300 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Wir kommen auf diese neuesten Tendenzen weiterhin noch öfter zu sprechen. Über
die territoriale Volkswirtschaft müssen wir uns, da der Raum gebricht, mit wenigen
Worten begnügen. Was wir allein hier etwas darlegen können, ist die Entstehung der
Volkswirtschaft in der merkantilistischen und ihre Ausbildung in der liberalen Zeit,
iowie dann die Entstehung des Staatshaushaltes überhaupt und speciell in dieser Epoche.
Die Territorien und Kleinstaaten, die als ganz oder halb selbständige wirtschaft—
liche Körper, als kriegerische Mächte, als finanzielle Organisationen vom 12.—19. Jahr—
hundert bestanden, haben im einzelnen mannigfachen Charakter. Einzelne sind wirt—
schaftlich nicht viel anderes als große Grundherrschaften, andere wieder als erweiterte
Stadtwirtschaften; noch andere stellen gleichsam einen Bundesvertrag zwischen einem
Domänen besitzenden Fürstentume und den ständischen Korporationen von Adel und
Städten eines Gebietes dar. Ihre volle Ausbildung erhalten sie in Venedig und Genua,
sowie in den Niederlanden durch eine kaufmännische, im Kirchenstaate durch eine geist—
liche Aristokratie, in den anderen italienischen Gebieten durch kunstliebende, halb ver—
brecherische, halb militärische Despoten, im übrigen Europa durch ständisch gebundene,
aber im 17. und 18. Jahrhundert meist schon auf Heer und Beamtentum sich stützende
absolute Fürstenhäuser. Die militärische Gewalt, der Handel, die Förderung von Kunst,
Technik, Verkehr, die stärker ausgebildete Geldwirtschaft, die etwas größere Kapitalbildung,
die Ausbildung des öffentlichen Dienstes, der Steuern und einer centralistischen, weit—
ausgreifenden Wirtschaftspolitik, das sind die Kräfte und Elemente, wodurch die gut
verwalteten unter diesen Territorien emporkommen, wodurch die kräftigsten unter ihnen
die Grundlage und Keime für wirkliche Staaten und nationale Volkswirtschaften schaffen.
Meist aber ist das Gebiet nicht groß, nicht abgerundet genug; die Regierung wird nicht
recht Herr über Städte und Zünste, über Grund- und Gutsherrschaften; die alten
Wirtschafts- und Betriebsformen erhalten sich, hemmen jetzt aber noch mehr als früher
den Fortschritt. Die Naturalwirtschaft bleibt auf dem Lande bestehen, der freie innere
Markt fehlt noch vielfach; nach außen sind die meisten dieser Territorien zu schwach.
Erst den großen staatlichen Gewalten, wie sie vom 16.-18. Jahrhundert an von den
Tudors, den Oraniern, den großen französischen Königen und Ministern, den Hohen⸗
zollern und Habsburgern, in Rußland von Peter d. Gr. geschaffen wurden, gelingt es,
große Volkswirtschaften und Staatshaushalte herzustellen. Und beides fällt für die
damals Lebenden so zusammen, daß man das Ergebnis diesfes einheitlichen Prozesses
Staatswirtschaft, économie politiques, nannte. Der Versuch, sie theoretisch zu fassen,
hat die Anfänge unferer fachwissenschaftlichen Litteratur erzeugt.
Ohne wiederholen zu wollen, was ich zur Erklärung dieser Litteratur (S. 84 -88)
jagte, möchte ich hier die Volkswirtschafts- und Staatsbildung kurz so charakteristeren.
Ihr Princip war, die Selbständigkeit des nationalen Staates und der Volkswirt—
schaft zu erringen und die lokalen, ständisch-egoistischen Wirtschaftsordnungen der Pro—
vinzen, der Stände, der Kirche, der Städte und Grundherrschaften, der Zünfte und
Korporationen zu brechen und umzuwandeln in dienende Glieder der einheitlichen, von
der Regierung geleiteten nationalen Volkswirtschaft. Alle divergierenden Elemente sollten
membra unius capitis werden, viribus unitis die gemeinsamen Lasten tragen; das
Staatsgebiet sollte richtig abgerundet, ausgedehnt, mit den richtigen Außenplätzen,
Handelsstationen, Kolonien, Machtsphären und Einflüssen über andere Märkte versehen
werden; nach innen ein freier Markt, nach außen eine geschlossene Volkswirtschaft, die
nur zuließ, was an Fremden und Waren ihr paßte, nur hinausließ, was sie als
Ganzes mit Vorteil entbehren, womit sie Gewinn zu machen, Geld hereinzubringen
hoffen konnte.
Derartiges war nur möglich, wenn eine feste Staatsgewalt sich auf eine große
staatliche Beamtenschaft, auf Heer und Kriegsmarine stützen konnte. Dazu gehörte viel
Geld, eine ganze neue Ausbildung der Steuern, der staatlichen Regalien und wirtschaft—
lichen Vorrechte, ein ausgebildetes Landeszollwesen an der Grenze, ein gut ausgenutztes
staatliches Münzwesen, bald auch staatliche oder halbstaatliche Banken, große Handels-,
Kolonial-⸗, Versicherungscompagnien, die ganz oder halb von der Staatsregierung ab—