ahnliches.
90. Die aältere patriarchalische Großfamilie hat man bis vor kurzem
als den Anfang und Keim aller socialen Organisation betrachtet, schon weil solche
patriarchalische Gruppen uns in den beglaubigten ältesten Nachrichten über die historischen
Völker, über Inder, Juden, Griechen und Römer, als klar erkennbare und wichtigste Ein—
richtung begegnen. Es wurde dabei nur übersehen, daß auch bei ihnen Spuren und Reste
älterer Geschlechtsverfassung erkennbar sind, und daß eine Unveränderlichkeit dieser Ein—
richtung durch ungezählte Jahrtausende doch wohl allen historischen Gesetzen widerspräche.
Nach den vorstehenden Ausführungen wissen wir heute, daß andere Familienverfassungen
vorausgingen. Die patriarchalische Familie ist das Ergebnis einer alten Kulturent—
wickelung, bestimmter wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zustände; sie ist eine Phase
der politischen, wirtschaftlichen, geistigen und sittlichen Entwickelung der Menschheit.
Die Muttergruppe bestand aus der Mutter mit ihren Kindern, denen lose Ehe—
mann und Bruder der Mutter angegliedert waren; die Familie besteht aus den nun
dauernd zusammenwohnenden Eltern und Kindern, Knechten und Mägden. Das gemein—
same Haus und die gemeinsame Wirtschaft unter der Leitung des Familienvaters ist
das Wesentliche. Der Übergang zur patriarchalischen Familie, der sogenannte Sieg des
Vaterrechtes, wird sich verschieden gestaltet haben, je nachdem das Mutterrecht und die
uterine Sippe eine schärfere oder schwächere Ausprägung gehabt hatten. Jedenfalls sehen
wir das Vaterrecht überall da sich ausbilden, wo ein etwas größerer Besitz sich an—
gesammelt hat, wo mit ihm die Sitte des Frauenkaufes beginnt, wo Tierzucht, eigent⸗
ücher Ackerbau, wo besserer Haus- und Zeltbau, wo Nomaodenwirtschaft Platz gegriffen
haben, wo die Männer am Ackerbau teilnehmen. Man hat daran erinnert, daß mit dem
größeren Besitz der Vater wünschen mußte, seinen Besitz nicht den Kindern seiner
Schwester, sondern seinen eigenen zu hinterlassen. Man wird auch auf die Thatsache
hinweisen können, daß der bessere Hausbau mit der Art, mit der Steinverwendung nur
Männersache, daß die Viehzähmung und Viehwartung überall Aufgabe des Mannes
war, ihm einen Einfluß gab, wie ähnlich seiner Zeit der Frau der Hackbau; ebenso
auf den Umstand, daß die vergrößerte, einheitliche Hauswirtschaft einer festen leitenden