Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

318 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
über wenige Gebiete der Volkswirtschaft ein begründetes Urteil möglich ist. Der öffent— 
liche Haushalt bietet das Werkzeug, die Stadt, das Territorium, den Staat durch die 
Zoll- und Handelspolitik in richtige Beziehung zu den Nachbargebieten und anderen 
Volkswirtschaften zu bringen; davon wird im letzten Buche näher die Rede sein. Von 
den übrigen großen, bisher nicht behandelten Wirtschaftsinstitutionen der neueren Zeit 
(3. B. vom Maß- und Gewichtswesen, Münzwesen, Kreditwesen, Bankpolitik ꝛc.) wird 
weiterhin im einzelnen zu handeln sein. Das Wichtigste, was wir hier festzuhalten 
haben, ist die principielle Frage nach den Zwecken der öffentlichen Haushalte und der 
öffentlichen Anstalten, da wir im bisherigen mehr die Mitiel der ersteren erörtert haben. 
Und unter den Zwecken von Staat und Gemeinde stehen für uns die primären voran, 
nicht die sekundären, welche bloß um der Einnahmen willen verfolgt werden. Die Frage 
spißzt fich darauf zu, welche Ursachen den Gebieiskörperschaften den einen Teil der wirt— 
cchaftlichen oder wirtschaftliche Mittel erfordernden Funktionen, den privatwirtschaftlichen 
Organen, Familie und Unternehmung, den anderen zugewiesen haben. Wir werden 
ein letztes Wort darüber erst nach Untersuchung der Unternehmung sagen können; hier 
aber muß das Wichtigste zur Charakterisierung der wirtschaftlichen Rolle von Staat 
und Gemeinde beigefügt werden. 
Das ursprüngliche Wirtschaftsleben ist auf Ernährung, Kleidung, Wohnung, 
Herrichtung gewöhnlicher Werkzeuge, einfache Dienstleistungen gerichtet; alles Derartige 
besorgt am einfachsten und billigsten das Individuum, die Familie, die Unternehmung, 
welche Produkte oder Dienste für andere auf dem Markte nach dem Princip von Leistung 
und Gegenleistung mit Gewinnabsicht verkauft. Wenn nun mit steigender Kultur und 
— 
Bedürfnisse auf die öffentlichen Haushalte und Anstalten, ein anderer aber nicht über— 
gegangen ist, so muß die Ursache darin liegen, daß von den gesteigerten und differenzierten 
Zedürfnissen ein Teil, der ältere, einfachere, natürlichere, im ganzen doch besser durch 
die privatwirtschaftlichen, ein anderer, der spätere, höhere, kompliziertere, besser durch die 
zffeutlichen Organe befriedigt wird. Zu jenen Bedürfnissen gehören alle die, welche 
seder ohne weiteres fühlt, die im Gesichtskreise jedes Alltagsmenschen liegen, deren Be— 
riedigungsmittel in der Familie und auf dem Markte jeder kennt und durchschnittlich 
richtig beurteilen kann; es ist heute so noch der größere Teil aller gewöhnlichen wirtschaft— 
ichen Bedürfnisse, für welche Familie und Unternehmung Besseres und Billigeres leistet; 
schon um ihrer einfacheren Organisation willen sind sie vorzuziehen. In dem Maße aber, 
als die höheren, feineren Bedürfnisse wachsen, als es sich um größere sociale Körper, 
hre Einrichtungen und Wirkungen, die nicht jeder begreift und übersieht, handelt, als 
dielerlei Bedürsnisbefriedigung durch die Arbeitsteilung, die socialen Klassenkämpfe, die 
komplizierte Einkommensverteilung schwieriger, von vielen Mittelursachen abhängiger 
wird, als es sich um ein dichteres Wohnen, um eine höhere, für die Massen oft unver— 
tändliche Technik handelt, als für die Bedürfnisse der Zukunft schon heute gesorgt, als 
ür die großen Zwecke der nationalen Existenz, der Volksbildung und Volksgesundheit 
gjehandell werden muß, für welche dem Alltagsmenschen in seinem Egoismus das Ver— 
dändnis fehlt, — da versagt die Privatwirtschaft, da muß die Gemeinschaft in ihrer 
Rechts- und Machtorganisation, oder es müssen, wenn sie unfähig ist, stellvertretend 
Bereine und Korporationen eintreten, welche das gemeine Wohl, seine Bedürfnisse und 
Zwecke verstehen. Wir werden so sagen können, die zunehmende wirtschaftliche Thätigkeit 
der öffentlichen Organe sei das Ergebnis der höheren geistigen, moralischen und technischen 
Kultur überhaupt, des zunehmenden Sinnes für die zeitlich und örtlich auseinander 
liegenden Zwecke, sei die Folge der wachsenden Vergesellschaftung und komplizierteren Staats— 
und Gesellschaftsverfassung. Wir werden freilich gleich hinzufügen: diese Bedürfnisse zu 
erkennen und zu befriedigen, sei viel schwerer, sei, wie wir sahen, nicht zu ermöglichen 
ohne gesellschastliche Apparate, welche Mißbrauch, Irrtum, große Kosten, Freiheitsverluste, 
despolische Vergewaltigungen in sich schließen. Also werde die Verfolgung dieser Zwecke 
durch Staat und Gemeinde immer nur dann überwiegend von Segen sein, wenn es 
zelingt, über diese Schwierigkeiten einigermaßen Herr zu werden. Gelingt es nicht, so
	        
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