440 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
144. Die offenen Handels- und die Aktiengesellschaften. Wir
haben gesehen, daß an die Stelle der Einzelunternehmer heute in großer Zahl Kollektiv—
persönlichkeiten treten: Staat und Gemeinde, Innungen und Vereine, Korporationen
der verschiedensten Art, vor allem aber die kaufmännischen Gesellschaften und die neueren
Genossenschaften, nebst den höheren Zusammenfassungen und Verbänden beider, die
Kartelle und Centralgenossenschaften kommen da in Betracht. Von diesen letzteren Formen
haben wir hier noch zu reden. Ihre rasche und großartige Entwickelung seit den letzten
50 Jahren giebt mehr und mehr der ganzen Volkswirtschaft und speciell dem Charakter
des Unternehmungswesens eine andere Gestalt und Farbe.
Alle diese neueren Gesellschaften und Genossenschaften haben gewisse gemeinsame
Wurzeln und Züge. Sie knüpfen teils an sehr alte sippen- und familienartige Ver—
bindungen an, teils sind sie das Ergebnis neuerer Geschäfts- und Kreditgepflogenheiten
und Institutionen. Sie ruhen auf praktisch wirtschaftlichen Bedürfnissen, aber ihre
—A
Besetzen bestimmt. Psychologisch setzen sie die Entwickelung des modernen Erwerbstriebes
und kaufmännischer Gewinnabsichten sowie die Gewohnheiten der Geldwirtschaft voraus;
aber das Charakteristische für sie ist die Verbindung dieser Motive und Strebungen
mit höheren Gefühlen, mit Pflichttreue und Hingebung an engere oder weitere Kreise. —
Wir betrachten zunächst das kaufmännische Gesellschaftswesen und zwar dessen wichtigste
Formen, die offene Handelsgesellschaft und die Aktiengesellschaft. Die unwichtigeren
Formen, wie die Kommanditgesellschaft, die neuen deutschen Gesellschaften mit beschränkter
Haftung müssen wir ebenso übergehen, wie wir selbstverständlich auf die Einzelheiten
der Gesetzgebung der verschiedenen Länder nicht eingehen können.
In den antiken Staaten haben wahrscheinlich zeitweise Bildungen dieser Art sich
auch in reicher Fülle entwickelt, aber sie sind unter dem Druck der zügellosen egoistischen
Gewinnsucht, der Sklavenwirtschaft, der späteren großen fiskalischen Betriebe — abgesehen
von den zu halb öffentlichen Korporationen gewordenen Steuer- und Domänenpachtgesellschaften
— rasch verkümmert und zurückgetreten; das spätrömische Recht kennt
eigentlich nur die Gelegenheitsgesellschaft für einzelne Spekulationen. Viel reicher hat
in den mittelalterlichen und neueren Staaten die langsamere psychologische und sociale
Entwickelung das Gesellschaftswesen ausgebildet..
Wir sehen aus den uralten Fischer- und Schiffahrtsgenossenschaften im Mittelmeer
und in den nördlichen Meeren vom 11. - 18. Jahrhundert das Institut der Schiffs—
partnerschaft sich entwickeln; es bildete sich als ein Societätsverhältnis zwischen einer
kleinen Zahl von Personen; sie gehören den besitzenden, Handel und Schiffahrt treibenden
Klafsen der Seestädte an; mehrere sich persönlich nahe stehende und auf die Geschäfts—
sührung Einfluß habende Partner umgeben den an der Spitze stehenden Patron, der
häufig Haupteigentümer des Schiffes ist und es führt; die Anteile gelten als Kapital—
anlage und sind beliebt, weil sie leicht veräußerlich sind.
Aus der Familien- und Hausgemeinschaft entwickelt sich zuerst sichtbar in Italien
vom 12. — 14. Jahrhundert die Brot- und Arbeitsgemeinschaft mehrerer Familienglieder,
welche gemeinsam einen Handel oder ein Handwerk treiben; sie wächst aber im 14. und
15. Jahrhundert durch Vertrag und Eintragung der Socii in ein öffentliches Gesellschafts—
register, durch die Ausbildung der Firma und des gesonderten Firmenregisters über die
Familiengemeinschaft hinaus, nimmt andere Socii auf, wird so zum Kerne der offenen
Handelsgesellschaft; diese verbreitet sich dann vom 15.—18. Jahrhundert über ganz
Europa.
Daneben spielt in den italienischen Geschäftshäusern des 14. — 16. Jahrhunderts
die Bezahlung der Handlungsgehülfen durch Gewinnanteile und das Kapitaldarlehen
zegen Gewinnanteil eine große Rolle: Verhältnisse, die schon frühe vorkamen, zur
societas maris, der stillen und Kommanditgesellschaft führten und fähig waren, die
blühenden Handelsgesellschaften des 15. — 18. Jahrhunderts mit größeren Kapitalien und
mit passenden Gehülfen zu versehen. Nur auf dem Boden der städtischen Kreditentwickelung
sener Tage waren die besten, meist befreundeten und verwandten Elemente des städtisch—