Full text : Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

240 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

Hand bedurfte. Der Mann mußte die Zügel der Herrschaft im Hause ergreifen, der
Frauen und Knechte gekauft hatte und mit ihnen wirtschaftete. Man könnte auch an
den Sieg der monogamischen Beziehungen denken, welcher den Wunsch des dauernden
Zusammenlebens von Mann und Frau gesteigert hätte. Aber vielfach verband die
patriarchalische Familie sich zunächst mit Polygamie. Ihre älteren Züge sind hart und
roh. Es handelte sich jedenfalls ebenso um die Ausbildung von Herrschaftsverhältnissen
über Nichtverwandte, über Knechte und Sklaven, wie um die von Verwandtschafts—
verhältnissen. Paterfamilias, so definiert Ulpian, appellatur qui in domo dominium
habet. Maine sagt, wo wir die väterliche Gewalt ausgebildet finden, können wir
stets zweifeln, ob der Zusammenhalt mehr auf dem Blute oder der Gewalt beruhte.
Das Vaterrecht entstand in den Zeiten, da Vieh- und Menschenraub an der Tages—
ordnung, da Frauenraub nicht selten war. Die erbeutete Frau gehörte dem Manne,
sie wohnte bei ihm, sie hatte keine Gens, keine Brüder in der Nähe, die sie schützten.
Eine Verschlechterung in der Stellung der Frau begleitet die Entstehung der patriarcha—
lischen Familie und hat sehr lange Zeit gedauert. Wer mehr Weiber raubte oder kaufte,
wollte nicht bloß den Genuß, sondern die Mehrung der Arbeitskräfte. Der Weiberkauf
bildet sich allgemein aus, weil die herangewachsenen Töchter dem Vater wertvolle
Arbeiterinnen sind, die er nicht ohne Entgelt hergiebt. Kann der Bräutigam nicht Vieh
oder anderen Gegenwert bieten, können nicht zwei Familien die Töchter tauschen, so
muß der besitzlose Bräutigam als Knecht ins Haus des Schwiegervaters ziehen. Die
Kinder werden wie die Frau und die Knechte vom Vater als Besitz geschätzt; die Söhne
gelten als Segen Gottes. Wer mit 70 auftreten kann, wie Gideon in Israel, erscheint
damit schon als ein mächtiger, gefürchteter Mann.
Ist so die fortschreitende wirtschaftliche Entwickelung und Differenzierung der
Menschen, das Bedürfnis festerer Organisation im kleinsten Kreise das Treibende in der
Entstehung der patriarchalischen Familie, so waren doch die religiösen und sittlichen
Vorstellungen nicht minder beteiligt, die neuen Verhältinisse in Sitte und Recht zu
fixieren, ihnen den geistigen Stempel aufzudrücken. Aller Fortschritt der Erziehung
beruhte auf einer starken Vatergewalt. Die Ahnenverehrung, das System der Toten—
opfer, die nur der Sohn dem Vater darbringen darf, das Gefühl des Zusammenhanges
mit den Ahnen, der Verantwortlichkeit vor ihnen konnte, wie alle höheren Religions—
systeme, nur bei Völkern mit Vaterrecht entstehen. Der Gottesbegriff entlehnt noch heute
seine Vorstellungen vom Verhältnis des strengen, gerechten Valers zu seinen Kindern.
Nicht unwichtig ist es anzumerken, daß, wo heute Islam und Christentum eindringen,
sie das Mutterrecht auflösen, das Vaterrecht sich ausbildet.
Die patriarchalische Familie ist ein Institut der Sitte und des Rechtes zur legi—
timen Kindererzeugung und zur gemeinsamen Wirtschaftsführung; gemeinsames Arbeiten
und Produzieren unter der Herrschaft des Vaters für die Familie, gemeinsames Essen
und Trinken, gemeinsame Geselligkeit, das bindet die Weiber, die Kinder, die Knechte
und Mägde mit dem Patriarchen zusammen. Je mehr bei der Arbeit zusammenhielten,
und je dauernder fie zusammen wirkten, desto angesehener, reicher wurde der Pairiarch.
Aber in der Natur der Familie und der Dauer der Generationen lagen doch enge, wenn
auch elastische Grenzen. Eine Mehrzahl von Weibern konnten immer nur die Vor—
nehmeren sich rauben und kaufen; eine starke Erwerbung und Benutzung von Sklaven
war nur kriegerischen Völkern zu bestimmter Zeit möglich. So handelte es sich für die
Mehrzahl aller Völker und Familien nur darum, ob und wie sich die Kinder und
Kindeskinder im Stammfamilienhause zusammenhalten lassen, ob im Todesfalle des
Patriarchen die bisher zusammenlebenden auseinanderfallen oder zusammenbleiben, ob
nun der älteste Sohn oder ein gewählter Vorstand, wie in Indien oder in der slavischen
Zadruga, an die Spitze trete. Und schon von 8 und 10 die Familie auszudehnen auf
20, 80 oder gar 50 uͤnd 100 Mitglieder, war immer ein Kunststück socialer Ordnung
und Zucht, das nur den fähigeren Rassen bei einer bestimmten Höhe der Gesittung,
haui e nur den höheren Klassen, den mit einem gewissen Grundbesitz ausgestatteten.
gelang.
            
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